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Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG
07.03.2025
Kategorie: Amtliche Bekanntmachungen

 Die B 290 mit über 8.200 Kfz/24h verpflichtet die Gemeinde Wallhausen dazu, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes hat die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der Landesstraße L 2247 Wallhausen, Hengstfeld, Schönbronn und Michelbach an der Lücke untersucht.

Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 18. September 2024 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 08. November 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen hat am 26.02.2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:

·         30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen:

- entlang der B 290 zwischen südlicher und nördlicher Ortstafel

- entlang der L 2247 Wallhausen zwischen Einmündung B 290 und Einmündung Heidweg

·         70 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen:

- entlang der B 290 zwischen nördlicher Ortstafel und geltender Tempo 70-Beschränkung

- entlang der L 2247 zwischen östlicher Ortstafel Wallhausen und geltender Tempo 70 Beschränkung westlich von Hengstfeld

·         Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

·         Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden

·         Schutz der festgesetzten ruhigen Gebiete vor weiterer Verlärmung

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme aus und ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Wallhausen unter https://www.gemeinde-wallhausen.de/startseite einsehbar. Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei den zuständigen Verkehrsbehörden.

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG

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