Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung und der örtlichen Bauvorschriften "Gartenäcker, Erweiterung" in Wallhausen

Der Gemeinderat Wallhausen hat am 04.06.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Ergänzungssatzung "Gartenäcker, Erweiterung" in Wallhausen einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu dieser Satzung beschlossen, sowie am 04.06.2025 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen.

Maßgebend sind der Lageplan und die textlichen Festsetzungen vom 04.06.2025, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein sonstiges Sondergebiet, welches die Unterbringung und Lagerung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Geräten ermöglicht.

Ein Umweltbericht ist gemäß § 34 Abs. 5 BauGB nicht zu erstellen.

Die Entwürfe der Ergänzungssatzung mit Lageplan und textlichen Festsetzungen und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu dieser Satzung werden mit Begründung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wallhausen unter der Internetseite/Internetadresse

 www.gemeinde-wallhausen.de/aktuelles/bekanntmachungen 

Während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 16.06.2025
bis einschließlich 16.07.2025

veröffentlicht.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Biotopschutz
    Die geschützten Streuobstbestände bleiben durch die Satzung bestehen und werden durch eine flächenhafte Pflanzbindung gesichert.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur
Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Wallhausen während der üblichen
Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse

info@gemeinde-wallhausen.de

übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Wallhausen abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.gemeinde-wallhausen.de/aktuelles/bekanntmachungen eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Wallhausen, 04.06.2025
 

Schriftteil:

   6810-Schriftteil Auslegung( PDF)
   6810-Schriftteil Anhang 1-Auslegung (PDF)

Planteil:

   6810-Planteil - Auslegung (PDF)
   6810-Plan A3 Auslegung (PDF)

 
 

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.

Die B 290 mit über 8.200 Kfz/24h verpflichtet die Gemeinde Wallhausen dazu, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes hat die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der Landesstraße L 2247 Wallhausen, Hengstfeld, Schönbronn und Michelbach an der Lücke untersucht.

Der Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 18. September 2024 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 08. November 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen hat am 26.02.2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:

  • 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen
     entlang der B 290 zwischen südlicher und nördlicher Ortstafel
    entlang der L 2247 Wallhausen zwischen Einmündung B 290 und Einmündung Heidweg
  • 70 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen:
    entlang der B 290 zwischen nördlicher Ortstafel und geltender Tempo 70-Beschränkung
    entlang der L 2247 zwischen östlicher Ortstafel Wallhausen und geltender Tempo 70 Beschränkung westlich von Hengstfeld
  • Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchst-geschwindigkeit
  • Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden
  • Schutz der festgesetzten ruhigen Gebiete vor weiterer Verlärmung

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme aus und ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Wallhausen unter www.gemeinde-wallhausen.de/startseite einsehbar. Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen bei den zuständigen Verkehrsbehörden.

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Markenweg" in Wallhausen mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat Wallhausen hat am 11.12.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Markenweg" in Wallhausen mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen.

Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 11.12.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung.

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt:

während der Dauer der nachfolgenden Frist

von 07.01.2025
bis einschließlich 07.02.2025

veröffentlicht.

Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Wallhausen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse

info@gemeinde-wallhausen.de

übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Wallhausen abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.gemeinde-wallhausen.de/aktuelles/bekanntmachungen eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich.

Wallhausen, 20.12.2024

 

Schriftteil:

   6689-Schriftteil-Aufstelllungs- und Auslegungsbeschluss (PDF)

Planentwurf:

   6689-Planteil-Aufstelllungs- und Auslegungsbeschluss (PDF)
   6689-Plan_A3-Aufstelllungs- und Auslegungsbeschluss (PDF)

Schallimmissionsprognose:

   6689-2022.06-Schallimmissionsprognose (PDF)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung:

   6689-2024.11.04-saP (PDF)

Vorhaben- und Erschliessungsplan:

   6689-2023.07.18-Vorhaben-_und_Erschliessungsplan (PDF)

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