Zu Beginn der aktuellen Sitzung des Gemeinderats gab Bürgermeister Frickinger bekannt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.05.2024, die Mittelbereitstellung von Unterstützungsleistungen für Gebührenkalkulationen und Gebührennachkalkulationen im Finanzwesen sowie Regelungen bezüglich des unentgeltlichen Eintritts für verschiedene Personengruppen in das Naturerlebnisbad Wallhausen beschlossen wurden.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, beginnend mit der Klassenstufe eins. Der Anspruch besteht an Werktagen, Montag bis Freitag, im Umfang von acht Stunden. Im Hinblick darauf, wird an der Julius-Wengert-Schule, schon ab dem Schuljahr 2024/2025, die Einführung einesAngebots bezüglich einer Frühbetreuung sowie einer flexiblen Nachmittagsbetreuung seitens der Verwaltung vorgeschlagen. Aktuell erfolgt an der Julius-Wengert-Schule an vier Tagen eine Ganztagsbetreuung sowie an zwei Wochen eine Ferienbetreuung. Ferner besteht eine Kooperation mit Kirchberg an der Jagst. Geplant ist, dass ab dem Schuljahr 2024/2025, die Ganztagsbetreuung an den vier Tagen bis 16:00 Uhr erweitert werden soll. Darüber hinaus, eine Frühbetreuung von 7:00 Uhr bis Schulbeginn und eine flexible Nachmittagsbetreuung von 12:00 Uhr entweder bis 13:00 Uhr oder bis 14:30 Uhr. Dieses erweiterte Angebot so Bürgermeister Andres Frickinger ist als Ergänzung zur Ganztagsbetreuung für Kinder gedacht, die nicht für die schulpflichtige Ganztagesbetreuung angemeldet sind. Bei der Früh- und Nachmittagsbetreuung handelt es sich um ein freiwilliges Angebot der Gemeinde. Die Tage sind einzeln buchbar aber verpflichtend auf ein Schulhalbjahr. Eine von der Gemeinde durchgeführte verbindliche Anfrage bei den Eltern erbrachte einen entsprechenden Bedarf. Für die Eltern ist dieses zusätzliche Angebot kostenpflichtig. Für die Frühbetreuung werden pro Kind monatlich 4,00 Euro je Betreuungstag veranschlagt. Bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung beträgt der Unkostenbeitrag bis 13:00 Uhr ebenfalls 4,00 Euro, bis 14:30 Uhr, 8,00 Euro jeweils pro Betreuungstag und Monat. Die Betreuung soll mit Ehrenamtlichen oder geringfügig Beschäftigten mit Unterstützung vom Bundesfreiwilligendienst geleistet werden. Die Gesamtkosten für dieses zusätzlichen Betreuungsangebot der Gemeinde, in Form von Personalkosten, Sach- und Verwaltungsaufwand belaufen sich auf rund 20.000 Euro. Finanziert wird dies über die Betreuungsentgelte von rund 5.700 Euro, dem Landeszuschuss in Höhe von ca. 8.000 Euro sowie einen voraussichtlichen Zuschuss der Gemeinde von rund 6.300 Euro. Der Zeitaufwand beträgt nach Berechnung der Verwaltung pro Kind in der Frühbetreuung ca. 1.700 Stunden, bei der Nachmittagsbetreuung bis 13:00 Uhr rund 1.800 Stunden und bis 14:30 Uhr in etwa 4.100 Stunden. Die Anzahl der Arbeitsstunden im Schuljahr betragen somit rund 855 Stunden. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einführung des Angebots der Frühbetreuung und der flexiblen Nachmittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2024/2025, wie von Bürgermeister Frickinger vorgeschlagen und beauftragte die Verwaltung den entsprechenden Zuschussantrag zu stellen und die Rahmenbedingungen auszugestalten.
Bürgermeister Andreas Frickinger informierte die Gremiumsmitglieder, dass bei der Verwaltung ein Bewerber vorgesprochen hat, der in der Julius-Wengert-Schule einFreiwilliges Soziales Jahr ableisten möchte. Da er diesem Ansinnen sehr positiv gegenübersteht, möchte er hierfür erstmalig ein Angebot für eine entsprechende Stelle schaffen. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein soziales Bildungsjahr, bestehend aus dem praktischen Einsatz in einer sozialen oder kulturellen Einrichtung. Hauptsächliches Einsatzgebiet wäre die Julius-Wengert-Schule. Daneben soll die Tätigkeit des/der Freiwilligen auch die Kindergärten, das Jugendhaus sowie die Seniorenarbeit umfassen. Hier bietet sich eine grundsätzliche Unterstützung des Kita-Personals und des Jugendreferenten an. Aber auch eine Mitwirkung bei der Organisation von Ausflügen wäre möglich. Die Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden in der Woche. Der/die Freiwillige bekommt von der Gemeinde ein Taschengeld von 450,00 Euro je Monat. Dazu kommen Sozialabgaben von 220 Euro, ein Eigenbetrag pro besetzten Platz für die Bildungsarbeit in Höhe von 175,00 Euro, zahlbar an die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Für Verpflegung und Fahrtkosten werden 100,00 Euro veranschlagt. Daraus ergibt sich die Gesamtsumme von 945,00 Euro für die Gemeinde je Monat. Für dieses Jahr betragen die Kosten 4.725,00 Euro, für 2025, 6.615, 00 Euro. Zuschüsse werden für das FSJ nicht gezahlt. Auch der Gemeinderat befürwortet die erstmalige Schaffung einer Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr und stimmte einstimmig den Antrag von Bürgermeister Andreas Frickinger zu.
Im nächsten Tagesordnungspunkt befasste sich das Gremium mit der Sprachförderung in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde. Sprache zieht sich wie ein roter Faden durch alle Bildungs- und Entwicklungsfelder. Die Sprachkompetenz aller Kinder wird durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung während der Kindergartenzeit gefördert. Das Land unterstützt die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege bei der Förderung von Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf im sprachlichen Bereich. Die Gesamtkonzeption sieht vor, dass Kinder frühzeitig in ihrer Entwicklung begleitet und unterstützt werden. Gefördert wird die Durchführung von Sprachfördermaßnahmen für Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf. Bürgermeister Andreas Frickinger findet es wichtig, falls notwendig, schon frühzeitig, das heißt schon vor der Schule, mit einer Sprachförderung zu beginnen und möchte deshalb ein freiwilliges Angebot schaffen. Wie es sich gezeigt hat, besteht im sprachlichen Bereich entsprechender Bedarf. Deshalb soll in den vier Kindergärten der Gemeinde auch im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 die intensive Sprachförderung angeboten werden. Geplant sind sechs Sprachfördergruppen mit jeweils maximal sieben Kindern. Die Gemeinde ist in der glücklichen Lage, das dafür notwendige Fachpersonal stellen zu können. Die voraussichtlichen Kosten betragen 34.450,00 Euro. An Landeszuschüssen sind 13.200,00 Euro zu erwarten. Für die Gemeinde bedeutet dies einen Finanzierungsanteil von 21.150,00 Euro. Die Kosten sind bereits eingeplant und im Haushaltsplan eingestellt. Eine frühzeitige Sprachförderung von Kindern ist für ihre Entwicklung von enormer Bedeutung. Sie stellt einen komplexen Lernprozess für die Kinder dar. Der Gemeinderat beschloss die Einführung des Angebots einer Sprachförderung in den Kindergärten der Gemeinde ab dem Kindergartenjahr 2024/2025. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt den Zuschussantrag und die notwendigen Rahmenbedingungen auszuarbeiten.
In der Sitzung am 15.04.2024 stellte die Firma CDM-Smith, Crailsheim die Maßnahme Erneuerung von Abwasserdruckleitung undAbwasserpumpwerk des Regenüberlaufbeckens III Sandäcker vor. Anschließend informierte Architekt Jan Hofacker von der Stabsstelle Bau den Gemeinderat, dass die Maßnahme bereits ausgeschrieben wurde und die Submission auf 29.05.2024 terminiert war. Der Gemeinderat beauftragte daraufhin die Verwaltung den Auftrag bei Einhaltung des Kostenvoranschlags für die Baumaßnahme zu vergeben. Im Rahmen der Submission ging ein Angebot der Firma Rudolf Steinbrenner, Wiesenbach mit 397.521,45 Euro ein. Da das Angebot innerhalb des Kostenvoranschlags lag, vergab der Gemeinderat die Maßnahme an die Firma Rudolf Steinbrenner zu dem eingereichten Angebotspreis.
In der Sitzung am 17.04.2024 fasste der Gemeinderat den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hirtengasse“ in Hengstfeld. Die öffentliche Auslegung fand vom 29.04.2024 bis 29.05.2024 statt. Bürgermeister Andreas Frickinger erläuterte anhand der Sitzungsvorlage die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungen und verwies nochmals auf die Notwendigkeit und Bedeutung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. So umfasst die Satzung die gesamten in der Hirtengasse bereits baulich genutzten Flächen. Neue ungenutzte Außenbereichsflächen kommen nicht hinzu. Man schaffe durch diese Satzung für die Zukunft planungsrechtliche Klarstellung. So beschloss der Gemeinderat die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hirtengasse“ als Satzung, die Abwägungsvorschläge aufgrund der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und beauftragte die Verwaltung den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Friseursalon, Hirtengasse 6, Flst. 275/6 in Wallhausen-Hengstfeld.
Weiter wurde das Einvernehmen nebst notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplans Untere Buchklinge II, hinsichtlich Neubaus eines Wohnhauses mit Garagen, Brunnenweg 7, Teil von Flst. 272, Wallhausen, erteilt.
Auch dem Baugesuch, Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Wallhausen, Hochholzring 9, Flst. 1477, erteilten die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, inklusive Befreiungen von Festsetzungen im Bebauungsplan Hochholz, das Einvernehmen.
Unter Bekanntgaben/Verschiedenes beantwortete Bürgermeister Andreas Frickinger zuerst die Anfrage von Gemeinderat Steffen Blumenstock, die sich auf die derzeit vakante Schulleiterstellebezog. Zum Ende des Schuljahres 2023 wurde Schulrektor Frank Meyer verabschiedet. Seit dem Schuljahr 2023/2024 steht die Julius-Wengert-Schule unter kommissarischer Leitung. Wallhausen verfügt über eine ausgezeichnete zweizügige Grundschule, welche sich durch sehr qualifizierte und engagierte Lehrkräfte auszeichnet. Weiter sind das vielfältige Bildungsangebot, die Ganztags- und flexible Nachmittagsbetreuung hervorzuheben. Des Weiteren hob Bürgermeister Andreas Frickinger die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften, Schulleitung und Schulträger hervor. Damit dies so bleibt und die Aufgaben auch künftig erfüllt werden können, ist ein Rektor bzw. eine Rektorin erforderlich. Ohne Leitung wird es schwierig die derzeit gute Gesamtsituation zu halten. Es fanden bereits Gespräche mit dem Schulamt, mit Herrn Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann im Ministerium Kultus, Jugend und Sport statt. Auch die Ministerin Theresa Schopper selbst, hat Bürgermeister Andreas Frickinger, in einem persönlichen Brief um Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Schulleiter/einer neuen Schulleiterin gebeten. Eine geeignete Lehrkraft hatte Interesse bekundet, kommt allerdings nicht in Betracht, da ein Realschullehrer keine Grundschule leiten darf. Dies muss aufgrund rechtlicher Vorgaben ein Grundschullehrer/eine Grundschullehrerin sein. Bürgermeister Andreas Frickinger wird, zusammen mit dem Elternbeirat, weiter versuchen, unter anderem mit kreativen Unternehmungen, wie beispielsweise einem Banner über der Straße, Beteiligung der Presse die vakante Schulleiterstelle in Wallhausen zu besetzen.
Aufgrund des starken Hochwassers Anfang Juni gab es im unterirdischen Schachtbauwerk der Kläranlage Hengstfeld einen Wassereintritt. Grund dafür waren die noch nicht vollständig abgeschlossenen Baumaßnahmen. Dank der schnellen und guten Zusammenarbeit zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und dem Klärwärter, konnte das Wasser im Schacht abgepumpt und ein größerer Schaden verhindert werden. Die geschätzte Schadenssumme von 20.000,00 Euro ist durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt.
Nachdem es keine weiteren Bekanntgaben der Verwaltung oder Wortmeldungen aus dem Gemeinderat gab, beschloss Bürgermeister Frickinger die öffentliche Gemeinderatssitzung.