Bericht

Bericht - 15.05.2024

Ort: Rathaussaal

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17.04.2024 wurden keine Beschlüsse gefasst. Dies gab Bürgermeister Andreas Frickinger zu Beginn der aktuellen Sitzung des Gemeinderates bekannt.

 

Die Gemeinden sind gehalten, im Bereich Kindertagesbetreuung ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Dazu dient die jährliche Kindergartenbedarfsplanung, die Hauptamtsleiter Ohr vorstellte. Die Gemeinde Wallhausen verfügt in vier Kindertageseinrichtung über 178 Betreuungsplätze für Kinder ab drei Jahren: 88 Betreuungsplätze in vier Gruppen im Kindergarten „Schatztruhe“ Wallhausen, 40 Plätze in zwei Gruppen im Ganztageskindergarten „Am Wasserturm“ und je 25 Plätze in den eingruppigen Kindergärten „Schatzinsel“ Hengstfeld und „Wunderkiste“ Michelbach/Lücke. Dazu kommen zwei Krippengruppen für Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr im Kindergarten „Schatztruhe“ und der Außengruppe „Rabengruppe“.

 

Momentan ist der Kindergarten „Schatztruhe“ im Ü3-Bereich noch nahe an der Auslastungsgrenze; im August sind nur noch drei Plätze frei. Dies ändert sich mit der Einschulung im September 2024. 26 Kinder wechseln dann vom Kindergarten Schatztruhe in die erste Klasse der Julius-Wengert-Schule, sodass es im Kindergartenjahr 2024/2025 nach aktuellem Stand dauerhaft genügend freie Plätze im Ü3-Bereich geben wird. Dies gilt auch für die Kindergärten „Schatzinsel“ Hengstfeld und „Wunderkiste“ Michelbach/Lücke. Sie sind mäßig ausgelastet und verfügen nach aktuellem Stand dauerhaft über jeweils 10 freie Plätze.

 

Weniger entspannt ist die Situation im Bereich der Krippen- und der Ganztagesbetreuung. Zwar gibt es momentan einige freie Plätze in den beiden Krippengruppen des Kindergartens „Schatzruhe“, aber mit abnehmender Tendenz zum Jahresende. Auch die 40 Betreuungsplätze in den beiden Gruppen des Ganztageskindergartens „Am Wasserturm“ Wallhausen sind immer wieder nahezu voll belegt. Alles in allem bietet die Gemeinde Wallhausen ein bedarfsgerechtes Angebot in der Kinderbetreuung mit zeitweise angespannter Belegungssituation im Krippen- und Ganztagesbereich.

 

Die Vertreter des Städtetags, des Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2024/2025 und 2025/2026 verständigt. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 wird eine Erhöhung der Elternbeiträge um 7,5 Prozent empfohlen, für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent. Die Erhöhungen in diesen beiden Jahren enthalten neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt. Der Gemeinderat beschloss auf der Grundlage dieser Empfehlungen die folgenden Elternbeiträge:

 

Beitragssätze für die Kindergärten Wallhausen, Hengstfeld und Michelbach/Lücke (Regel- und VÖ-Gruppen) monatlich, Erhebung in 11 Monatsraten

 

 

Kita-Jahr 2024/25

Kita-Jahr 2025/2026

Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**

 

 

162 €

174 €

(Erhöhung 11,00 €)

 

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern** unter 18 Jahren

 

 

126 €
(Erhöhung 9,00 €)

134 €

 

 

Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern** unter 18 Jahren

 

 

85 €
(Erhöhung 6,00 €)

92 €

 

 

Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern** unter 18 Jahren

 

 

28 €
(Erhöhung 2,00 €)

31 €

 

 

 

 

5.2 Krippengruppen im Kindergarten Wallhausen, Erhebung in 11 Monatsraten

 

 

Kita-Jahr 2024/25*

Kita-Jahr 2025/2026

Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**

 

 

387 €

415 €

(Erhöhung 27,00 €)

 

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern** unter 18 Jahren

 

 

289 €

310 €

(Erhöhung 20,00 €)

 

Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern** unter 18 Jahren

 

 

195 €

209 €

(Erhöhung 14,00 €)

 

Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern** unter 18 Jahren

 

 

78 €

84 €

(Erhöhung 5,00 €)

 

 

 

5.3 Ganztagesgruppen im Kindergarten “Am Wasserturm” Wallhausen, Erhebung in 11 Monatsraten

 

 

Kita-Jahr 2024/25*

Kita-Jahr 2025/2026

Für das Kind aus einer Familie mit einem Kind**

 

 

219 €

235 €

(Erhöhung 15,00 €)

 

Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern** unter 18 Jahren

 

 

170 €

181 €

(Erhöhung 12,00 €

 

Für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern** unter 18 Jahren

 

 

115 €

124 €

(Erhöhung 8,00 €

 

Für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern** unter 18 Jahren

 

 

38 €

42 €

(Erhöhung 3,00 €)

 

Der Zuschlag für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen in den Kindergärten der Gemeinde Wallhausen beträgt 50 % des Regelbeitragssatzes.

 

Seit 01.09.2023 wird das von den Einrichtungen erhobene Elterngeld mit den Elternbeiträgen per Überweisung eingezogen. Die einzelnen Einrichtungen haben die folgenden monatlichen Beträge u. a. für Koch-, Back- und Getränkegeld, Portfolio, Laternen und Osterbasteln, Vorschulgeld (Vorschuldgeldentfällt in den Krippen) ermittelt. Hier gibt es keine Anpassungen der Höhe.

 

Elterngeld pro Kind und Monat

GT-Kindergarten Am Wasserturm

VÖ- und RG-Gruppen Kindergärten Schatztruhe, Schatzinsel und Wunderkiste

Krippengruppen Kindergarten Schatztruhe

 

6,00 €

5,00 €

4,50 €

 

Für den östlichen Bereich des Markenweges gibt es eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aus dem Jahre 2007. Da der bisher unbebaute Bereich eine städtebauliche Ordnung benötigt und sich die Flächen ohne eine Satzung im baurechtlichen Außenbereich befinden würden, hat der Gemeinderat am 22.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Markenweg“ gemäß § 1 Abs. 3 BauGB beschlossen, um das Gebiet städtebaulich zu ordnen und planungsrechtlich abzusichern.

 

Zur Sicherung der Planung hat der Gemeinderat ebenfalls am 22.06.2022 eine Veränderungssperre „Markenweg“ als Satzung gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist in § 17 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und gilt vorerst für 2 Jahre. Da die Bebauungsplanung noch nicht abgeschlossen ist, u. a. ist noch ein artenschutzrechtliches Gutachten erforderlich, beschloss der Gemeinderat, die am 01.07.2022 in Kraft getretene Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern.

 

Die Kommunal- und Europalwahlen finden am 9. Juni 2024 statt. Die gemeinsame konstituierende Sitzung des neugewählten Gemeinderats und der beiden Ortschaftsräte ist je nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlprüfungsergebnisses für den 17.07. bzw. den 27.07.2024 geplant. Sie wird im Kulturhaus Wallhausen stattfinden, wie Bürgermeister Frickinger bekanntgab. In der Sitzung erfolgt die Feststellung von Hinderungsgründen zum Eintritt in den Gemeinderat, Ortschaftsrat Hengstfeld und Ortschaftsrat Michelbach an der Lücke gemäß § 29 GemO. Weiter finden Ehrungen statt, die ausscheidenden Gemeinde- und Ortschaftsräte werden verabschiedet und die neugewählten Gemeinde- und Ortschaftsräte verpflichtet u. a.

 

Für die Erneuerung von Abwasserdruckleitung und Abwasserpumpwerk Regenüberlaufbecken III Sandäcker, liegt ein Förderbescheid vor. Der Schlussverwendungsnachweis muss für die Zuschussgewährung bis spätestens 31.03.2025 vorgelegt werden. Die Maßnahme wurde bereits ausgeschrieben, wie Architekt Jan Hofacker von der Stabsstelle Bau mitteilte. Die Submission findet am 29.05.2024 statt. Da die Ergebnisauswertung und der Vergabevorschlag erst am 11.06.2024, also nach der Kommunalwahl vorliegen und der Umsetzungszeitraum zeitlich begrenzt ist, beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, den Auftrag bei Einhaltung des Kostenanschlags für die Baumaßnahme zu vergeben.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zur Umnutzung eines Ladens zu Wohnraum (ehem. Metzgereiladen), Dachgeschossausbau zu Wohnung mit Dachgauben und Außentreppe, Blaufelder Straße 5, Flst. 372, 74599 Wallhausen.

 

Weiter wurde einem Befreiungsantrag bezüglich der Ausführung einer Stützmauer aus Beton anstatt aus Naturstein in Trockenbauweise auf Flst. 1391, Hochholzring 28, 74599 Wallhausen, zugestimmt.

 

Nachdem es keine weiteren Bekanntgaben der Verwaltung oder Wortmeldungen aus dem Gemeinderat gab, beschloss Bürgermeister Frickinger die öffentliche Gemeinderatssitzung.

 

 

Sitemap

wird geladen Icon
Hinweisbox