Zur Abrundung des Bebauungsplanes „Untere Buchklinge III“ beschlossen die Mitglieder des Gemeinderates, das Bebauungsplangebiet Richtung Süden bis zum Ahornweg hin zu erweitern. Den Anstoß zu dieser Bebauungsplanänderung hatte ein Baugesuch für den Anbau an ein Einfamilienhaus im Eschenweg in Wallhausen gegeben, das dem bisherigen Bebauungsplan hinsichtlich Dachneigung, Traufhöhe und einer Überschreitung der Baugrenze nicht entsprochen hätte. Durch die Baugebietserweiterung werden Bauvorhaben im neu überplanten Bereich künftig erleichtert. Der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanentwurf wurde zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange förmlich festgestellt.
Nachdem der Gemeinderat bereits mit Bebauungsplanänderungen in Michelbach/Lücke und Wallhausen auf aktuelle Trends im Wohnungsbau reagiert und die Bebauungspläne flexibler z. B. hinsichtlich der Farbe der Dacheindeckung gestaltet hatte, wurde auch für den Bebauungsplan „Zinnhöhe III“ in Hengstfeld ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet.
Bereits in der Mai-Sitzung hatte der Gemeinderat das angesprochene Bebauungsplan-Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Schwarzer Buck in Michelbach/Lücke eingeleitet. Nachdem auf die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Anregungen oder Bedenken geäußert wurden, beschlossen die Mitglieder des Gemeinderates die Änderung des Bebauungsplans.
Da die im Rahmen der Rundfahrt des Gemeinderates am 28. Juni 2006 gefassten Beschlüsse, über die wir bereits berichteten, nicht in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung gefasst wurden, wurden diese Beschlüsse in der aktuellen Sitzung bestätigt. Die wichtigsten Punkte waren die Vergabe von Asphaltierungsarbeiten in Baugebieten, die Übernahme einer Bürgschaft für die Regionale Klärschlamm-Verwertungs-GmbH und die Verlängerung eines Kommunaldarlehens infolge Ablaufs der Zinsbindung.
Bei der Markungsrundfahrt am 28. Juni hatte man sich auch das ehemalige Feuerwehrmagazin Roßbürg angesehen, das von der Feuerwehr nicht mehr benötigt wird, weshalb man den Verkauf des Magazins und eines dann nicht mehr benötigten Teilstücks des Giebelwegs beschlossen hatte. Voraussetzung für einen Verkauf des dem öffentlichen Gebrauch gewidmeten Weges ist ein Entwidmungsverfahren, das auch eingeleitet wurde. Da auf die öffentliche Bekanntgabe und Auslegung der Pläne keine Einwendungen eingingen, wurden die Entwidmung des Weges und der Verkauf des Magazins und des Wegstückes beschlossen.
Ebenfalls bei der Markungsrundfahrt hatte man sich die Baustelle für die Abwassermaßnahme und den Ausbau der Ortsdurchfahrt von Schönbronn angesehen. Ging man zu diesem Zeitpunkt noch von einem Kostenanteil der Gemeinde am Ausbau der Ortsdurchfahrt von rund 65.000.- € aus, betragen diese nun voraussichtlich nur noch rund 50.000.- €. Hinzu kommen die Kosten für die Anlegung eines einseitigen Gehwegs in Höhe von rund 80.000.- €. Obwohl damit gerechnet werden muss, dass keine ELR-Fördermittel mehr den Gehweg gewährt werden, wird die Gemeinde beim Landratsamt den vorzeitigen Baubeginn beantragen. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden wurde beschlossen, die Maßnahme auch ohne Zuschuss noch in diesem Jahr zu beginnen.
Die Entscheidung über den Bauantrag zum Abbruch einer Scheune mit Erstellung einer neuen Lagerhalle in der Reubacher Straße in Michelbach/Lücke wurde vertagt, um dem Ortschaftsrat Michelbach/Lücke Gelegenheit zur Vorberatung zu geben. Der Gemeinderat wird sich das Baugrundstück bei seiner Sitzung am 20. September dann noch vor Ort anschauen.
In der dem Naturerlebnisbad angeschlossenen Gaststätte „Zum Weidenbach“ besteht noch Nachrüstbedarf im Bereich Lüftungstechnik und Schallschutz. Auch eine Wasserenthärtungsanlage wurde in einem gemeinsamen Gespräch von Bürgermeister Dietz, dem Pächterehepaar Morreale, Architekt Günther und Küchenplaner Klumpp als sinnvoll erachtet. Die Verwaltung wurde beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen.
Nach einer Änderung des Spendenrechts muss die Annahme von Spenden durch den Gemeinderat genehmigt werden. So wurde eine Spende der Firma SFB Grundei aus Wallhausen, mit der diese sich an den Kosten für das Geländer des Kneippbeckens und eines Abfallbehälters in Form eines Delphins, beides im Naturerlebnisbad, beteiligen möchte, durch den Gemeinderat bestätigt. Auf die Spende wird mit zwei kleinen Hinweisschildern hingewiesen, deren Text der Gemeinderat ebenfalls zustimmte.
Im anschließenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden u. a. Grundstücksangelegenheiten besprochen.