Bericht

Bericht - 18.04.2018

Ort: Rathaussaal

Die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 steht an. Zur Vorbereitung der Wahl haben die Gemeinden den Auftrag, Vorschlagslisten für das Schöffenamt aufzustellen. Für das Amt des Schöffen beim Amtsgericht ist eine Person zu benennen, für das Amt der Jugendschöffen vier Personen. Die eigentliche Wahl erfolgt durch die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten und für die Jugendschöffen durch den Jugendhilfeausschuss des Kreistags.

Der Gemeinderat beschloss die beiden Vorschlagslisten.

Unter dem Tagesordnungspunkt Spendenannahmen genehmigte der Gemeinderat die Annahme einer Spende für die Renovierung des Festsaals Michelbach/Lücke.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes informierte Bürgermeisterin Behr-Martin u. a. über die folgenden Angelegenheiten:

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. März 2018 wurde der Verkauf von zwei Bauplätzen beschlossen.

Die Wegekommission, zusammengesetzt aus Vertretern von Gemeinde, Landwirtschaft und Jagdgenossenschaft, legte bei einer Markungsrundfahrt am 26. März 2018 die Wegesanierungsmaßnahmen im Gemeindegebiet vor Ort fest. Kämmerer Rosenäcker erläuterte die besprochenen Maßnahmen. Im Haushaltsplan 2018 sind für die Unterhaltung von Gemeindewegen 20.000 € (Material) und für die Feldwege 6.000 € (Material) veranschlagt. Nach einer Kostenermittlung durch Bauhofleiter Hagelstein wird die Angelegenheit nochmals im Gemeinderat beraten. Unabhängig davon läuft ein Ausgleichstockantrag für die Sanierung der vor allem durch den Umleitungsverkehr der Baumaßnahme Ortsdurch B 290 in Mitleidenschaft gezogenen Feldwege.

Kämmerer Rosenäcker konnte eine erfreuliche Mitteilung machen. So ging der Förderbescheid für den Anschluss von Privatanwesen an das öffentliche Abwassernetz bei der Gemeinde ein. Die Kosten für das Gesamtvorhaben belaufen sich auf rund 404.000.- €, 80 % der Kosten erhält jeder Privathaushalt an Fördermitteln. Demnächst findet eine Besprechung aller Beteiligten mit Dipl. Ing. Ruis von der CDM Smith Consult GmbH statt. Wenn das Vorhaben abgeschlossen ist, sind alle derzeit bewohnten Haushalte an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen

Kämmerer Rosenäcker gab bekannt, dass die die Genehmigung der Haushaltssatzung durch das Landratsamt Schwäbisch Hall vorliegt. Es ist die erste doppische Haushaltssatzung. Im Haushaltserlass wird die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Kämmerer Rosenäcker trug die wesentlichen Punkte des Haushaltserlasses des Landratsamts vor. Ziel der Verwaltung ist im Zuge der Einführung der Doppik (doppelte Buchführung in Konten) die Feststellung der Eröffnungsbilanz bis zum 30. Juni 2018. Die Abschreibungen sind daher als vorläufige Werte im Gesamthaushalt veranschlagt, die noch auf die Einzelhaushalte aufgeteilt werden müssen. Das an sich erfreuliche Haushaltsergebnis wird sich noch verschlechtern, wenn die Anlagen im Bau wie die Kläranlage Wallhausen, der Ausbau der Einmündung der Triftshäuser Straße in die B 290 in Wallhausen und später der Bauhofumbau und -erweiterung fertiggestellt sind und hier Abschreibungen veranschlagt werden müssen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung fand eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt.

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