Bericht

Bericht - 24.10.2012

Ort: Rathaussaal

Bürgermeisterin Behr begrüßte Frau Esther Gronbach vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, die zur Erläuterung zweier Varianten für eine Erweiterung des Friedhofs Wallhausen zur Gemeinderatssitzung ins Rathaus Wallhausen gekommen war.

Die bei der Besichtigung der Friedhöfe in Wallhausen, Gröningen und Eckartshausen am 13. Juli 2012 durch den Gemeinderat gemachten Erkenntnisse wurden bei der Planung berücksichtigt. Bei beiden Varianten entstehen 140 Grabstellen, 96 in Doppel- und 44 in Einzelgräbern. Da der Trend immer mehr hin zu Feuerbestattungen geht, wird die Aufstellung einer Urnenwand bzw. die Anlegung eines zentralen Urnengrabfeldes noch geprüft.

Die Grenze des Friedhofs in Wallhausen soll um 30 m westwärts verschoben werden. Das Gelände ist zwischen fünf Grad im oberen Bereich und acht Grad im unteren Bereich abfallend. Die zwei Varianten unterscheiden sich in der Anbindung des neuen Teils an den bestehenden Friedhof. Bei Variante eins wird der neue Teil über die Fortführung des bestehenden Wegs Richtung Westen angebunden. Der Platz mit dem Kreuz im alten Teil bleibt unverändert. Hinter dem Kreuz wird eine dichte Reihe mit Chinaschilf gepflanzt, das den neuen vom alten Teil abgrenzt. Chinaschilf ist pflegeleicht und muss nur einmal im Frühjahr zurückgeschnitten werden. Die Einfriedigung des neuen Teils erfolgt in Form einer Hecke.

Bei Variante zwei, für die sich der Gemeinderat entschied, wird eine fußläufige Verbindung zum neuen Teil hergestellt, was eine Veränderung des Platzes erforderlich macht. Er wird unter Verwendung des alten Pflasters in eine rechteckige Form gebracht. Anstelle der vorhandenen Scheinzypressen wird eine neue Hecke gepflanzt. Eine lockere Grasreihe sorgt für die optische Abgrenzung. Als Ersatz für die kranken Bäume, die nicht erhaltenswert sind, erfolgt um den neuen Teil eine Umreihung mit Hainbuchen oder Säulenahornen. Die bisherigen Betonplatten sind vielfach gebrochen, was entweder am Material oder am Unterbau liegt. Für die neuen Wege ist ein Pflasterbelag vorgesehen. Die Einfassung der Gräber erfolgt weiterhin mit Betonplatten. Im Eingangsbereich zum neuen Friedhofsteil entstehen eine Wasserstelle und zwei Sitzplätze. Vom Gemeinderat wurde angeregt, weitere Sitzbänke aufzustellen. Nicht durchgängige Hainbuchenhecken schaffen eine Verbindung zum alten Teil. Am Eingang zum neuen Friedhofsbereich ist der Abfallcontainerstandort geplant, wobei Alternativen wie zentraler Abfallplatz in der Friedhofsmitte noch geprüft werden. Ebenfalls geprüft werden verschiedene Standorte für die Anlegung von Parkplätzen.

Frau Gronbach sprach auch das Thema Thujahecke an. Die bestehende Thujahecke ist stark verholzt, sodass ein Rückschnitt kaum mehr möglich ist und die Hecke teilweise bereits unansehnlich ist. Um eine einheitliche Eingrünung des Friedhofs zu erhalten, traf der Gemeinderat eine Entscheidung für die Zukunft auch für den alten Teil des Friedhofs. Auf Empfehlung von Frau Gronbach entschied sich der Gemeinderat für eine Hainbuchenhecke, bei der im Gegensatz zu einer Thujahecke ein Rückschnitt bis ins Holz problemlos möglich ist. Sie ist an schwere Böden wie auf dem Friedhof Wallhausen angepasst und wird später auch den alten Teil des Friedhofs einfrieden.

Der Entwurf der Variante zwei des Kreisplanungsamts für die Erweiterung des Friedhofs Wallhausen wurde vom Gemeinderat festgestellt und Frau Gronbach mit der Prüfung von Alternativstandorten für die Abfallcontainer, der Möglichkeit der Anlegung von KfZ-Stellplätzen am Nordrand des neuen Teils des Friedhofs und eines zentralen Urnengrabfelds oder einer Urnenwand beauftragt.

Kämmerer Rosenäcker erläuterte das Ausschreibungsergebnis für die neue EDV-Anlage des Rathauses. Die bestehende EDV-Anlage ist fünf Jahre alt, der übliche vierjährige Leasingvertrag wurde einmal verlängert. Die Hard- und Softwareausstattung genügt den aktuellen Anforderungen nicht mehr, es gibt wegen der veralteten Software auch immer wieder Probleme mit dem Datenaustausch mit externen Stellen. Für die Zukunft plant man daher nicht mehr mit einer Laufzeitverlängerung des Leasingvertrags. In die Ausschreibung wurden im Vergleich zur bisherigen EDV-Anlage zusätzlich zwei PC’s mit Drucker für die beiden Verwaltungsstellen und ein PC für das Sekretariat der Julius-Wengert-Schule aufgenommen.

Die Ausschreibung ergab die Firma Bechtle, Heilbronn, als günstigste Bieterin zum Gesamtpreis von 37.076,83 € (brutto).

Auch für die Dienstleistung/Installation des neuen PC-Netzes war die Firma Bechtle zum Gesamtpreis von 3.665,20 € (brutto) günstigste Bieterin.

Beide Aufträge wurden an die Firma Bechtle vergeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden neuen Leasingvertrag mit der Firma CHG Meridian abzuschließen.

Für die Fortführung des ELR- und des MELAP Plus-Programms 2013/2014 fallen Planungskosten des Büros Stadt und Umwelt, Ludwigsburg, an, teilte Bürgermeisterin Behr mit. Hinzu kam noch eine Anfrage für die Aufnahme einer Erweiterung des Edeka-Marktes in Wallhausen ins ELR-Programm. Bürgermeisterin Behr schlug vor, das ELR-Programm fortzuführen und den Antrag des Eigentümers des Edeka-Markts ins Programm aufzunehmen und zu unterstützen.

Der Gemeinderat beschloss, einen Fortführungsantrag für das ELR-Programm ab dem Programmjahr 2013 – 2017 zu stellen.

Als Planungskostenzuschuss im ELR wird bei Gesamtkosten von 14.935.- € (brutto) ein Zuschuss von 5.000.- € beantragt; der bei der Gemeinde verbleibende Eigenanteil beträgt damit 9.915.- €.

Als Planungskostenzuschuss im MELAP Plus wird bei Gesamtkosten von 35.298.- € (brutto) ein Zuschuss von 23.730.- € beantragt; der bei der Gemeinde verbleibende Eigenanteil beträgt damit 11.568.- €.

Für die ELR-Maßnahme Michelbacher Bürgerhaus ist noch ein barrierefreier Zugang zum Bürgerhaus erforderlich. Es wurde die Erstellung einer Rampe in Edelstahlausführung ausgeschrieben. Der Offene Ortschaftsrat Michelbach/Lücke diskutierte die Maßnahme und würde einem Hublift den Vorzug gegenüber der sehr aufwändigen Rampe mit hohem Platzbedarf geben, wenn er nur minimal teurer als eine Rampe wäre.

Die Ausschreibung der Stahlbauarbeiten für die Rampe ergab folgendes Ergebnis:

1. Fa. Zobel Limbach 21.860,30 € brutto
2. Fa. Bäuerlein Schnelldorf 12.064,22 € brutto.

Es fallen noch Kosten für die Herstellung von Fundamenten an.

Die Kosten für einen Hublift der Firma sani-trans betragen 10.894,45 € brutto. Auch hier muss zusätzlich ein Fundament erstellt werden. Der Gemeinderat beschloss, anstelle einer Rampe den kostengünstigeren Hublift zu wählen.

Das Michelbacher Bürgerhaus ist mittlerweile voll in Betrieb und wird von Verwaltung, Vereinen und BürgerInnen genutzt. Zur Regelung dieses Betriebs wurde von Verwaltung und Ortschaftsrat der Entwurf einer Haus- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Michelbach/Lücke ausgearbeitet, den Kämmerer Rosenäcker erläuterte. Der Gemeinderat beschloss die neue Haus- und Benutzungsordnung, die bereits im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts veröffentlicht wurde.

Für die Michelbacher Kärwe und die Aktion „88 Tasten für Wallhausen“ - Anschaffung eines Flügels für das Kulturhaus - sind Spenden eingegangen, deren Annahme der Gemeinderat zustimmte.

Da der Bürgersaal im Michelbacher Bürgerhaus auch für kleinere Veranstaltungen und Feiern gemietet werden kann, mussten Benutzungsgebühren festgelegt werden. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Gebührenordnung für die Turn- und Festhalle in Hengstfeld, den Festsaal in Michelbach/Lücke, den Rathaussaal in Wallhausen und das Kulturhaus in Wallhausen mit der Aufnahme des Michelbacher Bürgerhauses geändert, teilte Bürgermeisterin Behr mit. Der Titel wurde kürzer gefasst und die Gebührenbeträge, die noch von DM- in Euro-Beträge umgerechnet waren, wurden vom Gemeinderat neu festgelegt. Der Gemeinderat beschloss die neue „Satzung zur Erhebung der Gebühren für die gemeindeeigenen Gebäude, Hallen und Räume“, der die bisherige Gebührenordnung ersetzt und bereits im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts veröffentlicht wurde.

Der Gemeinde Wallhausen liegt derzeit eine konkrete Anfrage eines ortsansässigen Grundstückeigentümers zur Errichtung eines Wohngebäudes am südlichen Siedlungsrand des Hauptortes vor. Da die Fläche bisher als Außenbereich anzusehen ist und es sich um ein nicht privilegiertes Bauvorhaben handelt, soll diese mittels einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen und eine baurechtliche Basis für Neubauvorhaben geschaffen werden. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss der Ergänzungssatzung „Gartenäcker“ und setzte zur besseren landschaftlichen Einbindung eine örtliche Bauvorschrift hinsichtlich der Zulässigkeit von Einfriedungen gemäß § 74 LBO fest.

Anschließend erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu den folgenden Baugesuchen:
- Neubau einer Garage auf Flst. 1135/4 Gemarkung Wallhausen, Schainbach, Gäßlesäcker 2
- Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Flst. 942/95, Gemarkung Wallhausen, Frankenstraße 42.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben und Verschiedenes“ wies Bürgermeisterin Rita Behr u. a. auf die folgenden Veranstaltungen hin:

28.10. Herbstfest des Landfrauenvereins
03.11. Weinfest der SpVgg Hengstfeld-Wallhausen
09.11. Ökumenischer Gottesdienst zur Reichspogromnacht
10.11. Hammelessen des Schützenvereins Hengstfeld
17. und 18.11. Kranzniederlegungen anlässlich des Volkstrauertags
24.11. Schlachtschüssel des Freibadfördervereins Hengstfeld
29.11. Gemeinderatssitzung.

Sitemap

Hinweisbox