Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Wallahsuen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.gemeinde-wallhausen.de.
 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Nicht alle PDF Dateien sind barrierefrei.
  • Die Fokus-Sichtbarkeit ist noch nicht komplett umgesetzt.
  • Es sind keine HTML5-Bereiche als Sprunglinks vorhanden.
  • Auf der Webseite sind noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.


3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.03.2025 erstellt.

Grundlage für die Erklärung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 L-BGG-DVO ist der Bericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.03.2025 überprüft.
 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Gemeinde Wallhausen
Seestraße 2
74599 Wallhausen
Telefon: +49 (0) 7955 9381-0
Telefax: +49 (0) 7955 9381-26
rathaus@gemeinde-wallhausen.de
 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit  
Schlichtungsstelle  
Else-Josenhans-Straße 6  
70173 Stuttgart  
Telefon: 0711 123 39375  
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. 

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