Bericht

Bericht - 19.04.2006

Ort: Rathaussaal

Der Beginn der ersten Badesaison im Naturerlebnisbad rückt näher, und so befassten sich die Mitglieder des Gemeinderates mit der Festlegung der Eintrittspreise und der Badeordnung im Naturerlebnisbad und im Freibad Hengstfeld. Bei der Kalkulation der Eintrittspreise orientierte man sich an den Preisen der bäderbetreibenden Kreisgemeinden und liegt mit den neuen Preisen im Mittelfeld. Neu ist die Förderung Alleinerziehender und kinderreicher Familien, die bei Vorlage des Landesfamilienpasses ermäßigte Zehner-, Jahres- und Familienkarten erhalten. Derselbe ermäßigte Eintrittspreis für diese Karten gilt auch für die Inhaber der Wallhäuser Kulturkarte. Eintrittskarten für das Freibad Hengstfeld werden gegen Aufzahlung des Differenzbetrages auch im Naturerlebnisbad anerkannt, Karten für das Naturerlebnisbad für das Freibad Hengstfeld, wobei hier keine Rückerstattung des Differenzbetrages erfolgt. Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer Abendkarte, mit der Berufstätige abends ab 18 Uhr noch das Bad besuchen können, ohne den vollen Eintrittspreis bezahlen zu müssen. Die Abendkarte gibt es auch für Kinder.

Erfreuliche Entwicklungen des örtlichen Gewerbes konnten die Mitglieder des Gemeinderates bei der Stellungnahme zu Baugesuchen feststellen. So wurde zum einen dem Neubau einer Lagerhalle mit Büro im Gewerbegebiet Am Wasserturm in Wallhausen und zum anderen der Erweiterung eines Lebensmittelmarktes an der Frankenstraße in Wallhausen zugestimmt. Weiter wurde den folgenden Baugesuchen zugestimmt:

- Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Baugebiet Schwarzer Buck in Michelbach/Lücke
- Erweiterung einer Garage durch einen Anbau im Markenweg in Wallhausen
- Neubau eines Einfamilienhauses im Baugebiet Gäßlesäcker in Schainbach
- Neubau eines Einfamilienhauses im Baugebiet Zinnhöhe in Hengstfeld. Hier wurde die bereits genehmigte Planung durch einen Zwerchbau mit Dachgaube ergänzt.

Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Fällung von Bäumen, die an ein Baugrundstück im Brettachweg in Michelbach/Lücke angrenzen, wurde an den Ortschaftsrat Michelbach/Lücke zur Vorberatung verwiesen.

Nicht verkauft wird ein öffentlicher Grundstücksstreifen an der Hauptstraße in Hengstfeld, das ein Angrenzer erwerben wollte.

Fast 10 Jahre nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das Erschließungsbeitragsrecht vom Bund auf die Länder hat der Landtag von Baden-Württemberg im März 2005 das Gesetz zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechts beschlossen. Diese Neuregelung machte eine Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wallhausen erforderlich, die von der Verwaltung auf der Grundlage einer Mustersatzung des baden-württembergischen Gemeindetages erarbeitet wurde. Gegenüber der bisherigen Satzung wird künftig zwischen Erschließungsanlagen unterschieden, für die eine Pflicht zur Erhebung von Beiträgen besteht (Anbaustraßen oder Wohnwege) und Erschließungsanlagen, bei denen die Gemeinde in der Satzung entscheiden kann, ob sie Erschließungsbeiträge erheben will (Sammelstraßen, Sammelwege, Grünanlagen, Parkflächen, Kinderspielplätze und Lärmschutzanlagen).

Der öffentliche Weg Flst. 1406 in Limbach wird nicht entwidmet. Auf ein privates Kaufgesuch hin hatte die Gemeinde ein Entwidmungsverfahren eingeleitet, in dem den Angrenzern die Möglichkeit eröffnet wird, Bedenken gegen die Entwidmung des Weges anzumelden. Auf die öffentliche Bekanntgabe hin hatten zwei Angrenzer Bedenken gegen die Entwidmung geäußert, die den Gemeinderat dazu bewogen, das Entwidmungsverfahren für den Grasweg einzustellen.

Aufgrund der noch günstigen Zinslage beschlossen die Mitglieder des Gemeinderates die Kreditaufnahme im Rahmen der Haushaltssatzung 2006. Die günstigsten Konditionen für den Kredit in Höhe von 261.400.- € bei einer Laufzeit von 25 Jahren bot die DG Hyp Hamburg (über die Crailsheimer Volksbank vermittelt) zu 4,27 % für die gesamte Laufzeit, bei der der Kredit auch aufgenommen wird.

Die LEADER+ - Aktionsgruppe Hohenlohe-Tauber hat die Einführung eines touristischen Leitsystems beschlossen. Nach einem Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart werden die den Gemeinden entstehenden Kosten mit 70 % bezuschusst. Auch die Gemeinde Wallhausen hat für ihr Gemeindegebiet ein entsprechendes Leitsystem erarbeitet und einen Zuschussantrag gestellt, der von der LEADER+ - Aktionsgruppe auch genehmigt wurde. Bei Gesamtkosten von 33.934.- € beträgt der Zuschussbetrag 23.753.- €. Der von der Gemeinde tatsächlich zu tragende Eigenanteil ermäßigt sich noch durch die Abrechnung von Eigenleistungen bei der Aufstellung der Schilder durch den Bauhof. Die endgültige Entscheidung über die Einführung des Leitsystems wurde vertagt, um dem Bund der Selbständigen der Gemeinde Wallhausen die Gelegenheit zu geben, in seiner nächsten Sitzung über eine mögliche Einbeziehung seiner nicht mehr aktuellen Ortsplantafeln zu beraten.

Zwei Straßen- bzw. Wegebaumaßnahmen wurden mit der Vergabe der Arbeiten für Fußwegeverbindung vom Naturerlebnisbad über den bereits montierten Holzsteg am Regenerationsteich bis hin zur Brücke ins Baugebiet Untere Heide und die Aufbringung des Endbelages im Kreuzgäßle in Hengstfeld beschlossen. Bei planmäßigem Verlauf der Bauarbeiten wird mit dem Fußweg die Einbindung des Naturerlebnisbades in das Wegenetz entlang des Weidenbaches rechtzeitig zur Einweihung des Bades hergestellt.

Im Bereich Windenergie befasste sich der Regionalverband Heilbronn-Franken nochmals mit den Argumenten der Gemeinde Wallhausen für die Ausweisung eines Vorranggebiets für Windkraftanlagen im Bereich Schainbach/Limbach. Da der Bereich nach Ansicht des Regionalverbandes einen Standort für seltene Vogelarten darstellt, wurde die Ausweisung des Vorranggebiets im Regionalverband abgelehnt. Durch den Wegfall dieses Vorranggebiets entfällt die von der Gemeinde beabsichtigte Steuerungswirkung mit der Konsequenz, dass künftig überall im Außenbereich Windkraftanlagen bis 50 m Nabenhöhe erstellt werden können.

Gefällt werden darf eine alte Rosskastanie in der Seestraße. Die Untersuchung der Kastanie ergab eine verminderte Vitalität mit der Gefahr, dass der Baum mittelfristig umstürzen kann. Eine akute Bruchgefahr wurde jedoch verneint, sodass der Baum erst nach Ende der Vegetationsperiode im Herbst gefällt wird. Für die übrigen Kastanien im Bereich des Rathauses ist nur ein Pflegeschnitt erforderlich.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung wurden im nichtöffentlichen Teil u. a. Grundstücksangelegenheiten besprochen.

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