vom 24. Juni 2009
Keine Fragen wurden in der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Juni-Sitzung des Gemeinderates gestellt.
Seit dem 09.05.2009 enthält § 23 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für Anbaustraßen und Wohnwege keine Mindest-Gemeindeanteilsregelung mehr, sondern legt den gemeindlichen Eigenanteil verpflichtend auf 5 v.H. fest. Die Städte und Gemeinden müssen ihre Erschließungsbeitragssatzung nun der neuen Rechtslage anpassen, d.h. nach § 34 Nr. 4 KAG einen Satzungsbeschluss fassen, mit dem der nun gesetzlich festgelegte Gemeindeanteil von 5 v.H. für Anbaustraßen und Wohnwege in die Erschließungsbeitragssatzung übernommen wird, wie Gemeindekämmerer Jürgen Rosenäcker erläuterte. Infolge der abschließenden Gesetzesregelung haben die Gemeinden kein Ermessen mehr, einen höheren Gemeindeanteil für Anbaustraßen und Wohnwege festzulegen. Einen solchen Satzungsbeschluss sollten auf Grund der geänderten Rechtslage auch die Städte und Gemeinden fassen, die bereits in der Vergangenheit in der Erschließungsbeitragssatzung den Gemeindeanteil für Anbaustraßen und Wohnwege auf 5 v.H. festgelegt hatten, was auch für die Gemeinde Wallhausen zutrifft. Der Beschluss wurde entsprechend gefasst.
Die Geräteraumtore in der Turn- und Festhalle Hengstfeld sind veraltet und entsprechen nicht mehr den Sicherheitsvorschriften, weshalb sie ausgetauscht werden müssen. Ein entsprechender Ausgabeansatz wurde bereits in den Haushaltsplan 2009 eingestellt. Nach Prüfung der von der Verwaltung eingeholten Angebote wurde der Auftrag für die Demontage und Entsorgung der drei alten Tore und die Lieferung und den Einbau der neuen Tore an die Schreinerei Burkard aus Hengstfeld zum Preis von rund 9.000.- € vergeben.
Weiter wurde das Einvernehmen der Gemeinde zu den folgenden Bauvorhaben erteilt:
- Neubau einer Doppelgarage, Flst. 403, Crailsheimer Straße 20, Wallhausen
- Umbau und Umnutzung des alten Rathauses in ein Dorfgemeinschaftshaus in Michelbach, Schloßstraße 4, Flst. 112.
Weiter wurde der Stromkabelverlegung in Schönbronn wegen einer Photovoltaikanlage zugestimmt. Hier hatte das Straßenbauamt bereits der Querung der L 2247 zugestimmt, die Zustimmung der Gemeinde bezog sich auf die Verlegung des Kabels entlang eines Feldwegs.
Aufgrund eines Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats werden die Kindergartenelternbeiträge in der Gemeinde jeweils analog zu den Empfehlungen der Vertreter der Ev. Landeskirche Württemberg, des Verbandes der Kindertagesstätten in Württemberg sowie des Gemeinde- und Städtetages angepasst. Die vorgeschlagene Erhöhung für das Kindergartenjahr 2009/2010 sah beispielsweise beim ersten Kind eine Erhöhung von 11.- € pro Monat vor und ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 eine weitere Erhöhung um 3.- € pro Monat. Der Gemeinderat beschloss stattdessen, die Erhöhung auf beide Jahre gleichmäßig zu verteilen. So beträgt die Erhöhung pro Jahr jeweils 7.- €.
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes wurden u. a. folgende Angelegenheiten besprochen:
Die Kabelverlegungsarbeiten, die die Firma Steinbrenner im Auftrag der EnBW/ODR in Wallhausen durchführt, verlängern sich bis Ende September 2009. Dies ist u. a. durch die Kanal- und Kabelverlegungsarbeiten im Mühlweg in Wallhausen bedingt, der die Kapazitäten des Bauunternehmens bindet.
Der Förderverein Freibad Hengstfeld und der Bauhof der Gemeinde arbeiten beim Betrieb des Familienbades Hengstfeld hervorragend zusammen. Dies konnten Bürgermeisterin Behr und Gemeinderat Jürgen Oberndörfer von Seiten des Fördervereins auf eine Anfrage mitteilen, so hilft der Bauhof auf dem kleinen Dienstweg aus, wenn zum Beispiel Maschinen fehlen.
Eine weitere Anfrage betraf die Bekiesung der Spielplätze, auf die ein Mitglied des Gemeinderates angesprochen wurde. Dieses neue Material kommt anstelle des bisher verwendeten Rindenmulchs als Fallschutz unter Schaukeln und Wippen zum Einsatz, da der feine Kies noch dämpfender wirkt als Rindenmulch und zudem hygienischer ist, gab es doch immer wieder Probleme mit Pilz- und Schimmelbefall.