Bewirb dich jetzt für das Schöffenamt/Jugendschöffenamt
In der Strafgerichtsbarkeit nehmen am Verfahren nicht nur Richter teil, die durch juristische Vorbildung und durch Prüfungen die Befähigung zum Richteramt erworben haben, sondern auch Bürgerinnen und Bürger. Das deutsche Strafverfahrensrecht bezeichnet sie als „Schöffen“. Sie sollen durch ihre Urteile die juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichterinnen und Berufsrichter durch ihre Erfahrungen und Kenntnisse bereichern.
Schöffen gesucht
Im Jahr 2023 finden bundesweit die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die Schöffenamtsperiode beginnt am 1. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028.
Die Gemeinde Wallhausen sucht deshalb aktuell Bürgerinnen und Bürger, die sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht Crailsheim und Landgericht Ellwangen (Jagst) engagieren möchten.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wer Schöffin bzw. Schöffe werden möchte, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:
die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre sein
(Stichtag 01.01.2024),
gesundheitlich geeignet sein,
kein Insolvenzverfahren und keine Vorstrafen haben,
über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
in Wallhausen wohnen.
Wie bewerbe ich mich?
Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, kann sich selbst bei der Gemeinde, in der sie wohnt, bewerben.
Ihre Bewerbungen bzw. Vorschläge für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sowie für das Amt eines Jugendschöffen richten Sie bitte bis spätestens 05. April 2023 an die Gemeindeverwaltung Wallhausen, Herr Conrad, See-straße 2, 74599 Wallhausen.
Formulare erhalten Sie im Rathaus bei Herrn Conrad oder sie können diese von der Homepage der Gemeinde www.gemeinde-wallhausen.de oder im Internet unter www.schoeffenwahl.de herunterladen.
Während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses steht Herr Conrad, Tel.: 07955/938117, E-Mail: juergen.conrad@gemeinde-wallhausen.de als Ansprechpartner zur Verfügung.
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Die Gemeinde Wallhausen stellt eine Vorschlagsliste aller interessierter Schöffinnen und Schöffen auf. Erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, so werden Sie auf die Vorschlagsliste der Gemeinde aufgenommen. Diese muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden. Nach Zustimmung durch den Gemeinderat wird die Vorschlagsliste eine Woche lang zur Einsicht aufgelegt. Anschließend wird die
Liste an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort tritt der Ausschuss zur Wahl der Schöffen zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, die erforderliche Anzahl Schöffinnen und Schöffen.
Die Bewerbungen für Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen, werden an den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Schwäbisch Hall weitergeleitet. Aus den vom Jugendhilfeausschuss vorgeschlagenen Personen wird durch den Schöffenwahl-
ausschuss die notwendige Anzahl von Jugendschöffen/Jugendschöffinnen ausgewählt.
Alle gewählten Personen werden vom Gericht benachrichtigt. Personen, die nicht gewählt worden sind, werden in der Regel ebenfalls vom Gericht benachrichtigt. Wer bis zum Ende des Wahljahres keine Nachricht erhalten hat, muss allerdings davon ausgehen, nicht vom Schöffenwahlausschuss berücksichtigt worden zu sein.