Bericht

Bericht - 18.09.2024

Ort: Rathaussaal

Zum Tagesordnungspunkt 1 Einwohnerfragestunde gab es keine Wortmeldungen.

Bürgermeister Frickinger gab anschließend bekannt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.07.2024 die Beschaffung von Tablets für den Gemeinderat und die Verwaltung im Zuge der Einführung eines Ratsinformationssystems beschlossen und dem Antrag auf Stundung einer offenen Forderung zugestimmt wurde.

Das Thema Verkehr war mit drei Tagesordnungspunkten ein Schwerpunkt der aktuellen Sitzung. Zum Tagesordnungspunkt Fußgängerüberweg Kreuzung Hengstfelder Straße/ Am Alten Flugplatz war Herr Dipl.-Ing. Gerd Rebmann vom Büro Riker + Rebmann aus Murrhardt nach Wallhausen gekommen. Er erläuterte dem neuen Gremium die möglichen Alternativen eines Fußgängerüberwegs an der Kreuzung der Hengstfelder Straße mit der Straße „Am Alten Flugplatz“ in Wallhausen. Da das Neubaugebiet Grund ursprünglich als Gewerbegebiet geplant war, wurde eine fußläufige Anbindung an den Ortskern nicht vorgesehen. Im Rahmen der Verkehrsschau 2018 und 2019 wurde die sichere Querung insbesondere von Familien (mit Kindergarten-/Schulkindern) in den Ortskern untersucht. Das Ergebnis aus Sicht der Verkehrsbehörde und des Straßenbauamtes war, dass an dieser Stelle ausschließlich eine Lichtsignalanlage als Anforderungsanlage eine geeignete und letztlich einzige verbleibende Maßnahme ist, mit geringstmöglichem finanziellem Aufwand einen möglichst wirksamen Schutz für die betroffenen Verkehrsteilnehmer/Fußgänger zu gewährleisten. Vom Regierungspräsidium wurde gegenüber der Verkehrsbehörde am 06.02.2020 eine positive Entscheidung in Aussicht gestellt. Zur Umsetzung einer Anforderungssignalanlage muss nun die Gemeinde auf den zuständigen Straßenbaulastträger/Regierungspräsidium zugehen um das Verfahren wieder aufzunehmen.

Das Fußgängeraufkommen in diesem Bereich ist zwar laut Herrn Rebmann nicht sehr groß, aber es sind sehr hohe Geschwindigkeiten in diesem Bereich zu verzeichnen. Um den Verkehr zu bremsen sollte dies mit einer baulichen Maßnahme unterstützt werden, zum Beispiel mit einer Mittelinsel als Querungshilfe mit Schwenker. Dies in Verbindung mit einer Lichtsignalanlage. Drei weitere Varianten, die von Dipl. Ing. Rebmann vorgestellt wurden, würden ohne eine Lichtsignalanlage auskommen. Für die meisten der vorgestellten Varianten wird ein Grunderwerb erforderlich sein.

Bürgermeister Frickinger machte deutlich, dass es ihm ein Anliegen ist, ein Signal seitens des Gemeinderates gegenüber dem Regierungspräsidium zu geben, dass man eine Maßnahme möchte.

Der Gemeinderat fasste den folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat beabsichtigt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Hengstfelder Straße / Am Alten Flugplatz und beauftragt die Verwaltung, die Planungen fortzuführen.

Dipl. Ing. Rebmann hatte bereits im „alten“ Gremium den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Heidweg“ mit Lichtsignalanlage und „Klingengäßle“ Änderung Abzweig vorgestellt. Jetzt zeigte er nochmals im neugewählten Gremium die von ihm erarbeiteten Pläne. Es handelt sich um den Übergang beim Edeka-Markt zum Heidweg mit dem Ganztageskindergarten „Am Wasserturm“ u. a. Dazu kommen im weiteren Verlauf der Hengstfelder Straße die beiden Bushaltestellen und die Einfahrt ins „Klingengäßle“. Mit beiden Maßnahmen ist man im Förderprogramm des Landes enthalten, jetzt gilt es, den konkreten Förderantrag zu stellen. Mit der Aufnahme in das Programm besteht jedoch noch kein ein Anspruch auf Förderung. Dieser entsteht erst mit der Bewilligung. Hierzu muss ein formaler Förderantrag bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Die vorläufigen zuwendungsfähigen Investitionskosten für beide Maßnahmen betragen 430.000.- €, die vorläufige Zuwendung des Landes beläuft sich auf 365.000.- €.

Der geänderte Abzweig des „Klingengäßles“ wurde auch zum Ausgleichstock angemeldet, da hier der Straßenbelag in einem schlechten Zustand ist und es sich um die zweite Zufahrt zum dortigen Gewerbebetrieb handelt. Zudem ist dort noch keine Straßenbeleuchtung vorhanden.

Dipl. Ing. Rebmann erläuterte dann den barrierefreien Umbach der beiden Bushaltestellen. Die Barrierefreiheit auch im öffentlichen Personennahverkehr ist nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen umzusetzen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Förderung zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Heidweg“ und „Klingengäßle“ beim Regierungspräsidium zu beantragen und beschließt vorbehaltlich der Finanzierung die Umsetzung. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse in diesem Bereich mit Ein- und Ausfahrten von Privatgrundstücken sieht die Planung anstelle der bisherigen Busbuchten künftig Fahrbahnhaltestellen vor. Es ist kein Fußgängerüberweg geplant. Bürgermeister Frickinger ergänzte, dass bei der Maßnahme bereits bauliche Vorbereitungen für eine spätere Weiterführung des Gehwegs von der Hengstfelder Straße hinauf bis zum Getränkecenter Wallhausen getroffen werden. Die Planung für den Gehweg kommt vom Landkreis. Im Bereich der Einmündung des Buchwegs und der Straße Am Hirtenberg ist eine Fußgängerampel vorgesehen, aber die Fußgängerfrequenz ist hierfür noch zu gering. Sollte sich bei der Wohnbauentwicklung in dem Bereich noch etwas tun, wäre eine Ampel möglich.

Dipl. Ing. Rebmann wird eine Anregung von Seiten des Gemeinderates prüfen, die Busbucht auf der Seite in Fahrtrichtung Hengstfeld noch weiter Richtung ortsauswärts zu verschieben, wobei man hier wieder durch die Ausfahrt von einem Privatgrundstück eingeschränkt wird. Aus dem Gemeinderat war die Befürchtung geäußert worden, es könnte durch die auf der Fahrbahn haltenden Busse zu Rückstaus in die B 290/ Blaufelder Straße kommen.

Der Gemeinderat fasste den folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Förderung zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Heidweg“ und „Klingengäßle“ beim Regierungspräsidium zu beantragen und beschließt vorbehaltlich der Finanzierung die Umsetzung.

Ein Thema, das den Gemeinderat schon seit Jahren beschäftigt, ist die Lärmaktionsplanung. So wurde bereits vor einigen Jahren die Aufstellung eines Lärmaktionsplans beschlossen, der Plan aber nicht final beschlossen.

Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft, wobei der Straßenverkehr die bedeutendste Belastungsquelle darstellt, wie Frau Janne Hesse, Projektleiterin Lärmaktionsplanung und Mobilität vom Freiburger Standort der Rapp AG mitteilte. Lärm ist auch ein Gesundheitsrisiko – Lärm kann krank machen! Lärm mindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden von Menschen, entwertet Immobilien, reduziert die Einnahmen von Kommunen und verursacht allein in Deutschland jährlich mehrere Milliarden Euro Folgekosten.

Die Gemeinde Wallhausen ist zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans für den gesamten Verlauf der B 290 im Gemeindegebiet verpflichtet. Rechtsgrundlagen sind die EU-Umgebungslärmrichtlinie und auf nationaler Ebene das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie der Kooperationserlass Lärmaktionsplan des Landes. Nach § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt LUBW alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersuchte das beauftragte Büro Rapp AG freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der Landesstraße L 2247 Wallhausen, Hengstfeld, Schönbronn und Michelbach an der Lücke.

Am Dienstag, den 18. Juli 2023 fand eine 24h-Erhebung am Knotenpunkt B 290 / L 2247 statt. Die Verkehr-erhebung erfolgte mittels Videotechnik mit einer Datengenauigkeit von mehr als 95 %.

Unter Berücksichtigung dieser Verkehrszählung und den Daten des Landes betragen die Fahrzeugzahlen:

 DTV  Tag (06-22h)  Nacht (22-06)  
 Kfz//24hSV/24hSV-AnteilMp LoAp LmAP MotMp LoAp LmAP Mot
B 290 Nord8.6127438,60%4903,30%5,10%1,30%972,10%8,50%0,40%
B 290 Mitte10.4567206,90%6002,60%4,10%0,80%1071,90%6,50%0,80%
B 290 Süd10.8707296,70%6242,60%4,00%0,80%1111,80%6,30%0,80%
L 22474.2301673,90%2472,50%1,60%1,20%341,00%1,00%2,90%

Die Abkürzungen bedeuten:

  • DTV durchschnittlicher täglicher Verkehr
  • SV Schwerverkehr
  • M maßgebende stündliche Verkehrsstärke
  • p LoA Schwerverkehrsanteil Lkw ≥ 3,5 t ohne Anhänger / Bus
  • p LmA Schwerverkehrsanteil Lkw ≥ 3,5 t mit Anhänger / Sattelzug
  • p Mot Schwerverkehrsanteil Motorräder
  • Tag Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr)
  • Nacht Beurteilungszeitraum Nacht (22-6 Uhr).

Weiter wurden die folgenden Betroffenenzahlen ermittelt:

 Tag (06-22h)  Nacht (22-06h)   
Rechengebiet≥ 65 dB(A) ≥ 67 dB(A) ≥ 70 dB(A) Max. Pegel dB(A) ≥ 55 dB(A) ≥ 57 dB(A) ≥ 60 dB(A) Max. Pegel dB(A) Hauptbelastungsbereich
L 2247 - Wallhausen3320677724058ja
L 2247 - Hengstfeld17643068221134360ja
L 2247 - Schönbronn3306833360nein
L 2247 - Michelbach an der Lücke685027179552662ja
B 290 - Süd1631531247219516815365ja
B 290 - Nord1683702323863ja
Summe betroffener Einwohner:innen459259129 598407193  

Auf der Grundlage dieser Untersuchungen und der Beratung im Gemeinderat am 17. April 2024 hatte die Rapp AG den Entwurf eines Lärmaktionsplans u.a. mit den folgenden Maßnahmen erarbeitet:

  • 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen:
  • entlang der B 290 zwischen südlicher und nördlicher Ortstafel
  • entlang der L 2247 Wallhausen zwischen Einmündung B 290 und Einmündung Heidweg
  • entlang der L 2247 Hengstfeld zwischen westlicher und östlicher Ortstafel
  • entlang der L 2247 Michelbach an der Lücke zwischen südlicher und nördlicher Ortstafel
  • 70 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen:
  • entlang der L 2247 Hengstfeld zwischen östlicher Ortstafel und Gebäude «Am Kellerbuck 9»
  • entlang der L 2247 Michelbach an der Lücke zwischen südlicher Ortstafel und südlich Gebäude «Wallhäuser Straße 40»
  • 70 km/h ganztags und verkehrlichen Gründen:
  • entlang der B 290 zwischen nördlicher Ortstafel und geltender Tempo 70-Beschränkung
  • entlang der L 2247 Hengstfeld zwischen westlicher Ortstafel und geltender Tempo 70 Beschränkung
  • entlang der L 2247 zwischen östlicher Ortstafel Wallhausen und geltender Tempo 70 Beschränkung westlich von Hengstfeld

 

Nach kontroverser Diskussion im Gemeinderat wurde beschlossen, ausschließlich Geschwindigkeitsreduzierungen entlang der Pflichtstrecke B 290 im Lärmaktionsplan festzusetzen. Die vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen entlang der freiwillig untersuchen Strecke L 2247 sollen nach Beschluss des Gemeinderats nicht festgesetzt werden. In diesem Bereich soll der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags die Lärmbelastung der Anwohnenden verbessern.

Der Gemeinderat fasste den folgenden

Beschluss:

  1. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse werden durch den Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
  2. Der Gemeinderat entscheidet u. a. über die folgenden Lärmminderungsmaßnahmen:

    Geschwindigkeitsreduzierung 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen:

    - B 290 OD Wallhausen

    Geschwindigkeitsreduzierung 70 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen:

    - B 290 zwischen nördlicher Ortstafel und geltender Tempo 70-Beschränkung
  • Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
     
  • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/ 55 dB(A) tags/ nachts) erreicht/ überschritten werden
     
  • Schutz der festgesetzten Gebiete vor weiterer Verlärmung
  1. Der Gemeinderat beschließt, die folgenden Lärmminderungsmaßnahmen nicht durchzuführen:
  • 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen:
  • entlang der L 2247 Wallhausen zwischen Einmündung B 290 und Einmündung Heidweg
  • entlang der L 2247 Hengstfeld zwischen westlicher und östlicher Ortstafel
  • entlang der L 2247 Michelbach an der Lücke zwischen südlicher und nördlicher Ortstafel
  • 30 km/h nachts aus Lärmschutzgründen:
  • entlang der L 2247 Wallhausen zwischen Einmündung B 290 und Einmündung Heidweg
  • entlang der L 2247 Hengstfeld zwischen westlicher und östlicher Ortstafel
  • entlang der L 2247 Michelbach an der Lücke zwischen südlicher und nördlicher Ortstafel
  • 70 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen:
  • entlang der L 2247 Hengstfeld zwischen östlicher Ortstafel und Gebäude «Am Kellerbuck 9»
  • entlang der L 2247 Michelbach an der Lücke zwischen südlicher Ortstafel und südlich Gebäude «Wallhäuser Straße 40»
  • 70 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen:
  • entlang der L 2247 Hengstfeld zwischen westlicher Ortstafel und geltender Tempo 70 Beschränkung
  • entlang der L 2247 zwischen östlicher Ortstafel Wallhausen und geltender Tempo 70 Beschränkung westlich von Hengstfeld
  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Anschließend gab Hauptamtsleiter Ohr einen Überblick über die Ergebnisse der diesjährigen Verkehrsschau, die am 13. Juni stattfand. Es wurden die Sichtverhältnisse an der Ausfahrt aus dem Baugebiet „Hochholz“ in Wallhausen begutachtet mit dem Ergebnis, dass hier keine Maßnahmen von der Verkehrsbehörde, dem Landratsamt Schwäbisch Hall, anzuordnen sind. Weiter nahm man die bei Ausfahrt vom Buchweg und gegenüber von der Julius-Wengert-Straße/Am Hirtenberg/ Sprudelweg jeweils in die B 290 in Augenschein. Ein Verkehrsspiegel würde aufgrund der kurvenreichen Ortsdurchfahrt keine Verbesserung der Sicht bringen. Stattdessen wurde ein Verkehrsschild aus dem Sichtfeld weg versetzt und eine Hecke in dem Bereich zurückgeschnitten. Auf Hinweis eines Anwohners über schlechte Sicht bei der Ausfahrt vom Gemeindeverbindungsweg Gailroth auf die L 2247 wurde der Vorschlag Aufstellung eines Verkehrsspiegels geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen gut sind und es keines Verkehrsspiegels bedarf. Was hier angeordnet wurde ist die Beschränkung des Gemeindeverbindungswegs von Schönbronn nach Asbach auf KfZ über 3,5 t mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Dies soll verhindern, dass Ausweichverkehr, speziell LKW‘s von der Bedarfsumleitung der Autobahn, diese Strecke als Abkürzung nutzen.

Auch bei der Ausfahrt der Erddeponie bei Limbach ist ein Verkehrsspiegel nicht erforderlich. Stattdessen wurde die Aufstellung von Verkehrszeichen Gefahrenstelle mit Zusatz „Ausfahrt Erddeponie“ im Bereich der Deponie und auf der K 2503 vor der Einmündung des Gemeindeverbindungswegs angeordnet. Zusätzlich wurde noch die Aufstellung vorfahrtsregelnder Verkehrszeichen auf der K 2503 vor der Einmündung und Erneuerung der Fahrbahnmarkierung an der Einmündung durch die Straßenmeisterei angeordnet.

Aufgrund des bereits im Mitteilungsblatt veröffentlichten Wahlergebnisses der Teilortsanwälte von Schainbach und Limbach nahm Bürgermeister Andreas Frickinger, nachdem der Gemeinderat einstimmig zugestimmt hatte, die Bestellung und Verpflichtung von Herrn Lars Geldner als Teilortsanwalt von Schainbach und von Herrn Leo Bernd Traub als Teilortsanwalt von Limbach durch Überreichung von entsprechenden Urkunden vor.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die zwischen der Großen Kreisstadt Crailsheim und den Städten sowie Gemeinden Blaufelden, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg an der Jagst, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach und Wallhausen am 05.08.2020 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung und Erfüllung der Aufgaben eines Gemeinsamen Gutachterausschusses genehmigt. Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung trat zum 30.10.2020 in Kraft.

Am 01.10.2020 hat der Gemeinderat der Stadt Crailsheim in seiner Sitzung die von den Städten und Gemeinden Blaufelden, Crailsheim, Fichtenau, Frankenhardt, Gerabronn, Kirchberg, Kreßberg, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Schrozberg, Stimpfach und Wallhausen sowie vom Finanzamt Schwäbisch Hall-Crailsheim vorgeschlagenen Gutachter ab den 01.11.2020 auf 4 Jahre bestellt.

Nach § 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung haben die Städte und Gemeinden sowie die Oberfinanzdirektion ihre vereinbarte Anzahl an Gutachtern zu benennen. Für die Gemeinde Wallhausen, sind dies drei Gutachter, welche vom Gemeinderat der Stadt Crailsheim bestellt werden.

Der Gemeinderat fasste den folgenden

Beschluss:

Der Gemeinderat schlägt die drei folgenden Gutachter für den Interkommunalen Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim vor:

1. Herr Steffen Blumenstock

2. Herr Michael Schewen

3. Jan Hofacker (Architekt, Technisches Bauamt Gemeinde Wallhausen)

Die Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Hohenloher Wasserversorgungsgruppe (HWG), die eigentlich schon in der vorigen Gemeinderatssitzung erfolgt war, musste wiederholt werden, da nur zwei Mitglieder zu wählen sind. Bürgermeister Frickinger ist Mitglied kraft Satzung, seine Vertreterin ist Kämmerin Melanie Schmieg.

Der Gemeinderat fasste den folgenden

Beschluss:

1. Als Vertreter in die Verbandsversammlung wird gewählt:

Herr Wilfried Eipper

2. Als persönliche Stellvertretung des Vertreters in die Verbandsversammlung wird gewählt:

Herr Tobias Bauer

Herr Lothar Schwandt, der Vorsitzende der Ortsgruppe Wallhausen des Schwäbischen Albvereins informierte anschließend über die Erneuerung des Weidenbachstegs. Der Steg war ursprünglich Teil eines der beiden durch die Gemeinde führenden überregionalen Wanderwege. Seit der Bahndammsanierung 2018 ist der Zustand des Stegs nicht mehr so wie bisher, er wurde baufällig und musste vom Bauhof gesperrt werden. Als Ersatz für den Überweg über den Weidenbach dienten Felsblöcke. Der Kostenvoranschlag der Zimmerei Stoll für eine Sanierung beläuft sich auf ca. 8.200.- € netto. Widerlager und Rohre, auf denen die Brücke steht, sind wiederverwendbar. Herr Schwandt konnte die erfreuliche Tatsache vermelden, dass Fördermittel zur Verfügung stehen. Zum einen von der Sparkassenstiftung Schwäbisch Hall, zum anderen aus LEADER-Mitteln für Kleinprojekte mit einem Fördersatz von 80 %, auch begleitende Maßnahmen wie z. B. eine Sitzgruppe werden gefördert. Diese Förderung ersetzt den ursprünglich angenommenen Eigenanteil der  Gemeinde weitgehend. Eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Schwäbischen Albverein als Nutzer und der Gemeinde als Eigentümer wurde abgeschlossen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Übergang über den Weidenbach wieder barrierefrei möglich.

Der Gemeinderat fasste den folgenden

Beschluss:

Die Erneuerung des Weidenbachstegs durch den Schwäbischen Albverein e.V., Ortsgruppe Wallhausen wird von der Gemeinde befürwortet und unterstützt.

Bürgermeister Frickinger informierte über den Stand des Breitbandausbaus in der Gemeinde. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall und die Gemeinde Wallhausen bauen die sog. hellgrauen und dunkelgrauen Flecken auf dem Gemeindegebiet in einem Zug aus.

Im gesamten Gemeindegebiet wurden alle Grundstückseigentümer vom Zweckverband Breitband bzw. dem beauftragten Ingenieurbüro Geodata angeschrieben. Rund 97 % der Haushalte sind im Förderprogramm. Die Kosten für den Ausbau betragen rund 11,2 Mio €, der Eigenanteil der Gemeinde beträgt rund 1,68 Mio. €.

Die Gemeinde Wallhausen hat einen Förderantrag für das Investitionsprogramm Ganztagesausbau des Landes gestellt, teilte Bürgermeister Frickinger mit. Am 22. März 2024 wurde die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes

(VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) veröffentlicht. Innerhalb von vier Wochen hat die Verwaltung mit der Schulverwaltung, mit der Ganztagesbetreuung, mit der Mittagessenbetreuung, mit den Jugendhilfeträgern einen Förderantrag abgestimmt und pünktlich am 22. April 2024 eingereicht.

Dabei wurde eine Projektbeschreibung mit Problemstellung, Problemlösung und Ziele erarbeitet. Zusätzlich wurde eine Baubeschreibung und Kosten erstellt. Dabei wurden drei Projektbausteine definiert:

Baustein A:     Räumliche Umstrukturierung und technische Ertüchtigung des UG
des Kulturhauses zu einer Mensa und modernen, zeitgemäßen Räumlichkeiten

Baustein B:     Räumliche Umstrukturierung des ehemaligen Musikzimmers zur Schaffung neuer Raumzuschnitte für die Betreuungssituation morgens, mittags und abends

Baustein C:     Errichtung Außenspielbereich zur Verbindung der Bausteine A und B und Anbindung an den Pausenhof

Die gesamten Projektkosten nach Kostenberechnung betragen 360 Tsd. Euro. Die mögliche Fördersumme durch das Investitionsprogramm ist bei 252 Tsd. Euro. Die Annahme der Förderung durch den Ausgleichstock ist bei 40 Tsd. Euro. Der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde ist bei 68 Tsd. Euro (18,9%).

Leider hat das Land mitgeteilt, dass das Programm vollkommen überzeichnet ist. Daher wird über die Reihenfolge der Anträge, die am 22. April 2024 eingingen, im Losverfahren entschieden. Zwar gab es zwischenzeitlich eine Zusage des Landes, das Fördervolumen zu erhöhen, aber eine konkrete Mitteilung über den gestellten Förderantrag liegt noch nicht vor.

Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche wurde das Einvernehmen zu den folgenden Baugesuchen erteilt bzw. von ihnen Kenntnis genommen:

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Neubau eines Bungalows mit Doppelgarage, Flst. 1403, Hochholzring 4, 74599 Wallhausen

Bauvorbescheid
Umnutzung Scheune zu Betriebsstätte, Flst. 1144/1, Schainbacher Hauptstraße 17, 74599 Wallhausen-Schainbach

Befreiungsantrag
Überschreitung der Höhe des Sichtschutzes, Flst. 1394, Hochholzring 22, 74599 Wallhausen

Baugenehmigungsverfahren
Neubau einer Lager- und Montagehalle mit Büro Flst. 1385, Am alten Flugplatz 7, 74599 Wallhausen

Keine Bekanntgaben oder Wortmeldungen gab es unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes zum Abschluss der öffentlichen Sitzung. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

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