Bericht

Bericht - 20.11.2019

Ort: Rathaussaal

Nach der Blutspenderehrung zu Beginn der Gemeinderatssitzung (s. separater Bericht) befasste sich der Gemeinderat mit der Bildung eines interkommunalen Gutachterausschusses für den Altkreis Crailsheim und den Beitritt der Gemeinde Wallhausen zu diesem neu zu schaffenden Gremium. Bereits bei der Besetzung des bestehenden Gutachterausschusses hatte man dies bei dessen Zusammensetzung berücksichtigt, wie Bürgermeisterin Behr-Martin feststellte.

Kämmerer Rosenäcker erläuterte die rechtlichen Hintergründe für die beabsichtigte Änderung. So hat die Landesregierung eine Änderung der Gutachterausschussverordnung beschlossen, die im Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Aufgrund der in Baden-Württemberg historisch bedingten Situation verfügt das Land derzeit noch über eine sehr hohe Anzahl an Gutachterausschüssen (ca. 900). In Bayern liegt die Zahl bei ca. 90. Die neue Gutachterausschussverordnung sieht daher eine interkommunale Kooperation vor. Im Bereich des Altkreises Crailsheim ist dies eine Kooperation mit der Stadt Crailsheim. Geplant ist eine Geschäftsstelle in Crailsheim mit zunächst 3,0 Stellen mit Zuständigkeit für die umgebenden Gemeinden Langenburg, Schrozberg, Frankenhardt, Gerabronn, Satteldorf, Stimpfach, Kirchberg/Jagst, Fichtenau, Rot am See, Blaufelden, Kreßberg und Wallhausen. Der gemeinsame Gutachterausschuss soll aus 11 Gutachtern der Stadt Crailsheim und je drei Gutachtern der weiteren Mitgliedsgemeinden bestehen. Ziel ist es, im Frühjahr 2020 mit dem interkommunalen Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim zu beginnen.

Der Gemeinderat stimmte der Bildung eines interkommunalen Gutachterausschusses Altkreis Crailsheimmit Abschluss der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Verhandlungen. Der Stadt Crailsheim werden die bisherigen Mitglieder, die Gemeinderäte Herr Blumenstock, Herr Schewen und Herr Bolz als Gutachter benannt.

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2019 beraten, ist für das geänderte Bauvorhaben der Firma Eico-Quelle Wallhausen ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Der Gemeinderat beschloss auf Antrag der Firma Eico Quelle GmbH & Co. KG die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betriebserweiterung der Firma Eico-Quelle, 1. Erweiterung“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 12 BauGB i.v.m. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger ausgearbeitet. Die Kosten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans trägt die Firma Eico-Quelle als Vorhabenträger. Im weiteren öffentlichen Verfahren besteht für die Anwohner die Gelegenheit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.

Förster Karl Kolb vom Forstrevier Crailsheim erläuterte den Finanz- und Naturalplan 2020 für den Gemeindewald. Einnahmen von 3.220,00 € z. B. aus der Holzernte stehen Ausgaben in Höhe von 5.312,00 € gegenüber. Das negative Ergebnis von -2.092,00 € ist u. a. durch Bestandspflege und der veranschlagten neuen Verwaltungskosten bedingt. So müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht kranke Eschen entlang der B 290 geschlagen werden. Im Schainbacher Wald wird eine Fläche mit Käferschaden mit Nussbäumen neu bepflanzt. Der Gemeinderat beschloss den Finanz- und Naturalplan 2020.

Weiter informierte Förster Kolb über die Anpassung des Vertrages zur Übernahme von Tätigkeiten des forstlichen Revierdienstes im Körperschaftswald Wallhausen durch das Kreisforstamt des Landkreises Schwäbisch Hall. Hintergrund ist die Neustrukturierung der Forstverwaltung in Baden-Württemberg zum 01.01.2020. Das geänderte Landeswaldgesetz gibt die Rahmenbedingungen für den Körperschaftswald vor. Demnach handelt es sich bei der Bewirtschaftung öffentlicher Wälder nicht um eine rein wirtschaftliche Aufgabe, sondern aufgrund der vielfältigen Funktionen des Waldes für die Gesellschaft um eine Aufgabe zur Daseinsvorsorge. Kommunale Aufgaben sind nach der Gemeindeordnung durch die Gemeinden mit eigenem Personal zu erledigen. Da sich dies bei den häufig kleinen Waldgrundstücken in Baden-Württemberg nicht rechnet, haben die Gemeinden weiterhin die Möglichkeit, auf die Forstverwaltung des Landkreises zurückzugreifen. Im Unterschied zur bisherigen Regelung sind für die Dienstleistungen der Forstverwaltung Gestehungskosten zu entrichten, die höher liegen als die bisherigen Gebührensätze. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, dem Vertrag zur Übernahme von Tätigkeiten des forstlichen Revierdienstes im Körperschaftswald Wallhausen zuzustimmen.

Im Rahmen der Vorberatung des Haushaltsplans 2020 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates der Entwurf der Prioritätenliste 2020 ausgeteilt. Kämmerer Rosenäcker hatte sie aufgrund der Anmeldungen der sog. mittelbewirtschaftenden Stellen aufgestellt. Die ausführliche Beratung über die Prioritätenliste wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderats erfolgen.

Die Saison im Naturerlebnisbad Wallhausen ließ Kämmerer Rosenäcker Revue passieren. Ca. 12.152 Personen besuchten das Bad an 95 Badetagen im Sommer 2019. Der besucherintensivste Tag war der 30.06.2019 mit 815 Badegästen. Kassenwirksamen Ausgaben von 116.878,34 € stehen Einnahmen von 34.295,68 € gegenüber, das bedeutet ein Defizit von 82.582,66 €. Der Kostendeckungsgrad liegt bei 14,62 %.

Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche beriet der Gemeinderat über die folgenden Bauvorhaben:

- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Flst. 44/21, Zur Brettach 1, Wallhausen-Michelbach/Lücke.

Das Einvernehmen der Gemeinde wurde unter einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schwarzer Buck“ hinsichtlich einer Überschreitung der Baulinien mit der Garage erteilt.

- Bauvorbescheid: Neubau 3-Familienwohnhaus und Abbruch einer bestehenden Scheune Flst. 346, Blaufelder Str. 15/Mühlweg 1, Wallhausen.

Die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde bei Einreichung eines Baugesuchs wurde grundsätzlich in Aussicht gestellt.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes informierte Bürgermeisterin Behr-Martin u. a. über die folgenden Angelegenheiten:

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.10.2019 wurden keine Beschlüsse gefasst, die öffentlich bekannt zu geben wären.

In der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am 07.11.2019 wurden das Einvernehmen zu zwei Bauvorhaben erteilt und die Bodenbelagsarbeiten beim Umbau und Renovierung des Kindergartens, Michelbach/Lücke vergeben.

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