Zum 01.05.2025 treten Änderungen in der Bioabfallverordnung in Kraft. Kernpunkt dieser Gesetzesänderung ist, dass der eingesammelte Bioabfall nur noch bis zu drei Prozent Störstoffe enthalten darf. Die Neuregelung hat zum Ziel, die Einbringung von Kunststoffen und damit auch gesundheitsschädlichem Mikroplastik in der Umwelt zu reduzieren.
Alle Bioabfälle im Landkreis Schwäbisch Hall, die über die Bio- und Gartenabfalltonnen gesammelt werden, kommen zur weiteren Behandlung in das Kompostwerk nach Obersontheim. Dort erfolgt über mehrere Verarbeitungsschritte, wie Hygienisierung und Absiebung von Fremdstoffen, die Verarbeitung zu wertvollem Frischkompost. Dieser hochwertige organische Dünger kommt dann Größenteils auf landwirtschaftlichen Flächen als Düngemittel und Humuslieferant zum Einsatz.
Fremdstoffe wie Plastikbeutel, Glas, Metalle oder Lebensmittelverpackungen wie Kartoffelnetze, Kaffeekapseln, Plastikblumentöpfe, Windeln, Batterien und auch die „kompostierbaren“ Biomüllbeutel gehören nicht in den Bioabfall. Ist dies dennoch der Fall, ist die Verarbeitung erschwert und die gesetzlichen Vorgaben sind nur mit hohem technischen Aufwand erfüllbar. Durch die Novellierung der Bioabfallverordnung hat nun das Kompostwerk erstmals das Recht, diese stark störstoffhaltigen Bioabfälle – über einem Störstoffanteil von 3 Prozent - zurückzuweisen oder den erhöhten Verarbeitungsaufwand dem Landratsamt in Rechnung zu stellen.
Regelmäßige Sichtkontrollen des angelieferten Bioabfalls im Kompostwerk zeigen, dass viele Anlieferungen, aus unterschiedlichen Abfuhrgebieten, einen hohen bis teilweise sehr hohen Störstoffanteil aufweisen (über 5 Prozent und mehr).
Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und den Störstoffgehalt des Bioabfalles deutlich zu verringern, erfolgt ab Sommer 2025 die automatisierte Kontrolle der einzelnen Bioabfalltonnen. Mittels eines Detektionssystems am Sammelfahrzeug können die braunen Tonnen vor der Entleerung gescannt werden und so die Qualität des Bioabfalls pro Tonne ermittelt werden. Biotonnen, die eine zu hohe Störstoffquote aufweisen, werden gekennzeichnet und der Besitzer ermittelt. Dies kann zu Sanktionen bis hin zu Bußgeldbescheiden führen.
Weitere Informationen und alles Wissenswerte zur Kampagne „Verbesserung der Bioabfallqualität“ teilt die Abfallwirtschaft im Landkreis Schwäbisch Hall in den nächsten Wochen mit.