Bericht

Bericht - 17.04.2024

Ort: Rathaussaal

Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 17. April 2024

 

Zu Beginn der aktuellen Sitzung des Gemeinderats gab Bürgermeister Frickinger bekannt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.03.2024 die Einstellung einer Amtsleitung für das Finanzwesen beschlossen wurde.

 

Herr Jens Fuhrmann vom Kreisplanungsamt Schwäbisch erläuterte dem Gemeinderat den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hirtengasse“ in Hengstfeld, für den der Gemeinderat den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss fasste. Mit der Bebauungsplanaufstellung verfolgt man das Ziel, die Innenentwicklung im Plangebiet zu ermöglichen, speziell für einen bestehenden Betrieb, der sich im Laufe der letzten Jahrzehnte stetig am Rande vom Siedlungsgebiet in den Außenbereich hinein weiter entwickelt hat. Aktuell liegt die Anfrage für ein Wohn- und Geschäftshaus vor, das nicht nach § 35 BauGB genehmigungsfähig ist. Aus diesem Grund soll eine planungsrechtliche Grundlage nicht nur für diese gewünschte Nutzung geschaffen werden, sondern auch den gesamten bisher bebauten Bereich umfassen. Neue noch ungenutzte Außenbereichsflächen werden im Zuge dieser Satzung nicht hinzugenommen. Der Bestand wird also lediglich zukünftig planungsrechtlich mittels einer Satzung gesichert. Vorhaben haben sich somit künftig gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nach Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen.

 

Herr Fuhrmann erläuterte anschließend den Entwurf eines Kriterienkatalogs zur „Standortsuche Freiflächenphotovoltaik“ in Wallhausen. Damit nicht jede Projektanfrage für Freiflächenphotovoltaik immer wieder neu grundsätzlich hinsichtlich der Situation und des Standortes diskutiert und entschieden werden muss, soll der Kriterienkatalog dazu dienen, die Entscheidungsfindung bei eingehenden Standortanfrage zu erleichtern. Gegenstand hierbei ist die Standortsuche von Freiflächenphotovoltaikanlagen, die in der freien Fläche z.B. auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden sollen. Er besagt, welche Flächen geeignet sind und welche nicht. Dabei wird auch weiterhin immer eine Diskussion stattfinden und auch eine Abweichung bei der Einzelfallentscheidung möglich sein.

 

Die Regionalverbände müssen zwei Prozent ihrer jeweiligen Fläche für erneuerbare Energien reservieren. Dies entspricht etwa der gesamten Industrie- und Gewerbefläche im Land Baden-Württemberg. Dabei müssen 1,8 Prozent für Windkraft zur Verfügung stehen und 0,2 Prozent der Fläche für Freiflächenphotovoltaik. Die Gemeinde Wallhausen hat eine vergleichsweise kleine Gemarkungsfläche und ist relativ dicht besiedelt. Daher wird dieses Flächenziel erfüllt, aber nur unwesentlich überschritten, teilte Bürgermeister Frickinger mit.

 

Der Gemeinderat beschloss den vorgestellten Kriterienkatalog, der bei künftigen Standortentscheidungen angewandt wird.

 

Die Gemeinde Wallhausen ist zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans für den gesamten Verlauf der B 290 im Gemeindegebiet verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die EU-Umgebungslärmrichtlinie und auf nationaler Ebene das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie der Kooperationserlass Lärmaktionsplan des Landes. Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt LUBW alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der Landesstraße L 2247 Wallhausen, Hengstfeld, Schönbronn und Michelbach an der Lücke.

 

Frau Janne Hesse vom mit der Lärmaktionsplanung beauftragten Ingenieurbüro Rapp AG, Niederlassung Freiburg, erläuterte dem Gemeinderat das Ergebnis der durchgeführten Lärmkartierung. Zunächst erklärte sie, warum Lärmaktionspläne überhaupt erforderlich sind. Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft. Lärm kann krank machen und mindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden. Lärm drückt Immobilienpreise. Er verursacht allein in Deutschland jährlich mehrere Milliarden Euro Folgekosten. Ziel eines Lärmaktionsplans ist die Bekämpfung von Lärm. Dabei wird Straßenverkehrslärm berechnet, nicht gemessen. Die Berechnung führt in der Regel zu höheren Werten als Messungen. Berechnungen sind reproduzierbar, Messungen nicht.

 

Eingangsgrößen bei der Lärmberechnung:

 

  • Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV)
  • Tag-/Nachtanteile Mot./Pkw/Lkw1/Lkw2 (RLS-19)
  • Zulässige Geschwindigkeit
  • Fahrbahnoberfläche (Straßenbelag)
  • Kreisverkehre und Lichtsignalanlagen (RLS-19)
  • Steigungen / Gefälle
  • Abstand Emission -Immission
  • Reflexion und Abschirmung.

 

Zu den konkreten Ergebnissen: Die Verkehrszahlen der LUBW wurde um eine Verkehrszählung vom Juli 2023 am Knotenpunkt B 290 Blaufelder Straße/ L 2247 Hengstfelder Straße ergänzt. Dabei wurden fünf Hauptbelastungsbereiche ermittelt.: L 2247 Hengstfelder Straße in Wallhausen, L 2247 Hauptstraße in Hengstfeld, L 2247 Wallhäuser Straße/ Leitsweiler Straße in Michelbach/Lücke sowie B 290 Süd (Crailsheimer und Blaufelder Straße) und Nord (Blaufelder Straße) in Wallhausen.

 

Hier sollen lärmmindernde Maßnahmen Abhilfe schaffen. In Frage kommen bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (lärmmindernde Fahrbahndeckschicht, Rückbau, Lärmschutzwände u.a.), wo dies aufgrund der Gegebenheiten möglich ist, aber auch organisatorische Maßnahmen im Straßenverkehr wie Geschwindigkeitsbeschränkungen.

 

Das von der Rapp AG erarbeitete Maßnahmengrobkonzept sieht wie folgt aus:

 

Geschwindigkeitsreduzierung 30 km/h ganztagsaus Lärmschutzgründen:

 

  • B 290 OD Wallhausen
  • L 2247 OD Wallhausen (bis Einmündung Heidweg)
  • L 2247 OD Hengstfeld
  • L 2247 OD Michelbach an der Lücke

 

Geschwindigkeitsreduzierung 70 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen / verkehrlichen Gründen:

 

  • B 290 zwischen nördlicher Ortstafel und geltender Tempo70-Beschränkung
  • L 2247 OD Hengstfeldzwischen westlicher Ortstafel und geltender Tempo70-Beschränkung
  • L 2247 OD Hengstfeldzwischen östlicher Ortstafel und Gebäude „Am Kellerbuck 9“
  • L 2247 OD Michelbach an der Lücke zwischen südlicher Ortstafel und südlich Gebäude „Wallhäuser Straße 40“.

 

Der Gemeinderat nahm von den Ergebnissen der Lärmkartierung Kenntnis und beauftragte die Rapp AG, für die vorgeschlagenen Maßnahmen die Wirksamkeitsanalysen und die Abwägung Lärmminderungsmaßnahmen vorzunehmen.

 

Standesamtliche Eheschließungen finden bisher grundsätzlich im Rathaus (Rathaussaal bzw. Besprechungszimmer im 1. OG) statt. Da diese Räume nicht barrierefrei sind, beschloss der Gemeinderat, zwei zusätzliche offizielle Trauorte zu widmen. Zum einen wird das Foyer des Kulturhauses als weitere Räumlichkeit für die Vornahme von standesamtlichen Eheschließungen gewidmet, zum anderen die Flurstücke 245 und 146 in der Grünanlage hinter dem Rathaus für Trauungen im Freien.

 

Die Europa-, Kreistags- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 rücken näher. Bisher gibt es noch keine Regelung für Veröffentlichungen von örtlichen Wählervereinigungen und politischen Parteien im Mitteilungsblatt der Gemeinde. Um diese Regelungslücke zu schließen und gleichermaßen Transparenz, Objektivität und Gleichbehandlung zu gewährleisten, beschloss der Gemeinderat die folgenden von der Verwaltung vorgeschlagenen Regelungen zur Veröffentlichung im Amtsblatt bzgl. den Europa-, Kreistags- und Kommunalwahlen zu beschließen:

 

  • Wahlwerbung darf frühestens 6 Wochen (Karenzzeit) vor dem Wahltag nur in Form von Anzeigen erscheinen.
  • Die Verteilung von Wahlwerbung in Form von Flyern, Broschüren als Beilage(n) über das Mitteilungsblatt der Gemeinde Wallhausen wird nicht zugelassen.
  • Außerhalb der Karenzzeit sind von politischen Parteien, Wählervereinigungen, sowie für reine Kandidatenvorstellungen nur Veranstaltungshinweise und Terminankündigungen im Anzeigenteil des Mitteilungsblatts mit Ortsbezug zur Gemeinde Wallhausen zulässig.

 

Nachdem in der März-Sitzung des Gemeinderates Vergaben für die LEADER-Maßnahme Inwertsetzung Alte Schule Hengstfeld erfolgten, standen nun Vergaben von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen für verschiedene Investitionsmaßnahmen auf der Tagesordnung. Architekt Jan Hofacker von der Stabsstelle Bau erläuterte die Ausschreibung von Lieferung und Aufbau von Skate-Elementen für die LEADER Aktivfläche Wallhausen. Die ausgeschriebenen Elemente ergänzen die bereits vorhandenen Elemente, die momentan eingelagert sind. Es handelt sich um zentrales Pyramidenelement mit Rampen zu drei Seiten und mehrere Sprungboxen, insgesamt sechs Elemente.

 

Die Lieferung und der Aufbau von Skate-Elementen wurde beschränkt ausgeschrieben. Hierfür sind fünf Angebotsanfragen verschickt worden, wovon zwei Angebote fristgerecht eingegangen sind.

 

Günstigste Bieterin ist die Firma Skateanlagen Schuster, Untersteinbach mit 22.198,50 € (brutto), an die der Gemeinderat auch den Auftrag vergab.

 

Herr Dipl.-Ing. Steffen Kunert vom Ingenieurbüro CDM Smith Crailsheim erläuterte das Ausschreibungsergebnis der Tiefbau- und Stahlbetonarbeiten beim Neubau des Regenüberlaufbeckens Michelbach/Lücke. Günstigste Bieterin ist die Bauunternehmung Hans Fuchs GmbH & Co. KG Ellwangen, die zum Bruttoangebotspreis von 514.816,55 € auch den Zuschlag erhielt. Erfreulich ist, dass man hier deutlich unter den ursprünglich vorausberechneten Kosten liegt.

 

Herr Dipl.-Ing. Alexander Weber Büro Weber-Ingenieure GmbH Pforzheim erläuterte das Ausschreibungsergebnis für die Roh-, Tief- und Straßenbauarbeiten beim Neubau des Abwasserpumpwerks Michelbach/Lücke. Der Gemeinderat erteilte zum Angebotspreis von 1.078.628,09 € (brutto) an die Firma Hans Ebert, Abtsgmünd als günstigste Bieterin. Auch hier wird das Ergebnis der Kostenberechnung deutlich unterschritten.

 

Dipl.-Ing. Weber stellte auch das Ergebnis der Ausschreibung der elektrotechnischen Ausrüstung für den Neubau des Abwasserpumpwerks Michelbach/Lücke vor. Der Gemeinderat erteilte den Auftrag zum Angebotspreis von 191.451,67 € (brutto) an die Firma Elektro-JERG, Aalen als wirtschaftlichste Bieterin. Hier werden die vorausberechneten Kosten zwar deutlich überschritten, insgesamt konnte Dipl.-Ing. Weber eine deutliche Unterschreitung der Kostenberechnung feststellen.

 

Architekt Hofacker erläuterte das Verfahren für die Vergabe der Spielgeräte für den Spielplatz Hochholzring. Von der Gemeinde wurde ein Wettbewerb für die Neuanschaffung von Spielgeräten durchgeführt. Dabei wurde die beste konzeptionelle Lösung für die Gestaltung der Spielfläche gesucht. Die Vergabe erfolgt bei Erfüllung der Ausschlusskriterien und anhand einer Bewertungsmatrix.

 

Gegenstand der Beauftragung ist die Planung, Herstellung und der Aufbau der neuen Spielgeräte. Die Kostenobergrenze liegt bei netto 42.000,00 €. Die Spielgeräte setzen sich aus einer Doppelschaukel, einer Spiellandschaft für Kleinkinder bis 5 Jahren und einer Balancier- und Kletterparcours für Kinder bis 12 Jahre zusammen, alle gem. DIN EN 1176-7 mit Lieferung und Aufstellen.

 

Bei der Bewertung der eingegangenen Angebote erreichte die Firma Rieker Holzgestaltung die höchste Punktzahl und wurde daraufhin vom Gemeinderat mit der Lieferung und Montage von Spielgeräten für den Spielplatz Hochholzring zu brutto 50.000 € beauftragt.

 

Die größte Maßnahme der Gemeinde ist die Abwasserbeseitigung, für die bereits eine Summe im zweistelligen Millionenbereich ausgegeben wurde; eine hohe siebenstellige Ausgabesumme kommt noch, wie Bürgermeister Frickinger mitteilte. Zur Finanzierung u. a. dieser Maßnahme wird eine Kreditaufnahme erforderlich. An Kreditermächtigungen im Rahmen des Haushaltsplans stehen aus 2023 1.608.800 € und aus 2024 675.500 €, insgesamt 2.284.300 € zur Verfügung.

 

Der Gemeinderat beauftragte und ermächtigte die Verwaltung, einen langfristigen Kredit in Höhe von 1,7 Mio. Euro auszuschreiben und abzuschließen.

 

In diesem Zusammenhang informierte Bürgermeister Frickinger über beantragte Investitionsmaßnahmen:

 

1. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) -

Förderprogramm Land BW

 

In das Jahresprogramm 2024 wurden insgesamt vier private Projekte mit einem geplanten Förderbetrag von 303 Tsd. € aufgenommen. Die Förderungen lösen insgesamt 2,2 Mio. € an Investitionen in unserer Gemeinde aus.

 

2. Förderung von Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur für Gemeinden - Förderprogramm Bund

 

Beantragt wurde von der Gemeinde Wallhausen die Förderung von Elektrofahrzeugen für den Bauhof/ Kläranlage.

Auskunft am 20.03.2024, dass „die Bewilligung des Förderantrags aktuell aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht gesichert ist und auch eine Perspektive auf Förderung momentan nicht absehbar ist“.

 

3. Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ - Förderprogramm Bund

Beantragt wurde von der Gemeinde die Inwertsetzung der Mehrzweckhalle Hengstfeld.

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Maßnahme 2024 nicht für eine Förderung ausgewählt.

 

4.) Förderprogramm „LGVFG-ÖPNV Förderprogramm 2024-2028“ „Barrierefreie Bushaltestellen“ - Förderprogramm Land

 

Beantragt wurde der Umbau zu barrierefreien sichern Bushaltestellen L2246 - OD Wallhausen (Bushaltestellen Klingengäßle und Heidweg). Das genannte Vorhaben wurde mit vorläufigen Investitionskosten von 430 Tsd. Euro und einer vorläufigen Zuwendung von 366 Tsd. Euro in das LGVFG-Programm (ÖPNV) aufgenommen. Hier ist jetzt der nächste Schritt, einen formalen Förderantrag auszuarbeiten und einzureichen.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Spendenannahmen genehmigte der Gemeinderat die Annahme einer Spende der Firma Eico-Quelle GmbH & Co. KG, Hengstfelder Straße 33, Wallhausen. Die Spende in Höhe von 600,00 Euro ist für Bäume für Beschattung im Naturerlebnisbad bestimmt.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes gab es keine Bekanntgaben oder Wortmeldungen.

 

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt.

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