Bericht

Bericht - 20.05.2015

Ort: Rathaussaal

Überraschend gut verläuft der Verkauf der Bauplätze im Baugebiet „Grund“ in Wallhausen. Da nur noch wenige freie Bauplätze zur Verfügung stehen, beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Grund, Erweiterung“. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, dass eine Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird. Hierbei werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Die Mitglieder des Gemeinderates in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst wurden beauftragt, in der Sitzung am 21.05.2015 für die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplans zu stimmen. Die Durchführung des Bebauungsplanes wurde an das Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall vergeben. Für den Bebauungsplan „Grund, Erweiterung“ werden die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplans „Grund, 1. Änderung“ übernommen. Die Erweiterung des Baugebiets erfolgt im Anschluss an den 1. Bauabschnitt Richtung Hengstfeld. Es sollen ca. 10 Bauplätze entstehen.

Der Fußweg zwischen dem Kohlstattweg und der Julius-Wengert-Schule ist noch nicht barrierefrei. Aufgrund des Gefälles im oberen Teil des Weges stellen hier noch einige Stufen ein Hindernis dar. Zudem verhindern die Stufen, dass der Weg im Winterdienst maschinell geräumt werden kann. Im Zusammenhang mit den Kanalsanierungsarbeiten im angrenzenden Baugebiet „Untere Buchklinge III“ wurde die ausführende Baufirma Dauberschmidt um ein Angebot für den barrierefreien Ausbau des Weges gebeten. Der Gemeinderat beschloss, dass ein weiteres Angebot eingeholt werden soll.

Weiter beschloss der Gemeinderat, für den neuen Kleinschlepper ein Mulchgerät anzuschaffen. Das Mulchgerät als Ersatz für das defekte Anbaugerät des MBTracs wird benötigt, um die Menge an Grasschnitt zu reduzieren, der sonst entsorgt werden müsste. Der Auftrag für ein Frontmulchgerät der Marke Müthing wurde an die Firma Beck GmbH aus Satteldorf-Bronnholzheim vergeben, der Preis beträgt 3.194,94 € brutto ohne Montage.

Im Zuge der erneuten Auslegung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie Brettach/Jagst“ traf der Gemeinderat seinen Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von Privatpersonen. Gleichzeitig wurden die Mitglieder des Gemeinderates in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst beauftragt, in der Sitzung am 21.05.2015 entsprechend abzustimmen. Die Gemeinde Wallhausen ist in diesem Verfahren nur vom Drachenwald als favorisierte und größte Fläche für Windenergieanlagen betroffen. Hier greift das sogenannte KO-Kriterium Tieffluggebiet, in dem der Drachenwald liegt, sodass diese Fläche komplett aus dem Teilflächennutzungsplan herausgenommen wird. Im Teilflächennutzungsplan erhalten bleibt die Vorrangfläche Michelbach/Lücke (gemeinsame Fläche mit der Gemeinde Rot am See). Die Fläche Michelbach/Lücke ist neben der Fläche bei Schainbach die letzte übrig gebliebene Fläche in der Gemeinde und soll daher aus Sicht der Gemeinde erhalten bleiben.

Ein weiterer Antrag für die Förderung aus dem MELAP Plus - Programm hatte der Ortschaftsrat von Michelbach/Lücke in seiner Sitzung am 12.05.2015 geprüft und dem Gemeinderat zur Weitergabe an das Regierungspräsidium Stuttgart einstimmig empfohlen. Der Gemeinderat schloss sich dieser Empfehlung an. Es handelt sich um die „Modernisierung eines Wohnteils mit Umnutzung eines Kälberstalls und Freiflächengestaltung“ in der Reubacher Straße.

Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche wurde der Gemeinderat über das im Kenntnisgabeverfahren durchgeführte Bauvorhaben „Wohnhausneubau mit Carport und Garage auf Flst. Nr. 931/10, Gemarkung Wallhausen, Erikaweg 13“ informiert.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes informierte Bürgermeisterin Behr-Martin u. a. über die folgenden Angelegenheiten:

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22. April 2015 beschloss der Gemeinderat, drei Bauplätze im Baugebiet „Grund“ in Wallhausen zu verkaufen.

Da die Sprechzeiten in der Verwaltungsstelle in Hengstfeld nur von wenigen Bürgern genutzt werden, hat der Ortschaftsrat Hengstfeld beschlossen, die Öffnungszeiten wie in Michelbach/Lücke zu reduzieren. Ab 1. Juni 2015 ist deshalb die Verwaltungsstelle Hengstfeld mittwochs von 15:00 bis 18:00 Uhr besetzt.

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