Die Wassergebühr der Gemeinde Wallhausen steigt ab 2026 auf 4,43 EUR je m³ netto und damit um 9 Cent gegenüber der bisherigen Gebühr von 4,34 EUR an. Hauptursache ist der erhebliche Kostenanstieg bei den Wasserbezugslieferanten, der trotz umfangreicher Einsparmaßnahmen der Gemeinde nicht vollständig abgefangen werden kann. Gleichzeitig enthält die Wassergebühr keine Verlustabdeckungen aus Vorjahren; Defizite werden vom Haushalt getragen und entlasten die Gebührenzahler. Die Wassergebühr bleibt damit kostenbezogen, transparent und sachlich begründet.
Wassergebühren 2026 und 2027 – Begründung der Gebührenanpassung
Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen hat in seiner letzten Sitzung die Wassergebühr für die Jahre 2026 und 2027 auf 4,43 EUR je m³ netto festgesetzt. Die Anpassung entspricht einer Erhöhung um 9 Cent je Kubikmeter gegenüber der bisherigen Gebühr von 4,34 EUR je m³. Da die Gebührenkalkulation für zwei Jahre im Voraus erfolgt, bildet die Gebühr die absehbaren Kostenentwicklungen für die kommenden zwei Jahre ab.
1. Wesentliche Kostentreiber: Bezugspreise der Wasserversorger steigen deutlich
Der größte Kostenanstieg entsteht durch die Umlagen an die Wasserbezugslieferanten HWG (Hohenloher Wasserversorgungsgruppe) und NOW (Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg). Allein beim Wasserbezug sind rund 18 Cent Mehrkosten je Kubikmeter zu erwarten. Diese Erhöhungen sind auf erhebliche Investitionsprogramme der Versorger zurückzuführen. Beide Gruppen müssen ihre in die Jahre gekommenen Leitungsnetze erneuern, Sicherheits- und Redundanzsysteme modernisieren sowie digitale Infrastruktur ausbauen.
2. Wirkung gemeindlicher Sparmaßnahmen: Anstieg gedämpft, aber nicht vermeidbar
Trotz dieser strukturellen Kostentreiber gelingt es der Gemeinde, den Gebührenanstieg auf 9 Cent zu begrenzen. Möglich wird dies durch mehrere selbst eingeleitete Effizienzmaßnahmen:
Reduktion der Unterhaltungskosten bei Wasserrohrbrüchen:
Die Gemeinde hat die Abläufe beim Rohrbruchunterhalt grundlegend reorganisiert. Durch die neue Zusammenarbeit von Bauhof und einem spezialisierten Unternehmer konnten die Reparaturen schneller, wirtschaftlicher und mit weniger Folgeschäden durchgeführt werden.
Der Höchststand von rund 100.000 Euro im Jahr 2022 konnte auf etwa 44.000 Euro gesenkt werden.
Erhöhung der Wasserbezugsrechte zur Vermeidung von Strafzahlungen:
Die Gemeinde hat eine zusätzliche Konzession erworben. Dadurch konnten erhebliche Strafzahlungen vermieden werden, die deutlich über den reinen Konzessionskosten gelegen hätten.
Absenkung der kalkulatorischen Verzinsung:
Die Verzinsung wurde auf das aktuelle Niveau des Fremdkapitalzinssatzes abgesenkt. Diese Maßnahme reduziert die Gebührenbelastung der Bürger, gleichzeitig sinkt der finanzielle Spielraum des Haushalts.
3. Strukturelle Besonderheiten der Gemeinde: niedriger Verbrauch, lange Leitungswege, keine Großabnehmer
Die Wassergebühr in Wallhausen liegt im landesweiten Vergleich im oberen Bereich. Die Ursachen sind strukturell und seit vielen Jahren bekannt:
- Es gibt nahezu keine Großverbraucher, etwa aus Landwirtschaft oder verarbeitender Industrie, die durch hohe Abnahmemengen die Fixkosten auf viele Kubikmeter verteilen könnten.
- Der überwiegende Verbrauch entfällt auf Privathaushalte mit relativ geringem Jahresverbrauch.
- Gleichzeitig ist ein weitläufiges, topografisch anspruchsvolles Leitungsnetz zu unterhalten und langfristig zu erneuern.
Damit müssen hohe Fixkosten auf vergleichsweise wenige Kubikmeter verteilt werden, was die Gebühr strukturell erhöht.
4. Abschreibungen weiterhin niedrig: Hinweis auf jahrzehntelange Investitionslücken
Ein auffälliger Befund der Kalkulation ist, dass die Abschreibungen trotz hoher Gebühren niedrig sind. Dies ist kein Zeichen geringer Investitionsnotwendigkeit, sondern Ausdruck einer jahrzehntelang nicht durchgeführten planmäßigen Erneuerung des Leitungsnetzes.
Mit den bereits angelaufenen Rehabilitationskonzepten für Schainbach sowie Wallhausen wird diese strategische Lücke erstmals konsequent geschlossen. Bereits in Umsetzung sind:
- die Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße in Schainbach
- die Erneuerung der Wasserleitung im Klingengässle in Wallhausen
Beide Leitungen waren in den vergangenen Jahren besonders häufig von Rohrbrüchen betroffen. Weitere Investitionen werden folgen.
5. Keine Verlustabdeckung in der Wassergebühr: Haushalt trägt die Defizite
Die Gemeinde stellt klar, dass in der Wassergebühr keine Abdeckung der Unterdeckungen aus Vorjahren enthalten ist.
Diese Defizite gehen vollständig zulasten des Haushalts und damit des Steuerzahlers. Dies schränkt den Handlungsspielraum des Haushalts ein, entlastet jedoch die Gebührenzahler unmittelbar.
Fazit
Die Gebührenerhöhung für 2026 und 2027 ist sachlich begründet und folgt gesetzlichen Vorgaben der Kostenbezogenheit. Steigende Bezugspreise der Wasserbezugslieferanten, strukturelle Besonderheiten der Gemeinde sowie notwendige Investitionen bestimmen die Gebührenentwicklung. Durch konsequente Sparmaßnahmen, Prozessoptimierungen und Investitionen in die Netzerneuerung gelingt es, den Anstieg auf ein Minimum zu begrenzen. Um die langfristige Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Wasserversorgung zu gewährleisten, ist eine Erhöhung der Gebühr erforderlich. Diese Anpassung dient der Kostendeckung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und ermöglicht weiterhin Investitionen in die Erhaltung und Modernisierung des Leitungsnetzes.