Bericht

Bericht - 22.06.2022

Ort: Rathaus

Keine Fragen gab es unter Tagesordnungspunkt 1 Einwohnerfragestunde der Juni-Sitzung des Gemeinderates.

 

Zu Tagesordnungspunkt 2 Wallhausen, Markenweg – Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans „Markenweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB waren Herr Jens Fuhrmann und Herr Pascal Mattejat vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, in den Sitzungssaal des Rathauses gekommen.

 

Für den östlichen Bereich des Markenweges gibt es eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aus dem Jahre 2007. Inzwischen gibt es aber erhebliche rechtliche Zweifel, ob diese Satzung tatsächlich rechtswirksam ist. Da der bisher unbebaute Bereich eine städtebauliche Ordnung benötigt und sich die Flächen ohne eine Satzung im baurechtlichen Außenbereich befinden würden, plant die Gemeinde Wallhausen die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Markenweg“ gemäß § 1 Abs. 3 BauGB, um das Gebiet städtebaulich zu ordnen und planungsrechtlich abzusichern.

 

Maßgeblich für den Bebauungsplan ist das ursprüngliche städtebauliche Konzept, das eine Fortführung der bestehenden, lockeren Bebauung mit Einzelhäusern weiter bis zur Bahnstrecke vorgesehen hat. Aufgrund der beengten Erschließungssituation ist eine dichtere Bebauung nicht sinnvoll und ein Augenmerk auf die Stellplätze für den ruhenden Verkehr zu legen.

 

Durch nachfolgende Festsetzungen wird das bisherige städtebauliche Konzept im Bebauungsplan verankert:

 

• Die Gemeinde beabsichtigt als Art der baulichen Nutzung ein „Allgemeines

Wohngebiet“ gemäß § 4 BauNVO auszuweisen.

• Das Maß der baulichen Nutzung wird durch eine maximale Firsthöhe von 9,0 m, einer maximalen Außenwandhöhe von 5,5 m und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 bestimmt.

• Als Bauweise wird eine offene Bauweise mit Einzelhäusern festgesetzt. Durch die Festsetzung von Baugrenzen (Baufenster) kann im Bebauungsplan eine dem Gebietscharakter entsprechende lockere Bebauung sichergestellt werden.

• Die Zahl der Wohnungen wird aus städtebaulichen Gründen gemäß der näheren Umgebung auf zwei Wohnungen je Einzelhaus beschränkt.

• Aufgrund der hohen Pkw-Dichte im ländlichen Raum und des sehr schmalen „Markenweg“ ist es zwingend notwendig, dass die Zahl der Stellplätze auf zwei pro Wohnung festgesetzt wird und damit den maximalen Rahmen, den die Landesbauordnung ermöglicht, ausschöpft.

• Es werden ortstypische Satteldächer mit einer Dachneigung von 22° bis 48°

zugelassen. Die Dachdeckung hat mit roten bis braunen oder anthrazitfarbenen bzw. schwarzen Dachsteinen oder –ziegeln zu erfolgen.

 

Der Gemeinderat fasste den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Markenweg“ in Wallhausen. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens.

 

Zur Sicherung der Planung und Erschließung (Zuwegung) im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Markenweg" in Wallhausen beschloss der Gemeinderat, eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB zu erlassen. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen

 

1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs- zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

Der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist in § 17 BauGB geregelt. Sie gilt vorerst für zwei Jahre.

 

Der Gemeinde Wallhausen liegen für zwei Flurstücke innerhalb des Bebauungsplans „Untere Buchklinge V“ Bauwünsche vor. Hierbei wurde festgestellt, dass die Straße „Erlenweg“ in der Örtlichkeit anders ausgeführt wurde, wie im Bebauungsplan dargestellt. Eine Anpassung des Bebauungsplans wurde durch das Landratsamt angeregt, allerdings bis heute nicht durchgeführt. Die Wünsche der Bauherren wurden im Gemeinderat und im Technischen Ausschuss besprochen. Da der Siedlungsteil im 90er-Jahre-Stil ist, sollen keine Pultdächer zugelassen werden. Für die Dächer der Hauptgebäude gilt nach wie vor das Satteldach. Die Änderung des Bebauungsplans betrifft

 

  • die grafische Änderung der Baugrenzen und Straße
  • die Änderung der Zahl der Vollgeschosse auf 2 (bisher 1 Vollgeschoss)
  • die Festlegung der Außenwandhöhe (Traufhöhe) auf 5,50 m (ohne Differenzierung zwischen berg- und talseits (3,50 und 4,00 m).

 

Der Gemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Buchklinge V, 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im sog. „beschleunigten“ Verfahren nach § 13a BauGB. Auch der Auslegungsbeschluss und die Entwurfsfeststellung wurden beschlossen. Weiter beschloss der Gemeinderat die Vergabe des Planungsauftrags an das Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

 

Die Kindergartenträger sind gehalten, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu schaffen. Die Grundlage hierfür ist der Kindergartenbedarfsplan. Hauptamtsleiter Ohr erläuterte den Kindergartenbedarfsplan 2022/2023. Mit der Eröffnung des Ganztageskindergartens „Am Wasserturm“ mit zwei Ganztagesgruppen mit insgesamt 40 Plätzen zum Kindergartenjahr 2020/21 und mit dem Umbau des Kindergartens „Wunderkiste“ Michelbach/Lücke ebenfalls ab dem Kindergartenjahr 2020/21 hat man auf aktuelle Entwicklungen reagiert. Der Umbau des Kindergartens „Wunderkiste“ war erforderlich, um in diesem Kindergarten verlängerte Öffnungszeiten anbieten zu können. Dieser eingruppige Kindergarten mit 25 Plätzen ist nun an fünf Tagen pro Woche durchgehend von 7:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Die beiden Ganztagesgruppen im neuen Gebäude „Am Wasserturm“ sind von 7:00 bis 17:00 Uhr durchgehend geöffnet.

 

Im Kindergarten „Schatztruhe“ Wallhausen werden vier Gruppen Ü 3 mit verlängerten Öffnungszeiten mit insgesamt 88 Plätzen und eine Krippengruppe für 10 Kinder angeboten. Dies sorgt für eine Entspannung der Raumsituation im Kindergartengebäude. Eine weitere Krippengruppe für 10 Kinder ist in der Außenstelle „Raupengruppe“ untergebracht.

 

Im Kindergarten Hengstfeld wird eine Regelgruppe mit 25 Plätzen angeboten.

 

Die Fortschreibung der Zahlen des aktuellen Kindergartenbedarfsplans erfolgte auf der Grundlage der Einwohnermeldeamtsdaten und der Anmeldungen für die Gemeindekindergärten. Einbezogen wurden auch die Prognosen des statistischen Landesamts für die Einwohnerentwicklung sowie eine Prognose über die Entwicklung der Kinderzahlen durch das neue Baugebiet „Hochholz“.

 

Insgesamt lässt sich sagen, dass sich die Situation im Bereich der Ganztages- und Ü 3 – Betreuung durch die getroffenen Maßnahmen entspannt hat. Auch im Krippenbereich ist man gut aufgestellt und kann noch freie Plätze anbieten.

 

Weiter wurde entsprechend der Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/23 die folgenden Beiträge beschlossen:

 

Kind/Familie

Kindergartenjahr 2022/23 Hengstfeld und Michelbach

Kindergartenjahr 2022/23 Wallhausen inkl. Vertretungszuschlag 3,00 €

1

139,00 €

(Erhöhung 6,00 €)

142,00 €

 

2

108,00 €

(Erhöhung 5,00 €)

111,00 €

3

72,00 € (Erhöhung 3,00 €)

75,00 €

≥4

24,00 €

(Erhöhung 1,00 €)

27,00 €

 

5.2 Krippengruppen im Kindergarten Wallhausen inklusive Vertretungszuschlag

 

Kind/Familie

Kindergartenjahr 2022/23

1

334,80 €

(Erhöhung 12,50 €)

2

251,10 €

(Erhöhung 9,30 €)

3

170,10 €

(Erhöhung 6,30 €)

≥4

70,00 €

(Erhöhung 2,50 €)

 

5.3 Ganztagesgruppen im Kindergarten “Am Wasserturm” Wallhausen inklusive Vertretungszuschlag

 

Kind/Familie

Kindergartenjahr 2022/23 Wallhausen

1

190,70 €

(Erhöhung 6,50 €)

2

148,80 €

(Erhöhung 7,00 €)

3

100,20 €

(Erhöhung 5,10 €)

≥4

35,40 €

(Erhöhung 1,20 €)

 

Der Zuschlag für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen in den Kindergärten der Gemeinde Wallhausen beträgt 50 % des Regelbeitragssatzes.

 

Beim Tagesordnungspunkt Spendenannahmen wurde eine Spende für die Anschaffung einer Tischtennisplatte u.a. für das Jugendhaus Wallhausen in Höhe 1.000 € angenommen. Für die Gemeindekindergärten wurde eine Spende von jeweils 150,00 € angenommen.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche wurde folgendes besprochen bzw. beschlossen:

 

Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses, Flst. 1114, In den Hofäckern 10, Kirchsteige 7, 74599 Wallhausen-Schainbach

 

Das Einvernehmen wurde erteilt.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes informierte Bürgermeisterin Behr-Martin u. a. über die folgenden Angelegenheiten:

 

In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Michelbach/Lücke, wurden Abteilungskommandant Hans Schenkel und sein Stellvertreter Christian Reiß in ihrem Amt bestätigt. Die offizielle Verpflichtung erfolgt in der Juli-Sitzung des Gemeinderates.

 

Bürgermeisterin Behr-Martin wies auf die anstehenden Veranstaltungen und Termine in der Gemeinde hin. Unter anderem findet die Einweihung des Kläranlagenneubaus am Samstag, dem 23. Juli 2022 statt. Die Einweihung des Bauhofneubaus mit offizieller Indienstnahme des neuen Feuerwehrfahrzeugs LF 10 erfolgt am Samstag, dem 24. September 2022. Die Bahnfahrt mit dem baden-württembergischen Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk mit Zwischenstation in Michelbach/Lücke wurde auf Freitag, den 29. Juli 2022 verschoben.

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