Wir möchten darauf hinweisen, dass Vereine die Möglichkeit haben, finanzielle Unterstützung im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie (VfRGW) zu erhalten. Diese Förderungen können zur Unterstützung von Projekten, Veranstaltungen oder allgemeinen Vereinsaktivitäten verwendet werden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine, die ihre Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, soziale Arbeit oder ähnliche gemeinnützige Zwecke durchführen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Der Verein muss seinen Sitz in Wallhausen haben
- Grundsätzlich allen Einwohnern offenstehen
- Im Vereinsregister eingetragen sein
- Vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein
- Mindestens 20 aktive Mitglieder haben
Wie können Sie den Antrag einreichen?
Der Antrag kann online auf unserer Homepage der Gemeinde Wallhausen unter der Rubrik: Kultur/Vereine ausgefüllt und ausgedruckt werden. Hier ist wichtig, dass sich alle Angaben auf den 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres beziehen. Der Antrag muss anschließend von dem Vorstand unterschrieben werden und kann bei Frau Brunner im Hauptamt eingereicht werden. Für Rückfragen oder Unterstützung bei der Antragstellung steht Ihnen Frau Brunner, Tel. 07955/9381-18, auch gerne zur Verfügung.