Nach der Blutspenderehrung (wir berichteten) informierte Bürgermeister Andreas Frickinger über die hausärztliche Versorgung in der Gemeinde Wallhausen. Die Suche nach einem Nachfolger/ einer Nachfolgerin für Herrn Dr. Willmann, der am Jahresende in den Ruhestand geht, gestaltet sich als schwierig.
Bürgermeister Frickinger nahm Kontakt mit dem Landrat, dem MVZ (medizinisches Versorgungszentrum des Landkreises), dem Kreisklinikum und mit dem Kreiskämmerer und Geschäftsführer der Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH Crailsheim, Werner Schmidt, auf. Derzeit gibt es keinen Silberstreifen am Horizont, es ist kein Nachfolger/ Nachfolgerin in Sicht. Für die Zulassung als Hausarzt/ als Hausärztin ist die kassenärztliche Vereinigung KVB grundsätzlich zuständig. Die hausärztliche Versorgung wird sich in den kommenden Jahren auch im Landkreis eher noch verschlechtern. Bürgermeister Frickinger wird sich weiter in der Sache einsetzen, er konnte aber keine Hoffnung auf eine schnelle Lösung machen.
Frau Dipl. Ing. (FH) Anette Traub ist freie Landschaftsarchitektin mit Büro in Schwäbisch Hall. Sie zeigte dem Gemeinderat Beispiele verschiedener Friedhöfe, für die sie Gestaltungskonzeptionen erstellt hatte.
Hintergrund ist, dass aus dem Ortschaftsrat Hengstfeld und Michelbach an der Lücke Anfragen nach neuen Bestattungsformen wie z.B. Wiesengräber kamen.
Um eine zielgerichtete Entwicklung der Friedhöfe der Gemeinde Wallhausen für die nächsten Jahrzehnte sicherzustellen, ist aus Sicht der Verwaltung die Erstellung einer Gestaltungskonzeption notwendig.
In die Entwicklung der Gestaltungskonzeptionen sollen die Erweiterung der Bestattungsformen wie z. B. Rasenurnengräber, Baumbestattungen oder Urnenhügelgräber mit angedacht und ggf. berücksichtigt werden. Ebenfalls sollen die Grünflächen-, Platz- und Wegegestaltung für eine schrittweise Umsetzung zur Neugestaltung der Friedhöfe überplant werden. Die Planungen sollen unter der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, des Ortsvorstehers und der Ortsvorsteherin, der Teilortsanwälte, dem Gemeinderat, den Pfarrern, Bestattern, der Verwaltung und den Bauhofmitarbeitern erfolgen.
Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für die Erstellung einer Gestaltungskonzeption für die Friedhöfe Wallhausen, Wallhausen alt, Hengstfeld, Michelbach an der Lücke und Schainbach in Höhe von insgesamt 9.520 Euro brutto an Traub Landschaftsarchitektur, Schwäbisch Hall.
Der Kindergarten Schatztruhe Wallhausen hat vier Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen. Von den beiden Krippengruppen ist eine Gruppe in einem Nachbargebäude untergebracht.
Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist weiterhin sehr hoch, so dass nach derzeitigem Stand in Zukunft eine Erweiterung des Angebots notwendig werden könnte.
Zur Entscheidungsfindung und zur mittelfristigen bzw. langfristigen Planung soll eine Konzeptstudie erstellt werden. Die Konzeptstudie dient dazu, Grundlagen zu ermitteln. Bürgermeister Frickinger begrüßte hierzu Herrn Architekt Lorenz Kraft vom Büro Kraft + Kraft Architekten, Schwäbisch Hall. Herr Kraft informierte über das Architekturbüro, das u. a. im Kindergartenbereich über umfangreiche Erfahrungen verfügt.
Der Gemeinderat erteilte den Auftrag für die Erstellung einer Konzeptstudie für die Erweiterung des Kindergartens/ Krippe Wallhausen in Höhe von 5.000 Euro brutto an Kraft + Kraft Architekten, Schwäbisch Hall.
Die Turn- und Festhalle Hengstfeld ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik. Zwar erfolgten immer wieder Änderungen und Investitionen, aber die Halle ist dennoch sanierungsbedürftig. Die Baugenehmigung für die Halle wurde 1971 erteilt, 1999 erfolgte der Einbau eines Kindergartens, 2007 wurden Brandschutzmaßnahmen getroffen und die Nutzungsänderung der Halle genehmigt. Der Ölbrenner wurde 2010 durch eine Hackschnitzelheizung ersetzt. Neben der Sanierung von technischen Anlagen wie Elektroinstallation, Lüftung und Sanitäreinrichtung sind auch energetische Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Der im Gebäude befindliche Kindergarten bedarf insbesondere im Sanitärbereich einer Sanierung bzw. Erweiterung.
Zur Entscheidungsfindung und zur mittel- bzw. langfristigen Planung erteilte der Gemeinderat den Auftrag für die Erstellung einer Sanierungsstudie für die Turn- und Festhalle Hengstfeld in Höhe von 6.500 Euro brutto an Kraft + Kraft Architekten, Schwäbisch Hall.
Dipl. Ing. Matthias Schelbert vom Ingenieurbüro CDM Smith Consult GmbH Crailsheim berichtete über den aktuellen Baustand bei der Zentralisierung der Abwasserbehandlung, speziell des Abwasserprojekts „neues Regenüberlaufbecken (RÜB) Hengstfeld“ und weitere geplante Maßnahmen. Aus Regenüberlaufbecken darf bei Regen nur eine gewisse Wassermenge, berechnet nach Schmutzfracht, in den Vorfluter geleitet werden, erläutert Dipl. Ing. Schelbert. Regenüberlaufbecken sind ein wichtiger Beitrag zum Schutz gerade kleinerer Gewässer. Die Gemeinde erfüllt damit ihre Pflichtaufgaben und leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz. Durch die Berücksichtigung des Rückstauvolumens in den Kanälen ergab sich eine deutliche Volumenreduzierung der Becken in Michelbach/Lücke und Hengstfeld.
Dipl. Ing. Schelbert informierte über den Kostenplan und den Bauzeitenplan der Regenüberlaufbecken Hengstfeld und Michelbach/Lücke und erläuterte die Pläne für die beiden Bauwerke. Für das Regenüberlaufbecken Hengstfeld liegt der Förderbescheid (80 %) bereits vor, für das Regenüberlaufbecken Michelbach/Lücke wurde der Förderantrag zum 01.10. gestellt. Die Gesamtkosten für die von Dipl. Ing. Schelbert erläuterten Maßnahmen belaufen sich auf 2.222.000 €, denen Einnahmen aus bereits bewilligten bzw. beantragten Zuschüssen von insgesamt 1.703.600 € gegenüberstehen. Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen von Dipl. Ing. Schelbert zustimmend Kenntnis.
Dipl. Ing. Schelbert erläuterte auch die Vergabe der Zaunbauarbeiten für die Friedhofserweiterung Wallhausen. Die CDM Smith GmbH hatte eine beschränkte Ausschreibung unter zwei Fachfirmen durchgeführt. Günstigste Bieterin ist die Firma Bayer aus Schnelldorf mit einem Brutto-Angebotspreis von 14.995,19 €, an die der Gemeinderat auch den Auftrag vergab.
Im Zuge der Modernisierung der Gemeindeverbindungsstraße Asbach – Schönbronn vergab der Gemeinderat den Auftrag für notwendige Geländerarbeiten an die Firma Benz aus Creglingen mit einem Gesamtpreis von 13.083,21 € brutto. Die CDM Smith GmbH hatte eine beschränkte Ausschreibung unter drei Fachfirmen durchgeführt, bei der die Firma Benz günstigste Bieterin war.
Die beiden Diplomingenieure Andreas Ebermeier und Alexander Weber vom Büro Weber Ingenieure, Pforzheim, erstatteten dem Gemeinderat ebenfalls einen Baustandsbericht über die von ihrem Büro betreuten Maßnahmen bei der Zentralisierung der Abwasserbehandlung. Die Kläranlage Wallhausen, das Pumpwerk Schainbach und die Abwasserdruckleitung von Schainbach nach Wallhausen sind bereits fertiggestellt. Die Druckleitung von Hengstfeld nach Wallhausen ist derzeit im Bau und soll im März 2023 fertiggestellt sein. Dann erfolgen der Bau des Pumpwerks Hengstfeld und der Druckleitung von Michelbach/Lücke nach Hengstfeld. 2024 soll der Bau des Pumpwerks Michelbach/Lücke abgeschlossen sein. Daran anschließend erfolgt noch die Herstellung von Straßen- und Wegen einschließlich dem Rückbau der Altanlage bis April 2025.
Die Gesamtkosten für die von Dipl. Ing. Ebermeier und Dipl. Ing. Weber erläuterten Maßnahmen belaufen sich auf 4.973.000 €, denen Einnahmen aus bereits bewilligten bzw. beantragten Zuschüssen von insgesamt 3.978.400 € gegenüberstehen. Der Gemeinderat nahm von den Ausführungen der beiden Diplomingenieure zustimmend Kenntnis.
Im Zusammenhang mit der Zentralisierung der Abwasserbehandlung musste der Gemeinderat die Entscheidung über den Teilabbruch oder den Abbruch mit Rückbau des Schönungs- und Vorbeckens der ehemaligen Kläranlage Hengstfeld treffen. Es gibt zwei Alternativen für den Rückbau der bestehenden Anlage, teilte Bürgermeister Frickinger mit. Die Verwaltung schlug die Variante zwei, den teilweise Rückbau, vor. Die Kosten von Variante zwei betragen ca. 20.000.- € netto, die Kosten für Variante eins (kompletter Rückbau aller bestehenden Betonbauwerke) belaufen sich auf ca. 60.000.- € netto. Der teilweise Rückbau bietet die Möglichkeit, dort Erdaushub zu lagern und so die bisherige Lagerfläche beim Skaterplatz in Wallhausen zu entlasten. Der Gemeinderat beschloss Variante zwei.
Die Bestandsplanung für die Kläranlage Wallhausen muss nach Abschluss der Neubaumaßnahme noch erstellt werden. „Es gibt einen Ausführungsplan, jetzt müssen man den Bestand feststellen“, erläuterte Dipl. Ing. Ebermeier. Es kamen Änderungen im Bau dazu, sodass der Ausführungsplan entsprechend fortgeschrieben werden muss. Der Gemeinderat beauftragte das Büro Weber Ing. mit der Erstellung der Bestandspläne für die Kläranlage Wallhausen gemäß Angebot für 30.499,15 € (netto) bzw. 36.293,99 € (brutto).
Bürgermeister Frickinger informierte anschließend über die Vorbereitungen für die Einrichtung von Notfalltreffpunkten in der Gemeinde. Als vorbeugende Maßnahme im Hinblick auf einen länger andauernden Stromausfall oder weiterer möglicher Anwendungsfälle wird den Städten und Gemeinden die Vorplanung von Notfalltreffpunkten vom Ministerium des Inneren empfohlen.
Die Notfalltreffpunkte sollen als bekannte Anlaufstellen für die Bevölkerung im Ereignisfall dienen. Bei der Empfehlung wird ausdrücklich betont, dass es sich um eine vorbeugende Maßnahme handelt und keine Hinweise vorliegen, die derzeit mit erhöhter Wahrscheinlichkeit entsprechende Stromausfälle erwarten ließe. Um den Bürgern bei unerwarteten Ereignissen Unterstützung zu bieten, hat die Gemeindeverwaltung Notfalltreffpunkte im Foyer Kulturhaus Wallhausen, im Foyer Turn- und Festhalle Hengstfeld und im Bürgerhaus Michelbach geplant.
Entsprechend der Rahmenempfehlung für Notfalltreffpunkte sollen folgende Leistungen angeboten werden:
Für die Notfalltreffpunkte wurde ein Antrag auf Überlassung eines Musterausstattungssets gestellt. Ob und wann die Gemeinde ein Musterausstattungsset bekommt ist derzeit nicht bekannt.
Für die Notfalltreffpunkte wurde als Eilentscheidung bereits Ausstattung in Höhe 5.000 Euro beschafft. An weiterer Ausstattung für die Notfalltreffpunkte sind nach der derzeitigen Annahme noch Bestellungen in Höhe von rund 4.000 Euro notwendig. Der Gemeinderat stimmt der Genehmigung von außerplanmäßigen Mitteln für die Einrichtung von Notfalltreffpunkten in Höhe von 9.000.- € zu.
Als Folge des Ukraine-Kriegs mit dadurch bedingter Gasmangellage sind auch die Kommunen gehalten, kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung zu treffen. Sie sind in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten. Sie betreffen die Bereiche Raumtemperatur, Brauchwassererwärmung, Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Ausgenommen von den Temperatureinschränkungen der Raumluft und des Brauchwassers sind medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten. Der Gemeinderat beschloss weitere Energieeinsparmaßnahmen für die Gemeinde.
Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit 2 Wohnungen je Gebäude, 2 Doppelcarports und jeweils 2 Außenstellplätze, Flst. 1400, Hochholzring 10 und 10/1, Wallhausen. Es wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Hochholz bzgl. einer Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudelänge erteilt.
Mit Anwendung des neuen § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2023 werden die gemeindlichen Umsatzsteuerpflichten erweitert. Öffentlich-rechtliche Leistungen der Gemeinde sind damit ab dem Jahreswechsel umsatzsteuerpflichtig, wenn sie im Wettbewerb zu privaten Dritten erbracht werden und zu jährlichen Einnahmen von mindestens 17.500 € führen. Der Beschluss des Bundestages soll am 16. Dezember 2022 erfolgen, der Gemeinderat beschloss eine entsprechende § 2b UstG-Anpassungs-Satzung.
Kämmerer Rosenäcker erstattete den Haushaltszwischenbericht 2022. Mit dem Haushaltsvollzug liegt die Gemeinde bisher gut. Die Rahmenbedingungen bei den Finanzzuweisungen des Landes haben sich sogar etwas verbessert. Aufgrund langfristiger Verträge im Gas- und Strombereich treffen die Steigerungen die Gemeinde noch nicht. Lieferengpässe, Preissteigerungen, Inflation, eine herannahende Rezession geben jedoch Anlass zur Besorgnis. Die Wirtschaft trübt sich ein, allerdings sind bisher die Steuereinnahmen stabil.
Die Europäische Zentralbank erhöht die Zinsen. In Folge dessen werden Kreditaufnahmen erheblich teurer. Deshalb beschloss der Gemeinderat, einen Kommunalkredit in Höhe von 1.000.000 € (1.835.909 € sind an Kreditvolumen verfügbar) aufzunehmen. Aufgrund der Tageskonditionen im Kreditwesen wurde die Verwaltung ermächtigt, die Konditionen abzufragen und den Kredit beim günstigsten Bieter aufzunehmen.
Der bisherige Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Altkreis Crailsheim geht in den Ruhestand. Er wird aber weiter als Leitung für den Ausschuss ehrenamtlich bis Oktober 2024 tätig sein. Zwei Mitarbeiter des Gutachterausschusses sollen Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten teilweise übernehmen. Hierzu ist eine Satzungsänderung notwendig, der der Gemeinderat auch zustimmte.
Weiter beschloss der Gemeinderat die Bestellung von Bürgermeister Andreas Frickinger zum Eheschließungsstandesbeamten.
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes wurde u. a. folgendes beraten:
a) Veranstaltungen und Termine
Bürgermeister Frickinger wies auf den Michelbacher Weihnachtsmarkt am 26. und 27.11.2022 hin. Die weiteren Veranstaltungen sind der Gemeindehomepage zu entnehmen.
b) Anfrage wegen Kinderspielplätzen
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde eine Anfrage zur Ausstattung der Kinderspielplätze mit Sandkästen gestellt. Bürgermeister Frickinger teilte mit, dass die Spielplätze derzeit überprüft und Angebote für den Haushaltsplan eingeholt werden.
c) Geplante Fußgängerampel in der Blaufelder Straße in Wallhausen
Bürgermeister Frickinger bezog sich auf eine Anfrage in einer der letzten Sitzungen nach der Anlegung eines Fußgängerüberwegs in der Blaufelder Straße. Fördermittelanträge müssen bis zum 30.09. gestellt sein, der Antrag für die geplante Fußgängerampel in der Blaufelder Straße wird zum nächsten Förderzeitraum gestellt.