Bericht

Bericht - 20.06.2007

Ort: Rathaussaal

Keine Fragen gab es in der Einwohnerfragestunde der Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Rathauses.

Nachdem Bürgermeisterin Behr bekannt gegeben hatte, dass in nichtöffentlicher Sitzung am 13. Juni 2007 Grundstücksangelegenheiten beraten worden waren, beriet man über die Sanierungsmaßnahmen der Turn- und Festhalle Hengstfeld in Sachen Brandschutz. Die Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich, um die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung zu erfüllen, insbesondere was Fluchtwege und Notausgänge betrifft. Architekt Gert Stirn war daraufhin mit der Planung beauftragt worden, die er in der Gemeinderatssitzung am 23. Mai 2007 im Gemeinderat vorgestellt hatte. Die Mitglieder des Gemeinderates hatten die Halle am 13. Juni vor Ort besichtigt, um sich gemeinsam mit Architekt Gert Stirn und Vertretern von Schützenverein Hengstfeld und SpVgg Hengstfeld-Wallhausen vor Ort ein Bild zu machen. Für den an der Hallennordseite zum Schotterparkplatz hin zu schaffenden Notausgang wurde beschlossen, anstatt einer langen freitragenden Rampe ein Podest auszubetonieren, eine Stützmauer anzusetzen und das Gelände aufzufüllen. Diese Lösung ermöglicht den Verzicht auf eine aufwändigere Stahlkonstruktion. Für den Fall, dass zusätzlich ein Bühnennotausgang erforderlich wird, soll dieser an der Hallenwestseite zur Ringstraße hin mit einer Betonfertigtreppe oder einem Fenster mit Fertigleiter errichtet werden. Um das Hallenfoyer als Spielfläche für die Kindergartenkinder und für die Aussteller beim Hengstfelder Markt zu erhalten, soll der zweite Notausgang durch das ohnehin marode Fenster des Treppenaufgangs hinunter zum Parkplatz in Richtung Sportanlagen führen. Dieser Fluchtweg müsste evtl. noch durch eine Brandschutztür, die sich im Brandfall schließt, zum Foyer hin abgeschottet werden. Auch für den Kindergarten könnte eine Brandschutztür und dadurch bedingt die Schaffung eines Notausgangs zum Schotterparkplatz hin erforderlich werden. Um das Foyer von Brandlasten frei zu halten, will man auf die bisherige Garderobe verzichten und stattdessen an der Wand Kleiderhaken anbringen, die bei Veranstaltungen durch transportable Garderobenständer ergänzt werden. Auch die Küche soll vom Schankraum und damit vom Hallenbereich durch eine Brandschutz-Schiebetüre abgetrennt werden. Dadurch werden Brandschutztüren zum Hallenbereich und zum hinteren Treppenhaus evtl. entbehrlich. Architekt Stirn wird die Pläne auf der Basis der Vorschläge des Gemeinderates fertig stellen.

In der April-Sitzung hatte der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplans Zinnhöhe IV, Hengstfeld beschlossen. Der Bebauungsplan blieb von der Grundstruktur her unverändert. Die Änderung war erforderlich geworden, da der Pufferteich zur Oberflächenentwässerung im Bereich unterhalb der Turn- und Festhalle neben dem Kirchgäßle größer als ursprünglich geplant geworden war. Aus diesem Grund mussten zwei Bauplätze verschoben und in der Größe geändert sowie die Straßenführung verändert werden. Zudem wurde eine zusätzliche Verkehrsanbindung über den Weg entlang der Tennisplätze der SpVgg Hengstfeld-Wallhausen vorgesehen, die bei Bedarf der Entlastung der Straße „Zur Zinnhöhe“ dienen soll. Während der öffentlichen Auslegung waren keine Anregungen und Bedenken eingegangen. Die Anregungen der beteiligten Behörden wurden im Plan berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Ein großes Thema der nächsten Jahre ist die Kanalsanierung im Gemeindegebiet. Die Mitglieder des Gemeinderates waren über dieses Thema in einer Sondersitzung von Herrn Peter Dietrich vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Gewässer und Bodenschutz, Abfallrecht sowie von Herrn Matthias Schelbert und Herrn Andreas Ruis vom Ingenieurbüro CDM aus Crailsheim ausführlich informiert worden. Herr Dietrich stellte die rechtlichen Grundlagen zur Überprüfung von Abwasserkanälen und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Gemeinden vor.

Nach den Grundsätzen des § 45 b des Wassergesetzes von Baden-Württemberg ist Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben.

Die Eigenkontrollverordnung vom 09.08.1989 (Eigenkontrolle von Abwasseranlagen) schreibt die Prüfung der Kanäle auf Dichtheit erstmalig bis 08/1999 vor. In der Verwaltungsvorschrift Eigenkontrolle vom 05.12.1997 wurde dieser Zeitraum nochmals bis 31.08.2003 verlängert. Die Aufstellung eines Untersuchungszeitplans ist vorgeschrieben. Weiter sind Kanalprüfungen nach der Eigenkontrollverordnung vom 20.02.2001 alle 15 Jahre nach Sanierung oder festgestellter Schadensfreiheit, in allen übrigen Fällen alle 10 Jahre durchzuführen.

Das Problem Fremdwassereintritt in das Kanalsystem verursacht der Gemeinde durch die erhöhte Abwassermenge (41 % der behandelten Abwassermenge) rund 13.000.- € jährliche Kosten. Zudem verursacht er den Verlust der Ermäßigung bei der Abwasserabgabe. Ohne Fremdwasser würde die Abgabe 11.200.- € statt 18.950.- € betragen.

Herr Dietrich erläuterte auch die Schadensklassen, in die Kanäle eingeteilt werden. Am dringlichsten ist die Sanierung von Kanälen der Schadensklassen 0 und 1. Kanäle der Schadensklasse 0 mit Fremdwassereintritt und Abwasserversickerung ins Erdreich sind aufgrund der Umweltrelevanz sofort zu sanieren, Kanäle der Klasse 1 kurzfristig.

Vom Zeitrahmen her wäre es wichtig, noch in 2007 mit der Sanierung der Kanäle der Schadensklasse 0 zu beginnen. Die Sanierung der restlichen Kanäle der Schadensklasse 0 und der Kanäle der Schadensklasse 1 muss bis spätestens 2013 erfolgen. Gleichzeitig sind ein Sanierungsplan zu erstellen und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.

Die CDM beschäftigt seit dem Erlass der ersten Eigenkontrollverordnung 1990/1991 mit der Undichtigkeit der Kanäle, wie Herr Schelbert mitteilte. In der Gemeinde Wallhausen wurden praktisch die gesamten Kanäle in allen Ortschaften untersucht, dokumentiert und eine grobe Vorplanung der Kanalsanierung erstellt, die auch das Landratsamt erhielt. Jetzt geht es an die Konkretisierung und Umsetzung der Planung. Dazu müssen die Videobänder von den Kanalbefahrungen nochmals ausgewertet werden. Für Hengstfeld ist die konkrete Sanierungsplanung bereits erstellt, für Michelbach/Lücke ist sie in Arbeit, danach folgt Wallhausen.

100 % der Einwohner der Gemeinde Wallhausen sind an eine ordentliche Kläranlage angeschlossen, fasste Herr Ruis den Stand der Abwasserbeseitigung zusammen. Jetzt gilt es, den Wert der baulichen Anlagen für die nächsten Jahrzehnte zu sichern. Anhand von Fotos aus dem Kanalnetz von Hengstfeld stellte Herr Ruis die verschiedenen Schadensbilder im Hengstfelder Kanalnetz exemplarisch für die übrigen Teilorte dar.

Im Gemeinderat wurde das Für und Wider der unterschiedlichen Sanierungsverfahren wie offenes Verfahren, bei dem die Straßenoberfläche aufgegraben wird und die Rohre neu verlegt werden sowie das Inlinerverfahren, bei dem die Rohre eine neue Innenhülle erhalten, diskutiert. Man war sich einig, das Inlinerverfahren nur dort anzuwenden, wo dies wirklich sinnvoll ist, da die im offenen Verfahren sanierten Kanäle eine wesentlich längere Haltbarkeit aufweisen.

Natürlich werden die Sanierungsarbeiten Auswirkungen auf die Abwassergebühr haben. Derzeit liegt die Gemeinde Wallhausen mit ihren Gebühren im unteren Mittelfeld der Kreisgemeinden. Sobald die kompletten Untersuchungsergebnisse des Ingenieurbüros vorliegen, wird das Thema wieder im Gemeinderat beraten.

Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche wurde das Einvernehmen der Gemeinde zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. 252/4 in Michelbach/Lücke im Baugebiet Brettachweg erteilt. Es wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Firstrichtung und einer Überschreitung der Baugrenze gewährt.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes/Anfragen genehmigten die Mitglieder des Gemeinderates die Annahme einer Spende der Firma Scheu aus Michelbach/Lücke. Die Spende in Höhe von 250.- € ist für die Anschaffung eines Jugendfussballtors für den Sportplatz Michelbach bestimmt.

Weiter gab Bürgermeisterin Behr bekannt, dass die evangelische Kirchengemeinde Reubach–Michelbach/Lücke-Kleinansbach die Vereinbarung über die Personalkostenbeteiligung der Kirchengemeinde für den Kindergarten Michelbach gekündigt hat. Der jährliche Personalkostenzuschuss in Höhe von 2.500.- € fällt damit im Jahr 2009 weg. In Hengstfeld und Wallhausen gibt es keine vergleichbare Regelung.

Seit einem Grundsatzbeschluss im Jahr 1990 schließt sich die Gemeinde Wallhausen bei den Kindergartenbeiträgen den Richtlininien auf Landesebene an. Dies ist auch im neuen Kindergartenjahr der Fall. Die Kindergartenbeiträge werden noch im Mitteilungsblatt veröffentlicht und auch in die Elterninfo, die bei der Kindergartenanmeldung ausgehändigt wird, aufgenommen.

Die Bodenschwelle im Kreuzgäßle in Hengstfeld wird immer wieder unter Nutzung des Gehwegs umfahren, wie aus der Mitte des Gemeinderates vermerkt wurde. Einzig mögliche Abhilfe ist hier ein Pfosten, der am Rande des Gehwegs aufgestellt wird. Diese Lösung hat sich bereits in der Frankenstraße in Wallhausen bewährt.

Weiter wurde noch der Rückschnitt von Anpflanzungen an der Ecke Frankenstraße/Lindenstraße, die Entfernung der alten Hochsprungmatte bei der Grundschulsportanlage sowie die Wiederaufstellung der Begrüßungstafel am Ortseingang von Wallhausen von Rot am See her kommend angeregt.

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