Bericht

Bericht - 19.10.2022

Ort: Rathaussaal

Bürgermeister Andreas Frickinger begrüßte die zahlreichen Gäste der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19. Oktober 2022 und lud die Anwesenden herzlich zur offiziellen Verabschiedung von Bürgermeisterin a. D. Rita Behr-Martin am 4. November 2022 ins Kulturhaus ein. Aus dem Landratsamt war Herr Steffen Baumgartner, der Leiter des Stabs Landrat und Kommunalaufsicht, als Vertreter von Landrat Gerhard Bauer nach Wallhausen gekommen.

 

Die Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeister Andreas Frickinger stand als erster Punkt auf der Tagesordnung. Der erste stellvertretende Bürgermeister, Gemeinderat Manfred Schall, nahm die Vereidigung und Verpflichtung von Bürgermeister Andreas Frickinger vor und überreichte ihm die Verpflichtungsurkunde. Doch nicht nur eine Urkunde wurde ihm überreicht, namens des Gemeinderates hängte ihm der 1. stv. Bürgermeister Schall eine Amtskette als Symbol seiner Stellung als Bürgermeister und erster Repräsentant seiner Gemeinde um. Die Amtskette besteht aus den Wappen der acht Ortsteile, die in alphabetischer Reihenfolge angeordnet sind, was uns zeigt, dass uns alle Ortsteile gleich wichtig sind, wie Bürgermeister Frickinger bemerkte.

 

Im Anschluss und nachdem Herr Schall der Ehegattin von Bürgermeister Frickinger, Frau Nina Frickinger, einen Blumenstrauß überreicht hatte, gratulierten die beiden Ortsvorsteher von Michelbach/Lücke, Frau Ute Mack und von Hengstfeld, Herr Uwe Vogel namens der Ortschafträte und überreichten Bürgermeister Frickinger ein Präsent.

 

Herr Steffen Baumgartner als Vertreter von Landrat Gerhard Bauer gratulierte Bürgermeister Frickinger herzlich zum Wahlerfolg und überbrachte die Glückwünsche von Landrat, Kreisverwaltung und Kreistag. Herr Baumgartner wies darauf hin, dass die BürgermeisterInnen in Baden-Württemberg ganz entscheidende Akteure sind. Das sehr gute Wahlergebnis mit über 76 % der Stimmen sei ein Vertrauensvorschuss der WählerInnen und gleichzeitig eine gute Ausgangsbasis. Das eindeutige Wahlergebnis zeige ein gutes Gefühl der BürgerInnen, für die es auch sehr beruhigend sei, dass Bürgermeister Frickinger ein Fachmann für Gemeindefinanzen ist. Herr Baumgartner wünschte Bürgermeister Frickinger für seinen neuen Lebensabschnitt und die neue Führungsaufgabe alles Gute. Herr Baumgartner wies darauf hin, dass Bürgermeister Frickinger an die Arbeit seiner Vorgängerin Bürgermeisterin a. D. Rita Behr-Martin anknüpfen dürfe, der dies mustergültig 16 Jahre gelungen sei. Corona, Energiepreisexplosion, Inflation, Fachkräftemangel und Flüchtlingszustrom seien aktuelle Probleme, die es zu meistern gelte. Kommunalamtsleiter Baumgartner überreichte Frau Frickinger einen Blumengruß und Bürgermeister Frickinger einen Rucksack mit Spezialitäten des Landkreises, der sowohl zum Wandern als auch fürs Laptop geeignet ist.

 

Unter Tagesordnungspunkt zwei übernahm wiederum Herr Schall die Sitzungsleitung. Es ging dabei um die Festlegung der Besoldungsgruppe des Bürgermeisters.

 

In Gemeinden mit mindestens 2.000 Einwohnern ist die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister kraft Gesetzes hauptamtlicher Beamter auf Zeit (§ 42 Abs. 2 Satz 2 GemO).

 

Die besoldungsrechtlichen Rechtsverhältnisse der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten werden durch das Landeskommunalbesoldungsgesetz (LKomBesG) geregelt (§ 1 Abs. 5 LKomBesGBW).

 

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 LKomBesG sind die kommunalen Wahlbeamten, also auch die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen/ die Bürgermeister, nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes, in eine der nach § 2 LKomBesG in Betracht kommenden Besoldungsgruppe einzuweisen. Die Gemeinde Wallhausen zählt zur Einwohnergrößengruppe von mehr als 2.000 bis zu 5.000 Einwohnern. Die Bürgermeisterinnen/ die Bürgermeister dieser Größengruppe werden den Besoldungsgruppen A15/ A16zugeordnet. Unter Berücksichtigung der genannten Kriterien legte der Gemeinderat die Besoldungsgruppe A 16 fest.

 

Gemeinderat Friedrich Hermann hatte einen Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus gesundheitlichen Gründen gestellt. Der Gemeinderat stellte fest, dass die Voraussetzungen zum vorzeitigen Ausscheiden von Herrn Hermann im Sinne von § 16 Abs. 1 Nr. 5 der Gemeindeordnung vorliegen und entband Herrn Hermann mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Gemeinderat. Bürgermeister Frickinger dankte Herrn Hermann für seine ehrenamtliche Tätigkeit und wird Herrn Hermann die Genesungswünsche auch namens des Gemeinderates noch persönlich überbringen.

 

Als Nachrücker für Herrn Hermann wurde dann Herr Leon Held von Bürgermeister Frickinger auf sein Amt verpflichtet. Herr Held war bei der Wahl am 26. Mai 2019 als erste Ersatzperson für den Wohnbezirk Hengstfeld gewählt worden. Zuvor stellte der Gemeinderat fest, dass gegen den Eintritt von Herrn Held in den Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen keine Hinderungsgründe gem. § 29 GemO vorliegen.

 

Zur weiteren Optimierung der Regenwassersituation auf der Kläranlage Wallhausen soll eine Abflussdrossel auf dem Grundstück der ehemaligen Kläranlage Hengstfeld installiert werden, teilte Kämmerer Rosenäcker mit. Der Einbau der Abflussdrossel ist der erste Abschnitt für den Neubau eines Stauraumkanals (Regenüberlauf) in Hengstfeld. Die Maßnahme gehört zu der bereits beschlossenen Neukonzeption der Abwasserbeseitigung in der Gesamtgemeinde. Auf die Ausschreibung des Ingenieurbüros CDM aus Crailsheim wurde ein Angebot abgegeben. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag an den einzigen Bieter, die BGU Umweltschutzanlagen GmbH Bretzfeld zum Preis von 24.085,60 € brutto zu vergeben. Für die Maßnahme erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 80 % = 19.268,48 €.

 

Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) oder kurz Onlinezugangsgesetz am 14. August 2017 mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es sieht eine vollständige Digitalisierung der wichtigsten Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen vor. Jede Verwaltungsleistung muss demnach unabhängig von Ort und Zeit barriere- und medienbruchfrei nutzbar sein.

 

Die Bereitstellung der Online-Verwaltungsdienstleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) erfolgt in Baden-Württemberg auf der zentralen Serviceplattform service-bw.

 

In der Praxis hat sich allerdings gezeigt, dass die Übertragung der Prozess-Umsetzung auf die Kommunen nur mit Hilfe von externen „Beratungen“ (“Hilfe zur Selbsthilfe“) und der erst danach beginnenden Arbeit für die Kommunen erfolgreich ist. Die Kommunen haben in der Regel nicht das entsprechende IT-Personal dafür.

 

Aus diesem Grund hat die Komm.ONE, das kommunale Rechenzentrum, an das auch die Gemeinde Wallhausen angeschlossen ist, ein Angebot für kleine Gemeinden „OZG as a Service“ geschaffen.

 

Mit „OZG as a Service“ hilft die Komm.ONE, ein Fundament für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) aufzubauen. Um speziell auf die Bedürfnisse kleiner Gemeinden eingehen zu können, wird eine Kombination aus Servicepaket und Schulung der Mitarbeitenden zum Umgang mit OZG-Bereichen geboten.

 

Die pauschalen Kosten für „OZG as a Service“ betragen 7.520,80 € brutto pro Kommune bis 5.000 Einwohner. Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag über das Service- und Schulungspaket an das Rechenzentrum Komm.ONE zu vergeben.

 

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung wies Bürgermeister Andreas Frickinger unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes auf die in der Gemeinde anstehenden Veranstaltungen und Termine hin. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, dem 16. November statt.

 

Anstelle einer nichtöffentlichen Sitzung fand anschließend anlässlich der Verpflichtung von Bürgermeister Frickinger ein Stehempfang mit den anwesenden BürgerInnen und Mitgliedern des Gemeinderates sowie MitarbeiterInnen der Gemeinde statt.

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