Bericht

Bericht - 12.06.2013

Ort: Rathaussaal

Die Reaktivierung des Bahnhaltepunktes Wallhausen im Zuge der Nahverkehrskonzeption des Landkreises war ein Thema in der Gemeinderatssitzung am 12. Juni, zu der zahlreiche Eltern von Schulkindern gekommen waren.

Bürgermeisterin Behr begrüßte die anwesenden Eltern und gab ihnen mit Zustimmung des Gemeinderates die Gelegenheit, Fragen zum Thema Bahnhalt zu stellen, die sie unter dem Tagesordnungspunkt vier beantwortete.

Zunächst ließ sie die zeitliche Entwicklung des Themas Revue passieren. Bereits seit 14 Jahren gibt es Bemühungen, den Bahnhalt wieder zu reaktivieren. Gemeinderat Marc Müller, der auch in der Initiative Pro-Tauberbahn aktiv ist, trug bereits damals den Sachstand vor und berichtete auch immer wieder von dem neuen Nahverkehrskonzept, welches vorsieht, den Nahverkehr zur Stärkung der Tauberbahn auf die Bahn auszurichten. Dieses Konzept eröffnete erstmals auch die Möglichkeit, den Bahnhalt zu reaktivieren. Zuständig für den Nahverkehr und somit auch für das neue Konzept ist der Landkreis Schwäbisch Hall und nicht die Gemeinde, stellte Bürgermeisterin Behr fest. Angesichts aktueller Entwicklungen wie dem demografischen Wandel mit einem Rückgang der Geburten- und damit auch der Fahrgastzahlen im öffentlichen Nahverkehr reagierte der Landkreis wie auch andere Landkreise mit einem neuen Nahverkehrskonzept.

Das Konzept sieht eine Stärkung der Tauberbahn und damit eine Verlagerung des öffentlichen Nahverkehrs vom Bus auf die Bahn vor, was auch politischer Wille des Kreistages ist. Es ist bereits im nördlichen Kreisgebiet in den Gemeinden Schrozberg, Blaufelden und Rot am See zum größten Teil umgesetzt. In Wallhausen konnte es bisher wegen des fehlenden Bahnhalts noch nicht umgesetzt werden. Bürgermeisterin Behr wies nochmals darauf hin, dass es nicht der Gemeinderat war, der das Konzept ausarbeitete, der aber darauf reagiert hat, um nicht vom öffentlichen Nahverkehr abgehängt zu werden. Tatsache ist, dass in Zukunft unrentable und die parallel zur Schiene verlaufende Buslinien eingestellt werden sollen. Wenn die Gemeinde auf die Zukunftsperspektive Bahnhalt Wallhausen verzichtet, würde sie sich nahverkehrstechnisch immer mehr abhängen.

Die Schüler zum ASG und den Schulen in den Kistenwiesen werden künftig von der Bahn von Wallhausen nach Crailsheim zum Bahnhof und von dort mit dem Bus zu den Schulen gebracht. Die Schüler aus Hengstfeld und Michelbach/Lücke fahren bis auf weiteres mit dem aus Brettheim kommenden Bus über Triftshausen und Gröningen nach Crailsheim.

Der Gemeinderat hat sich mit der Sicherheit für die Kinder sehr früh auseinandergesetzt. Zum einen gibt es den Weg vom Weidenbach am evangelischen Gemeindehaus vorbei und dann über einen schmalen Weg hin zur künftigen Fußgängerampel beim Bahnhof, zum anderen die Gehwege entlang der Ortsdurchfahrt (B 290). Die Nutzung eines Privatwegs beim Brauereigasthof Schwarzer Adler ist wegen des fehlenden Zugangs zum Bahnsteig nicht möglich. Bürgermeisterin Behr wurde bereits 2010 versichert, dass die Buslinie 81, bevor sie nach Kirchberg weiterfährt, die Kinder in der Hengstfelder Straße einsammelt und zum Bahnhof bringt, wo sie auf der Seite des Bahnhofs ohne Überquerung der B 290 aussteigen. Für die Schüler ist der längere Fußweg zum Bahnhof oder der Umstieg vom Bus in die Bahn ohne Zweifel unbequemer, aber wenn sich die Gemeinde der Reaktivierung des Bahnhalts verschließt, ist sie für die Zukunft von diesem Verkehrsmittel ganz abgehängt.

Mindestens vier Verkehrsschauen fanden wegen einem bestmöglichen und sicheren Schulweg vor Ort statt. Die Fußgängerampel kommt neben der Einfahrt der Bahnhofstraße in die B 290 mit einem Warnblinklicht in der Kurve aus Richtung Autobahn kommend als Vorhinweis. Mehr Sicherheit kann für die Überquerung der Ortsdurchfahrt (B 290) nicht eingerichtet werden, wobei sich eine Lösung mit einem sicheren Weg zwischen dem Weidenbach und der Ortsdurchfahrt zum Fußgängerüberweg abzeichnet, wie Bürgermeisterin Behr sagte. Hauptproblem ist und bleibt die gefährliche Ortsdurchfahrt. Allerdings stehen in Stuttgart die Chancen für eine Ortsumfahrung nicht gut. Es ist Lvon Landesseite geplant, diese aus dem Bundesverkehrswegeplan herauszunehmen. Deshalb muss die Gemeinde mit der B 290 längerfristig leben. Verkehrszählungen ergaben, dass man in Wallhausen mit der Anzahl an durchfahrenden LKW das Kriterium für eine Ortsumfahrung erreicht, nicht aber mit der erforderlichen Gesamtbelastung aller Fahrzeuge. Bürgermeisterin Behr wandte sich wegen der Ortsumfahrung an den Verkehrsminister und Abgeordnete und ließ ihm Presseberichte über die Unfälle in der Ortsdurchfahrt zukommen.

Was die von den Eltern beantragte Bürgerversammlung betrifft, wollte Bürgermeisterin Behr diese bereits vor der Sommerpause des Gemeinderats 2011 durchführen. Planer Helmut Jaißle von der Nahverkehrsberatung Südwest hatte bereits zugesagt, aber es gab immer wieder Änderungen des Nahverkehrskonzepts, die die Durchführung der Bürgerversammlung aufschoben. Bürgermeisterin Behr bemüht sich, baldmöglichst einen Termin anzusetzen. Zuletzt wurde im Kreistag am 14. Mai 2013 beschlossen, die Umsetzung des von der Nahverkehrsberatung Südwest vorgeschlagenen Nahverkehrskonzeptes zurückzustellen und die Landkreisverwaltung mit der Prüfung einer Linienbündelung für das nördliche Kreisgebiet zu beauftragen. Bürgermeisterin Behr kann dem Kreistag nicht vorgreifen, was das Nahverkehrskonzept betrifft. Sie geht davon aus, dass die ihr bisher gemachten Zusagen eingehalten werden.

An der, von den Eltern ebenfalls angesprochenen Busverbindung zum und vom Lise-Meitner-Gymnasium Crailsheim wird sich nichts ändern und wird im bisherigen Umfang beibehalten, wie ihr Herr Albrecht vom Kreisverkehr versichert hat. Auch werden die am Bahnhof Crailsheim ankommenden Schüler mit dem Bus zu ihren Schulen gefahren, wie dies bereits für die Schüler aus Schrozberg, Blaufelden und Rot am See der Fall ist. Auf die von den Eltern beklagte mangelnde Pünktlichkeit der Bahn hat die Gemeinde leider keinen Einfluss.

Der Leiter des Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall, Herr Jens Fuhrmann, erläuterte dem Gemeinderat die Abwägungsvorschläge zum Teilflächennutzungsplan „Windenergie Brettach/Jagst“. Im Rahmen der Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans waren die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt worden und hatten ihre Stellungnahmen abgegeben. Bei der Festlegung von Potenzialflächen für Windenergie gibt es zwei Arten von Ausschlusskriterien zu berücksichtigen, die allgemeinen („harte Tabukriterien“) und die kommunalen („weiche Tabukriterien“) Ausschlusskriterien, wie Herr Fuhrmann mitteilte. Auf die allgemeinen Ausschlusskriterien wie Gesetze hat die Gemeinde keinen Einfluss. Die kommunalen Ausschlusskriterien wie der Abstand von Windenergieanlagen zu Siedlungen kann die Gemeinde in einem gewissen Rahmen selbst festlegen, sie darf aber keine Verhinderungsplanung betreiben. Bisher hatte man einen Abstand von 500 m zu Aussiedlerhöfen und Wohnplätzen im Außenbereich vorgesehen. Der Abstand zu Wohngebieten und klassischen Dorfgebieten (gemischte Wohngebiete) beträgt 950 m. Nachdem der Regionalverband Heilbronn-Franken den Abstand im Außenbereich auf 700 m erhöht hat, wird dieser auch im Flächennutzungsplan entsprechend erhöht.

Was die Flächen betrifft, in denen Windkraftanlagen errichtet werden können, hatte der Gemeindeverwaltungsverband in einem ersten Schritt sogenannte Potenzialflächen ausgewiesen. Im weiteren Verlauf der Planung werden aus diesen Potenzialflächen Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen, die eine Ausschlusswirkung entfalten, d. h. außerhalb dieser Konzentrationsflächen sind keine Windkraftanlagen zulässig. Bei dieser Planung entfielen teils Potenzialflächen, teils wurden sie z. B. aufgrund des vergrößerten Mindestabstands zu Wohnplätzen im Außenbereich kleiner.

Die Potenzialfläche 6b auf dem Gebiet der Gemeinde Wallhausen östlich von Weikersholz an der bayerischen Landesgrenze zu den Nachbargemeinden Wettringen und Schnelldorf wird aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen, da sie als Ergänzung einer möglichen interkommunalen Konzentrationsfläche angesehen wurde. Da aber im Anschluss auf bayerischer Seite keine Konzentrationszone ausgewiesen werden soll, wird sie im weiteren Verfahren aufgrund des „Kommunalen Ausschlusskriteriums: „Mindestflächengröße“ herausgenommen.

Die Potenzialfläche 8 (Gemeinde Rot am See und Gemeinde Wallhausen) befindet sich zwischen Kühnhard und Michelbach/Lücke und liegt je zur Hälfte auf dem Gebiet der beiden Gemeinden. Die Größe beträgt ca. 28,0 ha.

Die Potenzialflächen 9a und 9b betreffen die Gemeinden Rot am See und Wallhausen und befinden sich östlich von Rot am See. Die Größen betragen ca. 72,6 ha und 48,8 ha. Die Flächen werden lediglich durch die K 2503 voneinander getrennt, so dass sie zusammen betrachtet werden können.

Die Potenzialflächen 13a, 13b, 13c und 13d betreffen alle drei Kommunen des Gemeindeverwaltungsverbands Brettach/Jagst. Sie befinden sich westlich von Wallhausen östlich und westlich der Bahnstrecke (Drachenwald). Die Größen betragen ca. 0,8 ha, 24,7 ha, 50,5 ha und 102,6 ha. Die Flächen werden lediglich durch Straßen und Eisenbahnstrecken voneinander getrennt, so dass sie zusammen betrachtet werden können.

Die Potenzialflächen 14a, 14b, 14c und 14d (Stadt Kirchberg/Jagst und Gemeinde Wallhausen) befinden sich zwischen Kirchberg/Jagst und Wallhausen und grenzen an Potenzialflächen der Nachbargemeinde Satteldorf an. Die Größen betragen ca. 6,4 ha, 29,5 ha, 6,4 ha und 1,6 ha. Die Flächen werden lediglich durch die Gemeindegrenzen voneinander getrennt, so dass sie zusammen betrachtet werden können. Diese Flächen werden nicht als Konzentrationsflächen in den Flächennutzungsplan aufgenommen.

Die Potenzialflächen 15a, 15b und 15c (Gemeinde Wallhausen) befinden sich östlich von Hengstfeld an der bayerischen Landesgrenze zu der Nachbargemeinde Schnelldorf. Die Größen betragen ca. 21,5 ha, 5,3 ha, und 51,5 ha. Die Flächen werden durch das europäische Vogelschutzgebiet „Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen“ voneinander getrennt, so dass sie zusammen betrachtet werden können. Sie werden aufgrund der Bedeutung des Vogelschutzgebiets nicht weiter verfolgt.

Die Mitglieder des Gemeinderates beschlossen die von Herrn Fuhrmann vorgetragenen Abwägungsvorschläge und beauftragten die Mitglieder in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst, in der nächsten Sitzung entsprechend abzustimmen.

Herr Klaus Drotleff, Amtsleiter des Amts für Flurneuordnung des Landkreises Schwäbisch Hall und sein Mitarbeiter Herr Martin Reustlen waren in den Rathaussaal gekommen, um über die geplante Flurbereinigung Satteldorf/Hengstfeld zu informieren.

Gemeinsam mit der Nachbargemeinde Satteldorf wird seit dem Jahr 2009 die Modernisierung der landwirtschaftlichen Wegeverbindung zwischen Hengstfeld und dem Schleehardshof angestrebt. Nachdem die beantragten Landesmittel aus dem Sonderprogramm zur Modernisierung landwirtschaftlicher Wege nicht bewilligt und im angestrebten vereinfachten Flurbereinigungsverfahren kein Konsens mit den Naturschutzbehörden gefunden werden konnte, musste das mit ursprünglich ca. 300.000,00 Euro veranschlagte Bauprogramm auf Eis gelegt werden. In Abstimmung auf den mittlerweile erstellten Managementplan des dort ausgewiesenen Vogelschutzgebietes (FFH-Fläche) konnte mittlerweile ein Konzept für den äußerst sensiblen Bereich mit dem Vorkommen geschützter Vogelarten gefunden werden; auch der Naturschutz signalisiert seine Zustimmung. Das zuständige Ministerium bzw. Landesamt ist zur Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens bereit, soweit ein umfassendes, ökologisches Verfahren durchgeführt wird. Für das Wegbauprogramm konnte eine entsprechende Trassenfestlegung und Abstimmung der Ausbauart erfolgen. Der Bauumfang im Bereich der Gemeinde Wallhausen würde deutlich erhöht. Daneben wären auch Maßnahmen zu ökologischen Aufwertung und Umsetzung der sich aus dem Managementplan ergebenden Entwicklungsziele zur Verbesserung der Lebensbedingungen der dort auftretenden Vogelarten notwendig. Der Wegbauumfang steigt von bisher 2,1 km auf dann knapp 6,0 km. Die Gesamtkosten des Verfahrens steigen je nach Ausbauart bis zu einem Betrag auf voraussichtlich 1,42 Mio. Euro an, wobei ca. 900.000 Euro auf die Gemeinde Wallhausen und 520.000 Euro auf die Gemeinde Satteldorf entfallen. Der Zuschuss des Landes würde bei 68% liegen; ein eventueller Zuschlag für besondere zusätzliche ökologische Leistungen ist möglich, aber auch mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Für Wegverbreiterungen, Ausgleichsflächen und weitere Begleitmaßnahmen ist im möglichen Flurbereinigungsgebiet mit einer Ausdehnung von ca. 300 ha ein Flächenbedarf von 3 - 5 ha zu erwarten. Für die Gewässerrenaturierung im Gebiet kämen weitere Kosten je nach Ausbauvariante zwischen 280.000,00 und 400.000,00 Euro sowie weiterer Flächenbedarf von 4 - 6 ha zu. Die Gewässerrenaturierung würde mit 70% bezuschusst.

Die positive Grundhaltung und Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer ist Voraussetzung, dass das Verfahren bzw. die Maßnahmen auf dieser Grundlage weiter verfolgt werden können. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres soll eine Eigentümeranhörung stattfinden. Der Gemeinderat fasste den folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Gemeinde Wallhausen steht dem gemeinsamen Flurbereinigungsverfahren mit der Gemeinde Satteldorf im Bereich Schleehardshof /Hengstfeld (Vogelschutzgebiet) aufge-schlossen gegenüber. Voraussetzung für den Antrag auf Anordnung des Verfahrens ist der positive Abschluss der Anhörung der Grundstückseigentümer im möglichen Flurbereinigungsgebiet.
2. Die Gemeinde Wallhausen wird die nach dem Wegebaukonzept geplante Wegbaumaß-nahmen nach Variante 1 vom 23.04.2013 auf ihrer Markung nach Abzug des Landeszuschusses (voraussichtlich 68%) voll finanzieren und einen entsprechenden Sonderbetrag hierzu übernehmen. Maßgebend sind die Wegebaukosten inkl. der technischen Leistungen. Alle weiteren Verfahrens- und sonstigen Baukosten sind von der Teilnehmergemeinschaft zu tragen, ebenso wie die erforderliche Flächenbereitstellung im Wege des Landabzugs.
3. Die anzustrebende Gewässerrenaturierung im Gebiet ist Sache der jeweiligen Kommune. Die Finanzierung erfolgt ggf. von den Gemeinden mit entsprechenden Fachfördermitteln.

Weiter vergab der Gemeinderat den Abbruch von Scheune, Stall, Wohnhaus in der Leitsweiler Straße 8 in Michelbach/Lücke an den günstigsten Bieter, die Firma Horst Wagner aus Wallhausen zum Gesamtpreis von 27.965 € brutto.

In der Sitzung am 15. Mai 2013 war die Beschlussfassung über die Vergabe der Erneuerung des Hofraums von Festsaal und Kindergarten in der Reubacher Straße in Michelbach/Lücke zurückgestellt worden. Bei der ursprünglichen Ausschreibung war man davon ausgegangen, dass die Arbeiten während der zweiwöchigen Sommerferien des Kindergartens abgeschlossen werden müssen. Nach Rücksprache mit den Genehmigungs-, Aufsichtsbehörden und der Kindergartenleitung kann die Baumaßnahme außerhalb der Ferienzeit des Kindergartens abgewickelt werden. Deshalb ändert sich eine wesentliche Rahmenbedingung/Grundlage der Kalkulation, wie Dipl. Ing. Andreas Ruis vom Ingenieurbüro CDM Smith AG Crailsheim erläuterte. Der Gemeinderat stellte fest, dass ein unangemessen hoher Preis vorliegt – VOB/A § 16 (6) 1. und hob die Ausschreibung wegen wesentlicher Änderung der Kalkulationsgrundlagen nach VOB/A § 17 (1) 2. auf. Er stellte fest, dass nach der Aufhebung der beschränkten Ausschreibung eine erneute Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht und wählte die Freihändige Vergabe nach VOB/A § 3 (5) 4.

Die Verhandlungen mit den bei der beschränkten Ausschreibung günstigsten Bietern ergab, dass die Firma Steinbrenner die Ausführung zum Pauschalpreis von 76.000.- € brutto anbietet, sofern die Baumaßnahme ab dem 01.07. bzw. in der 27. KW 2013 beginnen kann. Da gegen einen Baubeginn 01.07.2013 keine Einwände vorliegen, wurden die Arbeiten einstimmig an Fa. Steinbrenner zum Pauschalpreis von 76.000,00 € vergeben.

Weiter wurde der CDM Smith AG der Auftrag für die Ingenieurleistungen für den geplanten Ausbau der Triftshäuser Straße in Wallhausen erteilt.

Für die ab September geplante Einführung einer Ganztagesbetreuung im Kindergarten Wallhausen wurden vom Gemeinderat die folgenden Elternbeiträge beschlossen:

Kindergartenjahr 2013/2014:

für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 138,00 € monatlich.
für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 105,00 € monatlich.
für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 69,00 € monatlich.
für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 23,00 € monatlich.


Kindergartenjahr 2014/2015:

für ein Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren: 142,00 € monatlich.
für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren: 109,00 € monatlich.
für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren: 72,00 € monatlich.
für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren: 23,00 € monatlich.

Hinzu kommt jeweils ein Vertretungszuschlag von 2,56 € monatlich.

Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche wurde das Einvernehmen zu den folgenden Baugesuchen erteilt:

- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garagen auf Flst. 454, Gemarkung Wallhausen, Gartenweg
- Neubau von zwei Garagen auf Flst. 300/2, Gemarkung Wallhausen, Klingengäßle 13
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 160/1, Gemarkung Michelbach/Lücke, Judengasse 14.

Vertagt wurde die Beratung des Baugesuchs Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (8 WE) auf Flst. 1000/1 Gemarkung Wallhausen, Am Wasserturm 2, da hier weitere Gespräche mit dem Baurechtsamt erforderlich sind.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte Bürgermeisterin Behr u. a. über die folgenden Veranstaltungen und Termine:

- Erdbeerfest der SpVgg Hengstfeld-Wallhausen am 16. Juni
- Veranstaltung des Landratsamts Schwäbisch Hall zum Thema Krankenhausfinanzierung am 17. Juni, 19:00 Uhr in der Herolthalle Wolpertshausen.
- Freibadfest der DLRG am 29. Und 30. Juni
- Rock am Pool des Freibadfördervereins Hengstfeld am 6. Juli
- Gemeinderatssitzung am 10. Juli.

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