Bericht

Bericht - 07.10.2024

Ort: Rathaussaal

Einziger Tagesordnungspunkt der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 7. Oktober war Lärmaktionsplan: Tempo 30 im Bereich Landesstraße 2247 OD Wallhausen, OD Hengstfeld und OD Michelbach/Lücke.

In der Gemeinderatssitzung vom 18. September 2024 war beschlossen worden, ausschließlich Geschwindigkeitsreduzierungen entlang der Pflichtstrecke B 290 im Lärmaktionsplan festzusetzen. Vorgeschlagene Geschwindigkeitsreduzierungen entlang der freiwillig untersuchten Strecke L 2247 sollen nach Beschluss des Gemeinderats nicht festgesetzt werden. In diesem Bereich soll der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags die Lärmbelastung der Anwohnenden verbessern.

Auf einen Widerspruch von Bürgermeister Andreas Frickinger gegen diese Entscheidung befasste sich der Gemeinderat in einer zusätzlichen Gemeinderatssitzung am 07. Oktober 2024 erneut mit den zusätzlich vorgeschlagenen Geschwindigkeitsbeschränkungen entlang der L 2247 in Wallhausen, Hengstfeld und Michelbach/Lücke. Diese wurden vom Gemeinderat erneut mehrheitlich abgelehnt.

Mehrheitlich beschlossen wurde, dass die Anregungen zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h aus verkehrlichen Gründen in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden sollen. Dies betrifft die folgenden Bereiche:

  • 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen: 
  • entlang der L 2247 Wallhausen zwischen Einmündung B 290 und Einmündung Heidweg
  • 70 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen:
  • entlang der L 2247 zwischen östlicher Ortstafel Wallhausen und geltender Tempo 70 Beschränkung westlich von Hengstfeld. 

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