Bericht

Bericht - 21.07.2004

Ort: Rathaussaal

Bereits in der Juni-Sitzung hatten sich die Mitglieder des Gemeinderates mit der Abwassersituation im Bereich der Turn- und Festhalle Hengstfeld befasst. Bei starken Niederschlägen treten immer wieder Kapazitätsengpässe des dortigen Kanals auf, die sich mit Erschließungsbeginn der Baugebietserweiterung in Hengstfeld noch verstärken werden. Ingenieur Andreas Ruis vom Planungsbüro wave aus Crailsheim war deswegen mit der Erarbeitung eines Konzepts für die Regenwasserbehandlung beauftragt worden, die kurzfristig Abhilfe für die bestehenden Probleme schafft und mittelfristig mit der Baugebietserschließung Schritt hält. Kernpunkt der von Herrn Ruis vorgestellten Konzeption ist die Sammlung des Wassers bereits im Bereich der Turn- und Festhalle, um es über einen Beckenüberlauf mit Drosselschacht in den südlich der Bebauung verlaufenden Graben einzuleiten. Zusätzlich wird der 250er Kanal südlich der Turnhalle durch einen Kanal mit 500 cm Durchmesser ersetzt, und vor dem Einlauf in den Graben ein Pufferteich mit 300 cbm Fassungsvermögen angelegt. Die Kosten für diese erste Ausbaustufe der Kanalisation betragen voraussichtlich rund 120.000.- €. In einer weiteren Ausbaustufe wird dann im Zuge der Baugebietserschließung der Bau eines Regenüberlaufbeckens erfolgen. Die Mitglieder des Gemeinderates billigten die von Herrn Ruis erläuterte Abwasserkonzeption und beauftragten das Planungsbüro wave, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben. Die Entscheidung über die Auftragsvergabe wird in der Septembersitzung des Gemeinderates erfolgen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Pläne für die Änderung des Bebauungsplans Untere Heide/Wallhausen, die den Bau einer Seniorenwohnanlage und eines Kleingartengeländes ermöglichen soll, waren Bedenken von Anliegern gegen das vom Obst- und Gartenbauverein Wallhausen geplante Kleingartengelände geäußert worden. Die Anlieger befürchten einen Nutzungskonflikt zwischen der angrenzenden Wohnbebauung und der Kleingartenanlage. Aus den Äußerungen wurde ein erheblicher Informations- und Gesprächsbedarf der Anlieger erkennbar. Beim Satzungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung wurde daher der Teilbereich Kleingartenanlage ausgenommen. Um dem Gesprächsbedarf Rechnung zu tragen, wird Bürgermeister Dietz die betroffenen Grundstückseigentümer und Vertreter des Obst- und Gartenbauvereins zu einem Informationsgespräch einladen.

Ebenfalls in der Juni-Sitzung hatte der Gemeinderat den Erschließungs- und Durchführungsplan und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Betriebserweiterung der Firma Eico/Wallhausen zum Zwecke der Behördenanhörung und der öffentlichen Auslegung festgestellt. Die eingegangenen Anregungen der beteiligten Fachbehörden wurden vom Gemeinderat ausführlich diskutiert. Insbesondere die Anregung des Umweltschutzamts, im Durchführungsplan die Verpflichtung der Firma Eico zum Bau eines Regenrückhaltebeckens festzulegen, falls bei der Oberflächenentwässerung Kapazitätsengpässe der bestehenden Kanalisation auftreten, wurde von den Mitgliedern des Gemeinderates aufgegriffen. Der anschließende Satzungsbeschluss erfolgte deswegen unter dem Vorbehalt, dass sich die Firma mit dieser Regelung einverstanden erklärt.

Für die Ortsteile Schainbach und Limbach wird nach jeder regelmäßigen Wahl des Gemeinderates durch den Gemeinderat jeweils ein Teilortsanwalt bestellt und durch den Bürgermeister verpflichtet. Entsprechend dieser Regelung der Hauptsatzung trafen die Gemeinderatsmitglieder die Festlegungen für das Bestellungsverfahren. So werden die BürgerInnen von Schainbach und Limbach in einer noch einzuberufenden Bürgerversammlung die beiden Teilortsanwälte wählen. Diese Wahl wird dann durch den Gemeinderat mit der offiziellen Bestellung bestätigt.

Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren Zinnhöhe IV/Hengstfeld machte für den mit der Baugebietserschließung verbundenen Eingriff in die Natur eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme erforderlich, die in einem Ausgleichsplan für den Naturausgleich mit Grünordnungskonzept beschrieben ist. Da dieser Ausgleichsplan bisher nicht öffentlich ausgelegt wurde, beschlossen die Mitglieder des Gemeinderates den Bebauungsplan in diesem Punkt neu und schufen so die Voraussetzung für die öffentliche Bekanntgabe und Auslegung.

Das Thema Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen beschäftigt derzeit die benachbarte Verwaltungsgemeinschaft Crailsheim. Ein möglicher Standort ist zwischen Gröningen, Triftshausen und Wallhausen gelegen, wie die Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Wallhausen mitteilte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine Stellungnahme der Gemeinde gefragt.

Der Anschluss der Teilorte an die Sammelkläranlagen der Gemeinde ist ein zentrales Thema von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung. In diesem Zusammenhang konnte Bürgermeister Dietz die erfreuliche Tatsache vermelden, dass die Abwasserbeseitigungsmaßnahme in Limbach mit einem Landeszuschuss von 40 % der Kosten gefördert wird, sodass die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben werden können. Die Vergabe der Arbeiten wird dann voraussichtlich im September durch die Mitgliederversammlung der Abwassergemeinschaft Limbach erfolgen. Der Gemeinderat stimmte der Maßnahme zu.

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