Bericht

Bericht - 11.07.2012

Ort: Rathaussaal

In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2012 hat der Gemeinderat beschlossen, dem Wunsch der Pächter der Gaststätte „Zum Weidenbach“ nachzukommen, den Pachtvertrag zum 31.08.2012 zu beenden, gab Bürgermeisterin Behr bekannt. Der Kioskbetrieb mit Eintrittskartenverkauf und –kontrolle werden vom Pächter noch bis zum 13. September 2012 fortgeführt.


Weiter erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu den folgenden Bauvorhaben:

Wohnhausanbau mit Garagenaufstockung, Flst. 284/11, Buchklinge 16, Wallhausen
- Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Flst1146/2, Schainbacher Hauptstraße 19,
- Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Flst. 252/3 Michelbach, Brettachweg 5
- Umnutzung Garagen-DG zu Wohnung, Flst. 430/4, Wallhausen, Bahnhofstraße 5
- Teilabbruch vorhandener Scheune und Schuppen und Errichtung von Lager- und Garagengebäude, Flst.154, Michelbach, Judengasse 8
- Abbruch des Wohnhauses, mit Scheune, Werkstatt und Garage, Flst. 239, Michelbach, Leitsweiler Straße 8.

Auf der Grundlage der Markungsrundfahrt der Wegekommission vom 26.04.2012 hat Bauhofleiter Hermann Hagelstein einen Kostenvoranschlag erstellt. Dieser bewegt sich mit rund 20.000.- € im Haushaltsplanansatz 2012. Kämmerer Jürgen Rosenäcker erläuterte die Maßnahmen anhand von Fotos ausführlich in der Gemeinderatssitzung. An verschiedenen Wegen im gesamten Gemeindegebiet werden z. B. Mittelstreifen abgeschoben, andere Wege neu aufgeschottert oder komplett gesplittet wie der letzte Teilabschnitt des Gemeindeverbindungswegs Wallhausen-Hengstfeld.

Der Leiter des Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall, Herr Jens Fuhrmann, war in den Sitzungssaal des Rathauses gekommen, um die Pläne für die Festlegung von Potenzialflächen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Wallhausen zu erläutern. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie des Gemeindeverwaltungsverbands Brettach/Jagst am 26. Juli 2012, wie Bürgermeisterin Behr mitteilte. Die Festlegung von Potenzialflächen muss im Verband gemeinsam erfolgen; alle Flächen im Verbandsgebiet müssen dabei untersucht werden, erläuterte Herr Fuhrmann. Diese Untersuchung und Festlegung muss nachvollziehbar sein, sie darf nicht willkürlich erfolgen und es darf auch keine Verhinderungsplanung sein, vielmehr muss substanziell genügend Raum für den Bau von Windkraftanlagen geschaffen werden. Diese Festlegung obliegt dem Gemeinderat bzw. der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes, wobei allgemeine, sog. „harte“ Ausschlusskriterien zu berücksichtigen sind, auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat, z. B. die Festlegung von Abständen zu Siedlungen in der TA Lärm. Kommunale („weiche“) Ausschlusskriterien können von der Gemeinde selbst festgelegt werden, zum Beispiel kann der Abstand von Windkraftanlagen zu Siedlungen erweitert werden, um die weitere bauliche Entwicklung der Siedlungen zu ermöglichen. Der Untersuchung des gesamten Gebiets des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst durch das Kreisplanungsamt lag der Windatlas des TÜV Süd in 100 m Höhe zugrunde.

Neben den Siedlungsabständen sind im Bereich der kommunalen Ausschlusskriterien auch Kriterien zur Wirtschaftlichkeit und zur Mindestflächengröße vorgesehen. Die Wirtschaftlichkeit ist zwar kein städtebauliches Kriterium, es soll jedoch verhindert werden, dass Flächen ausgewiesen werden, die für eine effektive Windenergienutzung nicht in Frage kommen. Daher wird eine Mindestwindhöffigkeit von 5,25 m/s in 100 m Nabenhöhe zugrunde gelegt. Die Gemeinde bzw. der Gemeindeverwaltungsverband stellt Flächen dar, die für eine Windenergienutzung in Frage kommen, es werden aber keine konkreten Standorte von Windkraftanlagen festgelegt. Ein möglicher Investor muss Aspekte wie Lärmschutzprognosen, Standfestigkeitsgutachten, Artenschutz und Schattenauswirkungen im Genehmigungsverfahren für seinen konkreten Standort nachweisen. Das Verfahren bei der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans ist dasselbe wie bei Bebauungsplanverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Bürger und der Behörden, nochmaliger Auslegung und Beteiligung, wie Herr Fuhrmann sagte.

Eine Mindestflächengröße muss nicht zwingend festgelegt werden. Um die Flächen für Windkraft zu steuern und zu konzentrieren, wurde aber eine Mindestflächengröße von 20 Hektar bei der Auswahl der Flächen zugrunde gelegt.

Die kommunalen Ausschlusskriterien im Bereich Siedlungsabstände wurden wie folgt festgelegt:
Abstand zu Wohnbauflächen (WR) 1.000 m
Abstand zu Wohnbauflächen (WA) 950 m
Abstand zu gemischten Bauflächen (MI, MD) 950 m
Abstand zu Aussiedlerhöfen, Wohnplätzen 500 m
Abstand zu gewerblichen Bauflächen (GE) 250 m
Abstand zu Industriegebieten (GI) 250 m
Abstand zu schutzbedürftige Gemeinschaftsanlagen 1.000 m
Abstand zu Campingplätzen, Freibädern, Ferienhausgebieten 950 m.

Die Vertreter des Gemeinderates in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst wurden beauftragt, in der Sitzung am 26. Juli 2012 die getroffenen Festlegungen zu beschließen.

Rektor Joachim Wanschura von der Julius-Wengert-Schule erläuterte dem Gemeinderat die Ergebnisse mehrerer Umfragen zur Ganztagesbetreuung. Die Einführung einer Ganztagesbetreuung ist für Herrn Wanschura ein grundlegendes Thema der Schulentwicklung. Letztendlich geht es darum, ob Schulen wie die Julius-Wengert-Schule in Zukunft Bestand haben. Die Entwicklung nach Aufhebung der Schulbezirke, dem stetigen Rückgang der Schülerzahlen und der Einrichtung von Ganztagesschulen ab dem Schuljahr 2017/2018 führt dazu, dass manche Schule um’s Überleben kämpft. Darunter befindet sich auch die Julius-Wengert-Schule, wie Rektor Wanschura mitteilte. Für die nächsten fünf Jahre sorgt der auf 28 Schüler gesenkte Klassenteiler für den Bestand der zweizügigen Grundschule. Die Zweizügigkeit gilt als Bestandsgarantie für eine Schule. Manche Eltern machen die Anmeldung ihrer Kinder für die Julius-Wengert-Schule jedoch abhängig vom Angebot einer Ganztagesbetreuung. Bei einer ersten Umfrage unter den Eltern von 150 Schülern wünschten über 80 eine Ganztagesbetreuung. Sobald die Kosten für eine Betreuung ermittelt wurden, ging das Interesse zurück. Es bleiben aber immer noch vier Kinder für eine Betreuung über die ganze Woche, 10 Kinder sollen an einzelnen Tagen in der Schule betreut werden. Bereits jetzt bietet die Schule im Rahmen der verlässlichen Grundschule eine Betreuung bis 13 Uhr. Die künftige Ganztagesbetreuung soll von 12:30 bis 17:30 Uhr stattfinden. Nach einem Mittagessen und einer Ruhezeit findet die bereits jetzt bestehende Hausaufgabenbetreuung statt. Danach soll eine Spielbetreuung durch ehrenamtliche Kräfte in Kooperation mit Vereinen stattfinden. Die voraussichtlichen monatlichen Kosten liegen im Bereich von 50.- € bei einer Betreuung an zwei bis drei Tagen in der Woche und bei rund 100.- € die gesamte Woche über. Die Kosten sollen von den Eltern, dem Förderverein Julius-Wengert-Schule und der Gemeinde getragen werden. Darüber hinaus sind noch Anschaffungen für die Ausstattung mit Spielangeboten und Möbeln erforderlich. Bürgermeisterin Behr und die Mitglieder des Gemeinderates zeigten sich überzeugt von dem von Rektor Wanschura vorgestellten Konzept einer Ganztagesbetreuung und beschlossen, die Schule zu unterstützen und jetzt mit der Werbung für das zukunftsträchtige Projekt zu beginnen.

Das PC-Netz der Gemeindeverwaltung ist in die Jahre gekommen und bereitet zunehmend technische Probleme, wie Kämmerer Rosenäcker mitteilte. Der vierjährige Leasingvertrag war bereits zum 31.12.2011 abgelaufen und wurde nochmals um ein Jahr verlängert. Der Gemeinderat beauftragte die Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken KIVBF (Rechenzentrum) mit der Unterstützung bei der Konzeption und Beschaffung eines neuen lokalen PC-Netzwerkes für die Gemeindeverwaltung. Die KIVBF wird auch die Ausschreibung der neuen Hardware-Ausstattung durchführen. Die Kosten für diese Dienstleistung werden sich im Bereich zwischen 4.400.- und 6.000.- € bewegen. Auch die beiden Verwaltungsstellen und die Grundschule werden in diesem Zusammenhang neue PC’s erhalten.

Im Zuge der Einrichtung einer Kinderkrippe im Kindergarten Schatztruhe in Wallhausen wurde der Auftrag zur Lieferung und Montage einer Küchenzeile an den günstigsten von zwei Bietern, die Firma Duo GmbH, Crailsheim-Onolzheim, zum Preis von 2.878.- € vergeben.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes wurden u. a. die folgenden Angelegenheiten behandelt:

Bürgermeisterin Rita Behr überreichte Gemeindekämmerer Jürgen Rosenäcker eine Dankesurkunde der Deutschen Knochenmarkspenderdatei DKMS. Herr Rosenäcker hatte sich im Dezember 2010 bei einer Typisierungsaktion für den krebskranken kleinen Laurin aus Wallhausen als möglicher Spender testen lassen. Im Mai 2012 war Herr Rosenäcker zur Knochenmarkspende für einen an Leukämie erkrankten Mann im Robert-Bosch-Krankenhaus in Stuttgart. Bürgermeisterin Behr bedankte sich herzlich auch im Namen der Gemeinde bei Herrn Rosenäcker. Kämmerer Rosenäcker schilderte den Hergang der Spende und wies darauf hin, dass sie zwar nicht unbedingt angenehm war, aber jeder dies aushalten und Stammzellen spenden könne. Bei der peripheren Entnahme aus dem Blut werden die Stammzellen ähnlich wie bei der Dialyse aus dem Blut des Spenders extrahiert, nachdem sie vorher mittels Spritzen zum Wachstum angeregt wurden.

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung wies Bürgermeisterin Behr auf die folgenden aktuellen Veranstaltungen in der Gemeinde hin:

Sonntag, 15. Juli Pfarrgartenfest der evangelischen Kirchengemeinde Hengstfeld

Sonntag, 22. Juli Eröffnung des Freibads Hengstfeld

Freitag, 27. Juli bis Sonntag, 29. Juli Badfest der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Wallhausen

Samstag, 4. und Sonntag, 5. August Grillfest der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Michelbach/Lücke

Sonntag, 12. August Hocketse des Schützenvereins Hengstfeld

Samstag, 18. August Konzert im Rahmen des Hohenloher Kultursommers in der ehemaligen Synagoge Michelbach/Lücke

Sonntag, 19. August Sommerfest der Fritzengesellschaft

Sonntag, 26. August Hocketse des Obst- und Gartenbauvereins

Mittwoch 29. August bis 3. September Kirchweih in Michelbach/Lücke

Donnerstag, 30. August Einweihung des Michelbacher Bürgerhauses

Mittwoch, 19. September Gemeinderatssitzung.

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