Bericht

Bericht - 20.07.2022

Ort: Rathaus

Keine Fragen gab es unter Tagesordnungspunkt 1 Einwohnerfragestunde der Juli-Sitzung des Gemeinderates.

Zu Tagesordnungspunkt 2 Gemeinsame Klimastrategie Im Landkreis Schwäbisch Hall war Frau Tessanie Götz vom engergieZentrum der WFG Schwäbisch Hall in den Sitzungssaal des Rathauses gekommen.

Der Klimawandel schreitet auch in Baden-Württemberg weiter voran. Durch die sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene vollziehenden hochdynamischen Entwicklungen der Klimaschutzpolitik ergeben sich immer mehr und größere Herausforderungen für die Kommunen. Neben den politischen Vorgaben, steigenden Energiekosten und Sanierungsstaus muss auch der Anpassung an den Klimawandel mehr und mehr Rechnung getragen werden. Dabei fehlt es grundsätzlich an Personal, Zeit und Expertise in den Kommunen. Hinzu kommt der steigende Druck aus der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund wurde eine gemeinsame Klimastrategie für den Landkreis Schwäbisch Hall durch das energieZENTRUM ausgearbeitet. Hierdurch sollen die bestehenden und zukünftigen Herausforderungen gemeinsam und effektiv gelöst werden. Kern der Strategie ist die zentralisierte Bildung eines Expert*innen-Teams, welches die vielfältigen Aufgaben übernimmt und die Kommunen bei der Lösung unterstützt.

In einem ersten Schritt wird eine Klimaschutzkoordination geschaffen. Die Aufgaben dieser Klimaschutzkoordination sind u.a. die Erarbeitung, Initiierung und Begleitung treibhausgas-mindernden Maßnahmen, Förderberatung sowie Informationsvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit. Zusätzlich wird mit externer Unterstützung eine CO2-Bilanz erstellt. Für die Klimaschutzkoordination sollen zwei Personalstellen bei der WFG Schwäbisch Hall geschaffen werden, welche zu 70% über die Kommunalrichtline gefördert werden. Durch die gleichmäßige Aufteilung auf alle teilnehmenden Kommunen ergeben sich für die Gemeinde Wallhausen jährliche Kosten ca. 3.300 € für vier Jahre.

Den zweiten (optionalen) Schritt bildet die Implementierung und Erweiterung eines kommunalen Energiemanagements. Unter Energiemanagement versteht man die kontinuierliche Begehung und Betreuung von Gebäuden und deren Nutzer, mit dem Ziel, eine Minimierung des Energieverbrauchs bzw. der Energiebezugskosten zu erreichen. Gleichzeitig liefert das Energiemanagement die Datengrundlage für weitere optionale Schritte im Klimaschutz. Die erzielbaren Kosteneinsparungen beim kommunalen Energiemanagement liegen bei 20-30 %. Für das optionale Energiemanagement wird eine Personalstelle aufgrund des Arbeitsumfanges für durchschnittlich vier Kommunen geschaffen. Diese wird ebenfalls zu 70% durch die Kommunalrichtlinie gefördert. Damit liegen die Kosten je Kommune bei ca. 8.300 € pro Jahr für drei Jahre. Zusätzlich können weitere förderbare Kosten für Messtechnik, Gebäudebewertungen und externe Unterstützung im Wert von ca. 6.000 € pro Jahr geltend gemacht werden. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag von durchschnittlich ca. 14.300 € pro Jahr.

Der Gemeinderat beschloss die verbindliche Teilnahme an der Klimakoordination des Landkreises Schwäbisch Hall und die damit notwendigen Haushaltsmittel für vier Jahre bereitzustellen. Die Entscheidung für den Aufbau und kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements wurde auf eine spätere Sitzung verschoben.

Der leitende Branddirektor Dr. Gerhard Demke von der staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, stellte den vom ihm, unter tatkräftiger Mitwirkung aller Abteilungen und der Verwaltung, erstellten ersten Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Wallhausen unter Tagesordnungspunkt 3 vor. Nach § 3 des Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg müssen die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähigeFeuerwehrauf ihre Kosten aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Die Gemeinden haben ferner auf ihre Kosten entsprechend den örtlichen Bedürfnissendie für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und –einrichtungen sowie Geräte zur Kommunikation zu beschaffen und zu unterhalten. Jede Gemeinde muss dabei ihr Gefährdungspotential und ihre spezifische Risikosituation analysieren, um für sich dann in kommunaler Eigenverantwortung zu definieren, wie die Feuerwehr besetzt und ausgestattet sein soll.

Zur Gefahrenabwehr müssen die erforderlichen Einsatzkräfte und Einsatzmittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums an der Einsatzstelle einsatzbereit verfügbar sein. So gilt bei einem Standartbrand und einer Standarthilfeleistung eine Eintreffzeit von 10 Minuten für die ersteintreffende Einheit, so Dr. Demke. Spätestens nach weiteren 5 Minuten müssen nachrückende Einheiten am Einsatzort sein. Dies ist in Wallhausen nur im Zusammenwirken aller drei Abteilungen erreichbar. Im Bereich Personal, bescheinigte er Wallhausen einen guten Personalstand. Beim Frauenanteil sei allerdings noch Luft nach oben. Die Personalgewinnung ist eine Gesamtaufgabe der Gemeinde. Das Ehrenamt Feuerwehr sollte gestärkt und Anreize geschaffen werden. Dr. Demke nannte hierzu ein System von „Pluspunkten“ für bestimmte Leistungen der Aktiven. Die Personalverfügbarkeit der Gesamtwehr ist befriedigend. Im Bereich Feuerwehrhäuser gäbe es für das Magazin in Wallhausen kleinere Verbesserungen. Für Michelbach/Lücke empfahl Herr Dr. Demke einen Neubau an geeigneter Stelle, da es am jetzigen Standort keine sinnvolle Erweiterungsmöglichkeit gibt. Die Frage, ob nicht nur das neue Feuerwehrmagazin am Standort Wallhausen ausreichen würde, verneinte der Branddirektor, da der Ortsteil Michelbach/Lücke nicht in den geforderten 10 Minuten zu erreichen ist. Bei einer Verlegung ins „Gemeindezentrum“ bei Asbach, wäre Wallhausen schlecht abgedeckt. Deshalb ist der Standort Michelbach/Lücke zwingend erforderlich. Da die Fahrzeuge teilweise über ihrer Altersgrenze sind sollten hier mittelfristig Ersatz- und Neubeschaffungen erfolgen. Für Michelbach/Lücke schlug er die kleinste Einheit, ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) vor. Das Magazin für die Abteilungen Wallhausen und Hengstfeld sollte um einen Mannschaftstransportwagen (MTW/MZF) ergänzt werden. Den Fuhrpark abrunden könnte dann noch ein Gerätewagen Transport bzw. Gerätewagen Logistik. Ein Fehler seitens der Politik war der Abbau der Sirenen. So gibt es in Wallhausen derzeit im Katastrophenfall keine Warnmöglichkeiten für die Bevölkerung. In den vorhandenen Fahrzeugen gibt es keine Durchsagemöglichkeit. Auch dies könnte mit der/den Ersatz- bzw. Fahrzeugneubeschaffung(en) behoben werden. Der Bund engagiert sich derzeit stark für den Wiederaufbau eines Sirenen-Systems. Als wichtigste Maßnahme deklarierte Dr. Demke eine Machbarkeitsstudie für ein neues Feuerwehrgebäude in Michelbach an der Lücke.

Der Feuerwehrgesamtausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 19.07.2022 dem Feuerwehrbedarfsplan einstimmig zugestimmt. Auch der Gemeinderat beschloss den Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Wallhausen.

In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wallhausen, Abteilung Michelbach/Lücke am 10.06.2022, wurden Herr Hans Schenkel als Abteilungskommandant und Herr Christian Reiß als sein Stellvertreter in ihren Ämtern bestätigt.

Nach den Vorschriften des Feuerwehrgesetzes und der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Wallhausen werden der neugewählte Abteilungskommandant und sein Stellvertreter nach Zustimmung durch den Gemeinderat von der Bürgermeisterin bestellt. Bürgermeisterin Rita Behr-Martin bestellte nach einstimmiger Zustimmung des Gemeinderats Herrn Hans Schenkel per Handschlag für die Dauer von fünf Jahren zum Abteilungskommandanten. Da Herr Christian Reiß verhindert war, erfolgt die Verpflichtung durch Bürgermeisterin Rita Behr-Martin zu einem späteren Zeitpunkt.

Für notwendige Straßenbauarbeiten im Sonnenweg in Michelbach an der Lücke wurde eine Ausschreibung durchgeführt. Die Angebotsprüfung fand am 19.07.2022 statt. Bis zu diesem Termin sind insgesamt vier Angebote eingegangen. Der Gemeinderat vergab die Arbeiten an die Firma Leonhard Weiss, Satteldorf, als günstigste Bieterin, zum Preis von 87.833,16 Euro.

Für die Friedhofserweiterungsfläche auf dem Friedhof in Wallhausen beschloss der Gemeinderat die Anschaffung von fünf Sitzbänken sowie von Wasserentnahmestellen in Form von Stelen.

Beim Tagesordnungspunkt Spendenannahmen wurde eine Spende für den Kindergarten Am Wasserturm in Wallhausen in Höhe 250,00 € angenommen.

Unter Tagesordnungspunkt Baugesuche wurde folgendes besprochen und das Einvernehmen erteilt:

a)  Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Neubau einer Doppelgarage und Neubau von    3 Stellplätzen, Flst. 977/64, Frankenstraße 18, 74599 Wallhausen

b)  Baugenehmigungsverfahren: Anbau von zwei Balkonen an das bestehende Wohnhaus, Flst. 65, Reubacher Straße 43/1, 74599 Wallhausen-Michelbach/Lücke

c) Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Neubau eines 3-Familienwohnhauses und einer Lagerhalle, Flst. 1389, Hochholzring 32, 74599 Wallhausen

d) Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Erweiterung Wohnhaus mit 3 Dachgauben, Flst. 951/18, Buchklinge 7, 74599 Wallhausen

e) Bauvoranfrage: Neubau von zwei Lagerhallen, Flst. 76/1, Tauberseeweg, 74599 Wallhausen-Michelbach/Lücke

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes informierte Bürgermeisterin Behr-Martin u. a. über die folgenden Angelegenheiten:

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2022 wurden keine Beschlüsse gefasst, die öffentlich bekanntzugeben wären.

Bürgermeisterin Behr-Martin wies auf die anstehenden Veranstaltungen und Termine in der Gemeinde hin. Am kommenden Samstag, 23.07.2022 findet die Inbetriebnahme der neuen Kläranlage nebst Tag der offenen Tür statt. Am Sonntag, 31.07.2022 wird Pfarrer Brender im Rahmen eines Gottesdienstes mit anschließender Feier verabschiedet. Vom Freitag 29.07.2022 bis Sonntag 31.07.2022 hält die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Wallhausen ihr traditionelles Badfest auf dem „Walter-Bald-Platz“ ab.

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