Bericht

Bericht - 13.07.2011

Ort: Rathaussaal 19 Uhr

Nachdem unter dem Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde keine Fragen gestellt wurden, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu den folgenden Baugesuchen:

- Wohnhausneubau mit Garage, Flst. 931/7, Erikaweg 12, Wallhausen
- Wohnhausneubau mit Garage, Flst. T.v. 318, Adolf-Jandorf-Straße 4, Hengstfeld
- Errichtung eines Treppenhauses als neuer Zugang zur Wohnung 1 im Zuge der Sanierung der Wohngebäude und Abtrennung der Wohnung 2, Flst. 427/1, Kirschenäcker 11, Wallhausen.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens des Eisenbahnbundesamtes für die Reaktivierung des Bahnhaltepunkts Wallhausen ist der Gemeinde der Plan des neuen Bahnsteigs zur Stellungnahme zugegangen. Der Bahnsteig hat eine Nutzungslänge von 100 m und wird 2,50 m breit. Voraussichtlicher Baubeginn wird im Oktober 2011 sein, mit der Fertigstellung wird im Dezember 2011 gerechnet und Anfang nächstes Jahr soll das neue Nahverkehrskonzept mit einer Verknüpfung von Bus und Bahn eingeführt werden, wie Bürgermeisterin Rita Behr mitteilte. Der Gemeinderat stimmte der Planung zu.

Die am 9. April 2010 bekannt gegebene Neufassung des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg machte eine Überarbeitung der bisherigen Mustersatzung aus dem Jahr 1981 erforderlich. Das zwischenzeitlich herausgegebene neue Muster wurde in mehreren Besprechungen des baden-württembergischen Gemeindetags mit Vertretern des Innenministeriums und des Landesfeuerwehrverbands erarbeitet.

Der Entwurf der Neufassung der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Wallhausen baut in wesentlichen Teilen auf der Mustersatzung auf und wurde in enger Zusammenarbeit der Verwaltung mit der Feuerwehr erarbeitet und in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 vom Feuerwehrausschuss als Empfehlung an den Gemeinderat beschlossen, teilte Hauptamtsleiter Bernulf Ohr mit.

Neu ist u. a. der Begriff „Einsatzabteilung“ anstelle der bisherigen „aktiven Abteilungen“. Eine Aufnahme in die Feuerwehr mit Teilnahme an den Übungen ist bereits ab dem 17. Lebensjahr möglich, eine Teilnahme an Einsätzen jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr. Diese Regelung erleichtert den Übergang von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung und hat den Vorteil, dass mit Erreichen des 18. Lebensjahrs ein vollwertiges Feuerwehrmitglied zur Verfügung steht, das die erforderlichen Lehrgänge absolviert hat und bereits in den Übungsbetrieb integriert ist. Das Mindestaufnahmealter in die Jugendfeuerwehr ist nicht mehr im Gesetz geregelt, sondern die Entscheidung über eine Altersgrenze an den Feuerwehrausschuss delegiert, der in seiner Sitzung am 16.06.2011 die Altersgrenze wie bisher auf 10 Jahre festlegte.

Wesentlich erweitert wurden die Bestimmungen für den Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr, im Gesetz Musikabteilung genannt.

Auch der Kostenersatz für Einsätze wurde neu geregelt. Kostenfrei sind wie bisher die Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehr wie der Einsatz bei einem Schadenfeuer, das nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Neu ist der Kostenerstattungsanspruch für Einsätze der Feuerwehr bei Unfällen beim Betrieb von Kraftfahrzeugen und Anhängerfahrzeugen.

Die erst im März 2010 beschlossene neue Satzung zur Kostenregelung für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr beruht zwar auf dem am 4. November im Landtag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes, in der Endfassung ergaben sich jedoch einige Änderungen, sodass Verweise auf Paragraphen des Feuerwehrgesetzes nicht mehr stimmen. Die Neufassung der Satzung zur Kostenregelung berücksichtigt diese Änderungen, ist aber ansonsten inhaltlich im wesentlichen mit der Fassung vom März 2010 übereinstimmend, auch die Kostensätze wurden nicht geändert.

Bürgermeisterin Behr bedankte sich bei der Freiwilligen Feuerwehr und insbesondere beim anwesenden Gesamtwehrkommandanten Wilfried Gutmann für die gute Zusammenarbeit bei der Erstellung der beiden Neufassungen, die der Gemeinderat auch als Satzungen beschloss.

Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die Finanzkraft der Gemeinde Wallhausen wieder etwas erholt, zog Bürgermeisterin Behr eine positive Bilanz des Haushaltsjahres 2010. Für das im Vergleich zum Haushaltsplan verbesserte Ergebnis der Jahresrechnung 2010 waren höhere Gewerbesteuereinnahmen aus Vorjahren und FAG-Zuweisungen verantwortlich, sagte Kämmerer Jürgen Rosenäcker in seinem Rechenschaftsbericht. So stiegen die Gewerbesteuereinnahmen durch zwei auf das Ergebnis der Vorjahre bezogene Nachzahlungen des Energieversorgers ENBW/ODR (Bereich Strom und Gas) und auch die FAG-Zuweisungen des Landes (Schlüsselzuweisungen und Einkommensteueranteil) fielen höher aus als erwartet. So konnte im Verwaltungshaushalt eine Zuführung in Höhe von 630.238,15 € für den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Im Haushaltsplan war man von einer Zuführung in Höhe von 15.028.- € ausgegangen. Im Verwaltungshaushalt werden die laufenden, regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen wie z. B. Steuern, Zuweisungen und Ausgaben wie Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für die Liegenschaften und Personalkosten verbucht. Allerdings wirkt sich dieses positive Ergebnis bei den FAG-Zuweisungen auf die Zuweisungen der Folgejahre aus, die dadurch geringer ausfallen.

Die Veränderungen des Vermögenshaushalts gegenüber dem Planansatz 2010 resultieren überwiegend daraus, dass im Baulandprogramm keine Ausgaben für Erschließungsmaßnahmen anfielen und nur Bauplatzverkäufe getätigt wurden. Im Vermögenshaushalt werden die vermögenswirksamen, investiven Maßnahmen verbucht. Die Kreditermächtigung aus dem Jahr 2009 wurde in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen und konnte als Haushaltseinnahmerest ins Jahr 2010 übertragen. Dadurch konnte die Kreditermächtigung 2010 ins Haushaltsjahr 2011 übertragen werden. Der Darlehensstand beträgt unter Berücksichtigung der ordentlichen Tilgung von 298.509,63 € und der Aufnahme aus dem Jahr 2009 von insgesamt 608.300.- € insgesamt 4.700.633,23 € (Stand zum 31.12.2010). Die Pro-Kopf-Verschuldung stieg bei 3.776 Einwohnern (Stand 30.06.2010) auf 1.756,61 €. Aufgrund des Ergebnisses 2010 entsteht kein neuer Fehlbetrag. Erfreulicherweise konnte im Jahr 2010 der bisherige Stand an Fehlbeträgen aus Vorjahren von 453.914,35 € um 371.840,23 € auf 82.074,12 € reduziert werden.

Die Jahresrechnung 2010 schließt je in Einnahmen und im laufenden Soll und im Vergleich zum Haushaltsplan 2010 wie folgt ab:

Rechnungsergebnis Verwaltungshaushalt 2010
7.424.736,85 €
Verwaltungshaushalt Haushaltsplan 2010 mit Nachtragssatzung
6.686.301.- €
Veränderung
+738.435,85 €

Rechnungsergebnis Vermögenshaushalt 2010
1.885.017,99 €
Vermögenshaushalt Haushaltsplan 2010 mit Nachtragssatzung
1.256.490.- €
Veränderung
+628.527,99 €

Rechnungsergebnis Gesamthaushalt 2010
9.309.754,84 €
Gesamthaushalt Haushaltsplan 2010 mit Nachtragssatzung
7.942.791- €
Veränderung
+1.366.963,84 €

Der Gemeinderat nahm vom Rechnungsabschluss 2010 Kenntnis und stimmte den außer- und überplanmäßigen Ausgaben zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss zu den Rechnungsakten zu nehmen und dem Landratsamt anzuzeigen.

Weiter wurde die Annahme von Spenden der Sparkasse Schwäbisch Hall – Crailsheim an die Gemeinde für die Anschaffung eines Flügels und von Herrn Markus Göller für den Kindergarten Michelbach/Lücke vom Gemeinderat genehmigt.

Der Auftrag für die Kanalsanierung im Sonnen- und im Kreuzweg in Michelbach/Lücke, deren Durchführung der Gemeinderat im September 2010 beschlossen hatte, wurde nach Durchführung der Ausschreibung und Auswertung des Ergebnisses entsprechend der Empfehlung des Ingenieurbüros CDM Crailsheim an die Firma Swietelski-Faber vergeben. Die Firma Swietelski-Faber ist mit 125.385,33 € brutto günstigste Bieterin und hat bereits die Kanalsanierung in der Ringstraße in Hengstfeld ausgeführt.

Michelbach/Lücke ist in Sachen schnelles Internet unterversorgt. Dies trifft besonders die in Michelbach ansässigen Gewerbebetriebe. Da die neue LTE-Technologie für schnelles Internet via Mobilfunkfrequenzen für Michelbach keine Abhilfe schaffen kann, hatte der Gemeinderat beschlossen, einen Antrag auf Förderung eines Glasfaser-Internetanschlusses aus dem ELR-Jahresprogramm "Breitbandinitiative Ländlicher Raum" zu stellen. Im ersten Abschnitt der Maßnahme sollen Leerrohre von Wallhausen nach Michelbach/Lücke verlegt werden, in die in einem zweiten Abschnitt Glasfaserkabel eingezogen werden. Der Gemeinderat beschloss die beschränkte Ausschreibung der Maßnahme, über deren Vergabe dann nach der Sommerpause beschlossen wird.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes wurden u. a. die folgenden Angelegenheiten besprochen:

Im Ortschaftsrat Hengstfeld war die Möglichkeit einer Erhöhung der Hundesteuer wegen der zunehmenden Verschmutzung von Gehwegen durch Hundekot angesprochen worden. Bürgermeisterin Behr wies darauf hin, dass dies bereits in den Haushaltsplanberatungen ausführlich diskutiert worden war. Man hatte unter sozialen Gesichtspunkten mit Rücksicht auf die Hundehalter im Rentenalter auf eine Steuererhöhung verzichtet. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde vorgeschlagen, zur Lösung des Problems weitere Hundekotstationen aufzustellen und über das Mitteilungsblatt an die Hundehalter zu appellieren, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen.

Bürgermeisterin Behr lud zum Besuch der folgenden Veranstaltungen ein:

- Pfarrgartenfest der ev. Kirchengemeinde Hengstfeld am 17. Juli
- Festabend anlässlich des 25jährigen Bestehens des BDS der Gemeinde Wallhausen am 22. Juli
- Badfest der DLRG Ortsgruppe Wallhausen vom 22. bis 24. Juli
- AOK-Tag im Naturerlebnisbad mit Abnahme Seeräuberabzeichen am 30. oder 31. Juli je nach Wetter

Bürgermeisterin Behr überbrachte von ihrem Besuch zusammen mit einer Delegation des Gemeinderates beim Johannisbergfest in Wallhausen/Nahe herzliche Grüße von Ortsbürgermeister Jost.

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass von der Verbreiterung der Zufahrtswege zur Baustelle der beiden Windkraftanlagen bei Schainbach auch private Grundstücke betroffen sind. Die Grundstücksabtragungen auf Privatgrund müssen nach Beendigung der Bauarbeiten wieder aufgefüllt werden. Betroffene Grundstückseigentümer sollten Beschwerden an die Gemeinde zur Weitergabe an den Bauleiter melden.

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