Zwei bestehende Getränkemärkte in Wallhausen wollen einen gemeinsamen Getränkemarkt errichten. Für dieses Vorhaben ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (Bau GB) erforderlich, wie Frau Josephine Beier vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung erläuterte. Die Erstellung eines gemeinsamen Marktes am Ortsausgang von Wallhausen auf der linken Seite Richtung Rot am See gesehen dient der Zukunftsfähigkeit der beiden Betriebe, die an ihren aktuellen Standorten keine Erweiterungsmöglichkeiten haben. Der Markt soll maximal 799 m² Verkaufsfläche umfassen, liegt also knapp unter der Größe von 800 m², ab der ein Einzelhandelsbetrieb als regional bedeutsam gilt. Das Vorhaben umfasst auch ein Warenlager sowie e ein „Shop-in-Shop“ – Konzept. Die Erschließung des Marktes erfolgt über einen bestehenden Weg. Der mit dem Bauvorhaben verbundene Eingriff in die Natur erfordert entsprechende Ausgleichsmaßnahmen; die erforderlichen Flächen stellen die Betreiber zur Verfügung. Das Verfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt wie bei Bebauungsplänen üblich mit einer frühzeitigen Auslegung und der Beteiligung der Öffentlichkeit, wie Bürgermeisterin Behr-Martin mitteilte. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird auch in die Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Brettach/Jagst aufgenommen. Die Einzelheiten der Durchführung werden in einem Durchführungsvertrag der Gemeinde mit den Bauherren geregelt. Die Kosten der Planung und Erschließung tragen die Bauherren. Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Getränkemarkt“ und beauftragte das Kreisplanungsamt mit der Durchführung des Verfahrens. Weiter beschloss der Gemeinderat, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. BauGB durchzuführen.
Nachdem der Gemeinderat in der Mai-Sitzung den Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Baugebiets „Grund, 1. Änderung“ beschlossen hatte, stellte Planerin Josephine Beier den Bebauungsplanentwurf vor, der vom Gemeinderat auch so gebilligt wurde und nun öffentlich ausgelegt werden kann. Während der vierwöchigen Auslegungsfrist können Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden. Für den mit der Baugebietserweiterung verbundenen Eingriff in die Natur sind entsprechende Ausgleichsflächen auszuweisen. Das Kreisplanungsamt hatte verschiedene Ausgleichsflächenvorschläge bewertet und drei Varianten ermittelt. Der Gemeinderat entschied sich für die Variante eins, die Extensivierung eines bisher als Acker genutzten Grundstücks an einem Bachlauf nördlich von Wallhausen. Diese Fläche soll künftig als Wiese extensiv genutzt werden.
Das Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) verpflichtet die Kommunen zu einer örtlichen Bedarfsplanung für die vorschulischen Betreuungsangebote. Diese Bedarfsplanung stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar, da der tatsächliche Betreuungsbedarf der Familien möglichst exakt ermittelt werden sollte. Gerade bei der Betreuung der Kinder unter 3 Jahren (U3), ist dieser aber nur sehr schwer konkret zu ermitteln. Hauptamtsleiter Ohr stellte den Kindergartenbedarfsplan vor, der Handlungsbedarf im Bereich Kinderkrippe ergab. Die Krippe im Kindergarten Schatztruhe in Wallhausen ist voll belegt, und Bürgermeisterin Behr-Martin wies darauf hin, dass sich im Neubaugebiet weitere junge Familien niederlassen werden und auch mit Kindern von Flüchtlingen gerechnet werden muss. Um hier Vorsorge zu treffen und Lösungen zu finden, wird sich der Kindergartenausschuss im kommenden Frühjahr über die Schaffung einer weiteren Krippengruppe Gedanken machen. Die übrigen Betreuungsangebote in den drei Gemeindekindergärten werden gut angenommen, sind aber nicht voll ausgelastet. Dies gilt auch für die neueste Angebotsform, die Ganztagesgruppe im Kindergarten Schatztruhe. Hier sind von 20 zur Verfügung stehenden Plätzen derzeit 15 Plätze belegt. Der Kindergartenbedarfsplan 2016 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Nochmals kurz besprochen wurde die Prioritätenliste für den Haushaltsplan 2016. Es gab keine Ergänzungen zu der von Kämmerer Rosenäcker in Zusammenarbeit mit den sogenannten „mittelbewirtschaftenden Stellen“ der Gemeinde aufgestellten Prioritätenliste. In der Haushaltsplanvorberatung im Januar wird die Liste dann nochmals kritisch auch im Hinblick auf mögliche Streichungen beraten.
Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu den folgenden Bauvorhaben bzw. nahm von ihnen Kenntnis:
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Flst. Nr. 318/9, Gemarkung Hengstfeld, Adolf-Jandorf-Str. 6, Wallhausen
- Wiederaufbau Bergehalle nach Brandfall mit Erweiterung und Änderung der Dachform auf Flst. Nr. 866 Seefeld, Gemarkung Hengstfeld, Am Lindenbrunnen 6, Wallhausen OT Schönbronn
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. Nr. 1350, Gemarkung Hengstfeld, Lindberghweg 16, Wallhausen
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. Nr. 1357, Gemarkung Hengstfeld, Lindberghweg 2, Wallhausen
- Neubau eines Jungviehstalles für 350 Tiere mit Güllebehälter auf Flst. Nr. 1152, Wallhausen.
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes informierte Bürgermeisterin Behr-Martin u. a. über die folgenden Angelegenheiten:
Am 25. November 2015 fand in Rottenburg am Neckar die Abschlussveranstaltung des Melap+ - Programmes statt. Auch die Gemeinde Wallhausen war mit einem Infostand vertreten, an dem Bürgermeisterin Behr-Martin, Ortsvorsteher Karst, Kämmerer Rosenäcker und Planer Dipl. Ing. Schöfl die vielen positiven Auswirkungen des Förderprogramms auf die Innenortsentwicklung von Michelbach/Lücke darstellten. Nach dem langsamen Anlaufen des Programms wurde viel bewirkt, Synergieeffekte wie die Gründung des Vereins „Michelbacher Dorfjugend“ entstanden, zog Bürgermeisterin Behr-Martin Bilanz. Es gibt aktuell Projekte, die noch laufen wie die Gestaltung des Dorfplatzes, das Projekt Dorfladen in der ehemaligen Metzgerei Schenkel und die Umwandlung eines ehemaligen Stalles zu Wohnraum der Brauerei Schmetzer. Bürgermeisterin Behr-Martin dankte in diesem Zusammenhang den Michelbacher Bürgern für ihre aktive Teilnahme und Unterstützung sowie der Europäischen Union und dem Land Baden-Württemberg für die mit dem Melap+-Programm geleistete finanzielle Unterstützung. Sie erinnerte dabei auch an schöne Projekte wie den Michelbacher Frühling, die Aktion „Michelbach schwarz-weiß“ und das noch bis zum Sommer 2016 laufende Theaterprojekt.
Besuch aus der ungarischen Partnergemeinde Kismaros war vom Freitag, dem 4. Dezember bis zum Montag, 7. Dezember zu Gast in der Gemeinde Wallhausen. Es handelte sich um die Mitglieder des dortigen Kirchenchors, die ein buntes Unterhaltungsprogramm mit Weihnachtsmarktbesuchen, aber auch zwei Auftritten im Rahmen des Gottesdiensts in der evangelischen Kirche Wallhausen und der Jubiläumsveranstaltung der Michelbacher Musikschule absolvierten.
Bürgermeisterin Behr-Martin lud zum Abschluss zum Besuch von Bürgerabend und Hengstfelder Viehmarkt am 19. und 20. Januar 2016 ein.