Bericht

Bericht - 25.01.2017

Ort: Rathaussaal

vom 25. Januar 2017

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Getränkemarkt“ in Wallhausen hatte der Gemeinderat über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Bau GB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abzuwägen. Den Bebauungsplanentwurf hatte das Kreisplanungsamt Schwäbisch Hall ausgearbeitet.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Wallhausen unmittelbar an der B 290 Richtung Rot am See. Hier sollen ein Getränkemarkt sowie eine Verkaufsstelle für Hofwaren (Shop-in Shop-Konzept) entstehen. Die Gesamtverkaufsfläche beträgt maximal 799 m², damit ist das Einzelhandelsvorhaben kleinflächig und nicht regionalbedeutsam.

Beteiligt wurden insgesamt 11 Träger öffentlicher Belange, vier davon hatten Anregungen oder Bedenken geäußert. Die Anregungen des Regierungspräsidiums Stuttgart, des Regionalverbandes Heilbronn-Franken, des Landratsamts Schwäbisch Hall und der Deutschen Telekom Heilbronn und die entsprechenden, vom Kreisplanungsamt erarbeiteten Abwägungs- und Beschlussvorschläge wurden von Bürgermeisterin Behr-Martin erläutert und vom Gemeinderat auch so beschlossen. Auch der vorgelegte Planentwurf wurde vom Gemeinderat genehmigt und die Auslegung und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Prioritätenliste für den Haushaltsplan 2017 wurde in der Dezember-Sitzung eingehend diskutiert und die Änderungen wurden von Kämmerer Rosenäcker für die Vorberatung des Haushaltsplans 2017 eingearbeitet. Die Prioritätenliste dient als Grundlage für den Vermögenshaushalt 2017. Kämmerer Rosenäcker erläuterte den Haushaltsplanentwurf ausführlich, der den Mitgliedern des Gemeinderates als Beratungsunterlage zugegangen war. Der Haushalt gliedert sich auf in den Verwaltungshaushalt, in dem die laufenden, regelmäßig anfallenden Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden, und in den Vermögenshaushalt, in dem die Investitionen und ihre Finanzierung dargestellt sind.

Kämmerer Rosenäcker ging nachfolgend auf die wichtigsten Veränderungen des Verwaltungshaushalts 2017 gegenüber dem Vorjahr ein.

So wurde im Einzelplan fünf Gesundheit, Sport, Erholung ein Betrag von 6.500,00 € für eine Organisationsuntersuchung des Naturerlebnisbades eingestellt.

Im Einzelplan sieben Öffentliche Einrichtungen wurden die Planansätze entsprechend der aktuellen Kalkulation (Schmutzwasser 2.95 €/m² und Niederschlagswassergebühr 0,30 €/m²) vorgenommen. Bei der Erddeponie Limbach konnte aufgrund der regen Bautätigkeit in der Gemeinde ein auf 7.800,00 € erhöhter Einnahmeansatz veranschlagt werden.

Im Einzelplan acht Wirtschaftliche Unternehmen gilt bei der Wasserversorgung seit dem 01.01.2015 ein Wasserzins von 2,25 €/m² netto. Die Eigenwasserversorgung wurde durch Beschluss des Gemeinderats zum 31.12.2016 eingestellt. Für den Ersatz des veralteten hydraulischen „Sautergebers“ im Hochbehälter Schainbach, der auch weiterhin für die Versorgung von Schainbach benötigt wird, werden 3.500,00 € veranschlagt.

Insgesamt werden im wichtigsten Einzelplan des Verwaltungshaushalts, Einzelplan neun Allgemeine Finanzwirtschaft, Einnahmen in Höhe von 5.079.705,00 € veranschlagt, gegenüber 2016 sind dies Mehreinnahmen von 278.658,00 €. Unter Berücksichtigung der Ausgaben (Umlagen) von insgesamt 2.405.410,00 €, das sind gegenüber 2016 Mehrausgaben von 77.159,00 €, betragen die effektiven Mehreinnahmen 201.499,00 €. Unter Berücksichtigung aller bisher bekannten Eckdaten erwirtschaftet der Verwaltungshaushalt 2017 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 844.000,00 € (Vorjahr 627.399,00 €). Bis zur Haushaltsplanberatung in der Februar-Sitzung wird Kämmerer Rosenäcker auf dieser Basis noch die kalkulatorischen Kosten und die inneren Verrechnungen ermitteln.

Für den Vermögenshaushalt wurden die in der Dezember-Sitzung besprochenen Änderungen eingearbeitet. Zusätzlich aufgenommen wurde ein Betrag von 10.000,00 € für die Erstellung eines Lärmaktionsplans für die Ortsdurchfahrt der B 290 durch Wallhausen.

Im Vermögenshaushalt stehen Einnahmen von 1.866.548,00 € Ausgaben in Höhe von 3.414.528,20 € gegenüber. Daraus ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von 1.547.980,20 €, der durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 844.000,00 €, die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung 2016 in Höhe von 533.084,00 € sowie die neue Kreditermächtigung 2017 in Höhe von 170.896,20 € gedeckt wird.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, auf der Basis des vorgestellten Haushaltsplanentwurfs den Haushaltsplan 2017 zu erstellen.

Weiter erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu den folgenden Baugesuchen:

- Anbau einer Garage an bestehendem Wohnhaus auf Flst. 199, Gemarkung Hengstfeld, Hauptstr. 65, Wallhausen
- Erweiterung Bürogebäude und Errichtung von Stellplätzen auf Flst. 157, 158, 158/1 und 159, Gemarkung Michelbach/Lücke, Leitsweiler Straße, Wallhausen
- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Flst. 1379, Gemarkung Hengstfeld, Beinhornweg 12, Wallhausen.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes informierte Bürgermeisterin Behr-Martin u. a. über die folgenden Angelegenheiten:

Wegen der Installation einer neuen EDV-Anlage ist das Rathaus am Donnerstag, dem 9. und Freitag, dem 10.02.2017 geschlossen.

Weiter lud Bürgermeisterin Behr-Martin zum Besuch der in der Gemeinde anstehenden Veranstaltungen ein. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem 15.02.2017 statt.

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