Bericht

Bericht - 21.03.2012

Ort: Rathaussaal 19 Uhr

Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Einbau einer Dachgaube, Flst. 955/3, Kohlstattweg 14, Wallhausen und stellte sein Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses, Flst. 319/22, Ringstraße 10, Hengstfeld, in Aussicht, falls alle Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt werden. Es handelte sich um eine formlose Anfrage; ob die Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt sind, wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft.
Anschließend fasste der Gemeinderat den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 13a BauGB über die Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Untere Heide und der Satzung der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften. Der bereits in der Dezember-Sitzung gefasste Beschluss musste wiederholt werden, da der Bebauungsplan dort nicht als Sondergebiet bezeichnet worden war. Im Sondergebiet im Bereich des bestehenden Supermarktes zwischen Hengstfelder und Frankenstraße sollen künftig großflächige Einzelhandelsbetriebe mit dem Schwerpunkt Lebensmitteleinzelhandel bis zu einer Größe von 1.100 m² zulässig sein. Der bestehende, 800 m² große Markt kann nach Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans auf diese Fläche erweitert werden.
Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedene Auftragsvergaben wurde Folgendes beschlossen:
Dipl.-Ing. Andreas Ruis vom Planungsbüro CDM Crailsheim erläuterte das Ergebnis der Ausschreibung der Endbeläge der Straßen Prior-Löß-Weg, Ritter-Ulrich-Weg, Ritter-Conrad-Weg und Bebenburger Straße im Baugebiet Untere Heide in Wallhausen. Die Ausschreibung im Februar 2012 erbrachte das erhoffte Ergebnis, die ursprüngliche Kostenberechnung wurde leicht unterschritten. Der Auftrag wurde an die günstigste Bieterin, die Firma Ernst Hähnlein Bau GmbH, Feuchtwangen, zum Bruttopreis von 51.515,80 € vergeben.
Die ebenfalls ausgeschriebene Teilerschließung des Gewerbegebiets Grund, 3. Bauabschnitt, muss nach dem Rückzug einiger Bauplatzinteressenten zunächst zurückgestellt werden.
Mit den Ingenieurarbeiten zur Planung und Ausschreibung der Sanierung der Hoffläche vor dem Festsaal/Kindergarten in Michelbach/Lücke wurde die CDM Crailsheim beauftragt.
Das Planungsbüro für Elektro- und Gebäudetechnik Fetzer aus Rot am See wurde mit der Planung und Ausschreibung der neuen Innenbeleuchtung für den Kindergarten Wallhausen beauftragt.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Umgang mit Arbeitsgeräten und Anlagen. So müssen elektrische Arbeitsgeräte wie zum Beispiel Bohrmaschinen und Kabel in allen Bereichen der Gemeinde einmal jährlich überprüft werden. Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung eines Messgeräts zum Preis von 2.735,63 € brutto bei der Firma Deimling aus Wallhausen. Im Preis ist die Einweisung und Unterweisung am Gerät enthalten.
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschäftigt Gemeinderat und Verwaltung schon seit längerer Zeit und wurde im Gremium ausführlich beraten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte die Gemeinden verpflichtet, die bisher einheitlichen Abwassergebühren in zwei Teile aufzuteilen, den Schmutz- und den Niederschlagswasseranteil. Der Verwaltungsgerichtshof hat alle Satzungen mit einer einheitlichen Gebühr in diesem Teil für nichtig erklärt, weshalb die Gemeinde verpflichtet ist, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend ab 2010 neu zu berechnen. Nach der Auswertung der Erhebungsbögen wurde von der Firma Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung die Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr erstellt und von Herrn Dipl.-Ing. Peter Heyder im Gemeinderat erläutert. Mit Einführung der neuen Gebühr entstehen für die Gemeinde keine Mehreinnahmen, die Kosten der Abwasserbeseitigung werden lediglich nach dem neuen Maßstab anders als bisher auf die Grundstücke verteilt. Dabei lässt sich nicht pauschal sagen, welche Grundstückseigentümer künftig mehr und welche künftig weniger bezahlen müssen. Bisher betrug die einheitliche Abwassergebühr 3,55 €/m³, nach der neuen Kalkulation, die vom Gemeinderat auch so beschlossen wurde, beträgt der Kostenanteil für die Schmutzwasserbeseitigung in den Jahren von 2010 bis 2012 jeweils 2,64 €/m³. Der kostendeckende Anteil für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt 2010 0,41 €/m³, 2011 0,38 €/m³ und 2012 0,37 €/m³. Die neuen Gebühren und der neue Gebührenmaßstab wurden vom Gemeinderat als Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen.
Aus dem Haushaltsplan 2011 steht noch die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung zur Verfügung. Durch die Verlagerung von Investitionen ins neue Jahr konnte auch die Kreditermächtigung übertragen werden, nun ist die Aufnahme des Kredits aber erforderlich, teilte Bürgermeisterin Behr mit. Wegen der momentan äußerst niedrigen Zinsen folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, den Kredit in Höhe von 363.235.- € für die volle Laufzeit von 25 Jahren zu vergeben. Die günstigsten Konditionen bot die Sparkasse Schwäbisch Hall – Crailsheim (über die Landesbank Stuttgart) mit einem Zinssatz von 3,19 %.
Nachdem die Eintrittspreise für das Naturerlebnisbad über Jahre hinweg konstant gehalten werden konnten ergab eine Neukalkulation, dass die Gebühren erhöht werden müssen. Unverändert bleiben die Gebühren für Kinder und Jugendliche, für die Familienjahreskarte und die Abendtarife. Die Eintrittskarte für Erwachsene kostet ab 31.03.2012 3,00 € (bisher: 2,70), die Zehnerkarte für Erwachsene 24,00 € (22,00 €), die Saisonkarte für Erwachsene 45,00 € (40,00 €). Das Familienfreibad Hengstfeld wurde aus der Gebührenordnung herausgenommen, da es ab der neuen Badesaison vom Verein Familienfreibad Hengstfeld e. V. betrieben wird.
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes wurden u. a. die folgenden Angelegenheiten besprochen:
Der Flurbereinigungsplan des Flurbereinigungsverfahrens Wallhausen/Rot am See (Drachenwald), liegt vom 26.03.12 bis 16.04.12 im Rathaus zur Einsichtnahme aus.
Anhörungstermin findet am Dienstag, 17.04.2012 von 15:00 bis 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Wallhausen statt. Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses kann nur im Anhörungstermin vorgebracht werden. Falls man keinen Widerspruch erheben möchte, braucht man am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
Bürgermeisterin Behr gab bekannt, dass der Abschluss des Verfahrens mit einer Feier am Samstag, dem 14. Juli 2012 auf dem Drachenwaldgrillplatz gefeiert wird.

Weitere Termine sind:

- Sitzung des Technischen Ausschusses am 24. April 2012
- Markungsrundfahrt der Wegekommission am 26. April 2012
- BdS-Familiennnachmittag, Bürgerabend und Hengstfelder Viehmarkt am 20., 22. und 23., Januar 2013
- Vernissage der Ausstellung von Frau Irene Hornung, Frau Julia Schüttler und Frau Sigrid - Dürr am 4. April 2012 um 18 Uhr im Rathaussaal.

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