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Gemeinde Wallhausen

Wasser

Ursachen der Defizite und Maßnahmen für eine verlässliche Zukunft

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Wallhausen vom 27.05.1997

Kurzfassung für den eiligen Leser:
In den Jahren 2020 bis 2022 entstanden erhebliche Defizite in der Wasserversorgung, vor allem wegen unterschätzter Kosten und steigender Umlagen. Auch 2023 und 2024 sind weitere Fehlbeträge zu erwarten. Eine kostendeckende Gebühr ist erst ab 2025 möglich. Die Gebührendefizite werden nicht auf die Wassergebühr umgelegt, sondern werden über Steuereinnahmen gedeckt, was den finanziellen Spielraum einschränkt.

Ausführlich:
Die Wasserversorgung der Gemeinde basiert rechtlich auf dem Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet: Die Wassergebühren dürfen nur so bemessen werden, dass sie die tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde decken. Eine Gewinnerzielung wäre grundsätzlich zulässig, wird in Wallhausen jedoch bewusst nicht verfolgt. Ziel ist ausschließlich die Finanzierung der Personal- und Sachkosten sowie die Abdeckung von Abschreibungen und Kapitalverzinsung.

Die Gebühren werden auf Basis einer Prognose der voraussichtlichen Kosten und Fachbedarfe kalkuliert. Danach folgt die Nachkalkulation über die Feststellung der tatsächlichen Kosten. Dadurch lässt sich feststellen, ob die prognostizierten Ansätze mit den realen Aufwendungen übereinstimmen.

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurden gemeinsam mit einem Kommunalberater die Kalkulationen für die Jahre 2020 bis 2022 einer Ergebnisfeststellung gegenübergestellt. Dabei ergaben sich deutliche Defizite:
• 2020: 147.000 Euro
• 2021: rund 170.000 Euro
• 2022: 379.900 Euro

Ursache dieser Fehlbeträge waren insbesondere deutlich zu niedrig angesetzte Kosten in verschiedenen Bereichen. Die Aufwendungen für die Unterhaltung der Wasserversorgungsanlagen sowie für Rohrbrüche waren in der Prognose erheblich unterschätzt. Auch die Umlagen an die Hohenloher Wasserversorgungsgruppe (HWG) und dem Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg (NOW) wurden geringer kalkuliert, als sie tatsächlich ausfielen. Diese Kostenpositionen sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen.

Zudem wurden die Aufwendungen des Bauhofs und der Verwaltung zu niedrig bewertet. Eine zusätzliche Belastung ergab sich durch Strafzahlungen für zu hohe Wasserverbräuche infolge zahlreicher Wasserrohrbrüche. Diese Faktoren führten insgesamt zu einer negativen Gebührenentwicklung. Parallel stiegen auch die laufenden Kosten für Strom und technische Unterhaltung weiter an.

Es ist bereits heute absehbar, dass auch für die Jahre 2023 und 2024 mit weiteren Defiziten zu rechnen sein wird. Erst ab dem Gebührenjahr 2025 kann von einer kostendeckenden Gebühr ausgegangen werden. Dafür wurden sämtliche maßgeblichen Kostenansätze vollständig neu aufgebaut und mit fachlicher Unterstützung realistisch und belastbar kalkuliert. Die Ergebnisse der Jahre 2023 und 2024 werden zudem in der nächsten Gebührenkalkulation festgestellt und erneut geprüft, um die tatsächlichen Abweichungen transparent nachvollziehen zu können.

Um künftig derartige Fehlentwicklungen zu vermeiden, wurden mehrere Maßnahmen ergriffen. Seit 2025 erfolgen die Planungen in enger Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Fachbüro. Darüber hinaus werden Gebührenfeststellungen nun regelmäßig durchgeführt und systematisch ausgewertet. Auf diese Weise können Abweichungen frühzeitig erkannt und in der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. 

Nur eine wirtschaftlich kostendeckende Wasserversorgung kann gewährleisten, dass auch in Zukunft notwendige Investitionsmaßnahmen in allen Bereichen der Wasserversorgung umgesetzt werden können. 

Der Gemeinderat hat sich bewusst dazu entschieden, die entstandenen Gebührendefizite nicht auf die Gebührenzahler umzulegen. Dies führt jedoch dazu, dass diese Fehlbeträge aus allgemeinen Steuereinnahmen gedeckt werden müssen. Zugleich ist festzuhalten, dass dadurch Mittel fehlen, die an anderer Stelle für Investitionen oder für den laufenden Betrieb des Haushalts erforderlich wären.

 

Wassergebühren 2026 und 2027: Anpassung notwendig – Kostensteigerungen der Versorger, strukturelle Rahmenbedingungen und eigene Effizienzmaßnahmen beeinflussen Gebührenentwicklung

Die Wassergebühr der Gemeinde Wallhausen steigt ab 2026 auf 4,43 EUR je m³ netto und damit um 9 Cent gegenüber der bisherigen Gebühr von 4,34 EUR an. Hauptursache ist der erhebliche Kostenanstieg bei den Wasserbezugslieferanten, der trotz umfangreicher Einsparmaßnahmen der Gemeinde nicht vollständig abgefangen werden kann. Gleichzeitig enthält die Wassergebühr keine Verlustabdeckungen aus Vorjahren; Defizite werden vom Haushalt getragen und entlasten die Gebührenzahler. Die Wassergebühr bleibt damit kostenbezogen, transparent und sachlich begründet.


Wassergebühren 2026 und 2027 – Begründung der Gebührenanpassung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen hat in seiner letzten Sitzung die Wassergebühr für die Jahre 2026 und 2027 auf 4,43 EUR je m³ netto festgesetzt. Die Anpassung entspricht einer Erhöhung um 9 Cent je Kubikmeter gegenüber der bisherigen Gebühr von 4,34 EUR je m³. Da die Gebührenkalkulation für zwei Jahre im Voraus erfolgt, bildet die Gebühr die absehbaren Kostenentwicklungen für die kommenden zwei Jahre ab.

1. Wesentliche Kostentreiber: Bezugspreise der Wasserversorger steigen deutlich
Der größte Kostenanstieg entsteht durch die Umlagen an die Wasserbezugslieferanten HWG (Hohenloher Wasserversorgungsgruppe) und NOW (Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg). Allein beim Wasserbezug sind rund 18 Cent Mehrkosten je Kubikmeter zu erwarten. Diese Erhöhungen sind auf erhebliche Investitionsprogramme der Versorger zurückzuführen. Beide Gruppen müssen ihre in die Jahre gekommenen Leitungsnetze erneuern, Sicherheits- und Redundanzsysteme modernisieren sowie digitale Infrastruktur ausbauen.

2. Wirkung gemeindlicher Sparmaßnahmen: Anstieg gedämpft, aber nicht vermeidbar
Trotz dieser strukturellen Kostentreiber gelingt es der Gemeinde, den Gebührenanstieg auf 9 Cent zu begrenzen. Möglich wird dies durch mehrere selbst eingeleitete Effizienzmaßnahmen:

Reduktion der Unterhaltungskosten bei Wasserrohrbrüchen:
Die Gemeinde hat die Abläufe beim Rohrbruchunterhalt grundlegend reorganisiert. Durch die neue Zusammenarbeit von Bauhof und einem spezialisierten Unternehmer konnten die Reparaturen schneller, wirtschaftlicher und mit weniger Folgeschäden durchgeführt werden.
Der Höchststand von rund 100.000 Euro im Jahr 2022 konnte auf etwa 44.000 Euro gesenkt werden.

Erhöhung der Wasserbezugsrechte zur Vermeidung von Strafzahlungen:
Die Gemeinde hat eine zusätzliche Konzession erworben. Dadurch konnten erhebliche Strafzahlungen vermieden werden, die deutlich über den reinen Konzessionskosten gelegen hätten.

Absenkung der kalkulatorischen Verzinsung:
Die Verzinsung wurde auf das aktuelle Niveau des Fremdkapitalzinssatzes abgesenkt. Diese Maßnahme reduziert die Gebührenbelastung der Bürger, gleichzeitig sinkt der finanzielle Spielraum des Haushalts.

3. Strukturelle Besonderheiten der Gemeinde: niedriger Verbrauch, lange Leitungswege, keine Großabnehmer
Die Wassergebühr in Wallhausen liegt im landesweiten Vergleich im oberen Bereich. Die Ursachen sind strukturell und seit vielen Jahren bekannt:

  • Es gibt nahezu keine Großverbraucher, etwa aus Landwirtschaft oder verarbeitender Industrie, die durch hohe Abnahmemengen die Fixkosten auf viele Kubikmeter verteilen könnten.
  • Der überwiegende Verbrauch entfällt auf Privathaushalte mit relativ geringem Jahresverbrauch.
  • Gleichzeitig ist ein weitläufiges, topografisch anspruchsvolles Leitungsnetz zu unterhalten und langfristig zu erneuern.

Damit müssen hohe Fixkosten auf vergleichsweise wenige Kubikmeter verteilt werden, was die Gebühr strukturell erhöht.

4. Abschreibungen weiterhin niedrig: Hinweis auf jahrzehntelange Investitionslücken
Ein auffälliger Befund der Kalkulation ist, dass die Abschreibungen trotz hoher Gebühren niedrig sind. Dies ist kein Zeichen geringer Investitionsnotwendigkeit, sondern Ausdruck einer jahrzehntelang nicht durchgeführten planmäßigen Erneuerung des Leitungsnetzes.

Mit den bereits angelaufenen Rehabilitationskonzepten für Schainbach sowie Wallhausen wird diese strategische Lücke erstmals konsequent geschlossen. Bereits in Umsetzung sind:

  • die Erneuerung der Wasserleitung in der Hauptstraße in Schainbach
  • die Erneuerung der Wasserleitung im Klingengässle in Wallhausen

Beide Leitungen waren in den vergangenen Jahren besonders häufig von Rohrbrüchen betroffen. Weitere Investitionen werden folgen.

5. Keine Verlustabdeckung in der Wassergebühr: Haushalt trägt die Defizite
Die Gemeinde stellt klar, dass in der Wassergebühr keine Abdeckung der Unterdeckungen aus Vorjahren enthalten ist.
Diese Defizite gehen vollständig zulasten des Haushalts und damit des Steuerzahlers. Dies schränkt den Handlungsspielraum des Haushalts ein, entlastet jedoch die Gebührenzahler unmittelbar. 


Fazit

Die Gebührenerhöhung für 2026 und 2027 ist sachlich begründet und folgt gesetzlichen Vorgaben der Kostenbezogenheit. Steigende Bezugspreise der Wasserbezugslieferanten, strukturelle Besonderheiten der Gemeinde sowie notwendige Investitionen bestimmen die Gebührenentwicklung. Durch konsequente Sparmaßnahmen, Prozessoptimierungen und Investitionen in die Netzerneuerung gelingt es, den Anstieg auf ein Minimum zu begrenzen. Um die langfristige Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Wasserversorgung zu gewährleisten, ist eine Erhöhung der Gebühr erforderlich. Diese Anpassung dient der Kostendeckung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und ermöglicht weiterhin Investitionen in die Erhaltung und Modernisierung des Leitungsnetzes.

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Wallhausen vom 19.11.2025

Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 9, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19. November 2025 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen:

Satzungsänderung

Die nachfolgenden Paragraphen erhalten folgende Fassung:

§ 37 Fälligkeit
Der Beitrag wird innerhalb 14 Tagen nach Zustellung des Beitragsbescheids fällig.

§ 42 Grundgebühr
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter (netto) 4,43 €.

(2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter (netto) 4,43 €

§ 45 Bereitstellungsgebühren
(4) Die Bereitstellungsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab 01.01.2026 = 4,43 €.

§ 47 Vorauszahlungen
(1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendermonats. 

§ 48 Fälligkeit
(1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. (…)
(2) Die Vorauszahlungen gem. § 47 werden zum Ende eines Kalendermonates zur Zahlung fällig.

Inkrafttreten

Die Satzungsänderung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wallhausen geltend gemacht worden ist; dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wallhausen, den 19.11.2025


gez.

Andreas Frickinger
Bürgermeister

Abwasser

Kostendeckung in der Abwasserbeseitigung: Abschlüsse der Jahre 2020 bis 2022

Darstellung der Ursache der Defizite

Kurzfassung für den eiligen Leser

Die Gemeinde Wallhausen verzeichnete 2020–2022 deutliche Unterdeckungen bei den Abwassergebühren aufgrund gestiegener Betriebs- und Investitionskosten. Da der Gemeinderat beschlossen hat, diese nicht über Gebühren auszugleichen, müssen sie aus dem allgemeinen Haushalt getragen werden. Bis 2024 werden weitere Fehlbeträge erwartet. Künftig wird ein Fachbüro die Gebührenberechnung begleiten, um Abweichungen zu vermeiden.


Ausführlich:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen hat in seiner Sitzung vom 19.11.2025 die Ergebnisse der Gebührenabrechnungen für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung der Jahre 2020 bis 2022 festgestellt. Die Auswertung weist in allen geprüften Jahren deutliche Unterdeckungen in beiden Gebührenbereichen auf.

Schmutzwasser:

  • 2020: –16.035,80 €
  • 2021: –82.508,39 €
  • 2022: –262.509,57 €

Niederschlagswasser:

  • 2020: –47.538,26 €
  • 2021: –75.420,97 €
  • 2022: –86.473,99 €

Die Ursachen der Fehlbeträge liegen im Wesentlichen in der Zentralisierung der Kläranlage und den damit verbundenen höheren Betriebs-, Wartungs- und Unterhaltungskosten. Neben zusätzlichen Aufwendungen für technische Ausstattung und Energie entstehen u. a. jährliche Mehrkosten von rund 30.000 € für Fällmittel für die verbesserte Phosphat-Elimination sowie steigende Kosten bei der Klärschlammentsorgung und Strom.

Darüber hinaus hat die Gemeinde in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die Abwasserinfrastruktur getätigt. Das Anlagenvermögen beträgt inzwischen rund 18 Mio. €. Davon konnten rund 12 Mio. € über Fördermittel finanziert werden, während der verbleibende Eigenanteil – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – über Gebühren zu decken ist. Zudem wurden Verwaltungsleistungen und Bauhofleistungen nur unzureichend berücksichtigt.

Bis einschließlich 2024 ist weiterhin mit Fehlbeträgen zu rechnen, da die vollständige Anlagenbuchhaltung erst nach Abschluss der umfangreichen Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden konnte. Dies zeigt sich bereits im Ergebnis 2022, in dem Teile der neuen Kläranlage erstmals in Betrieb gingen, die Gebühren jedoch noch nicht an die neue Kostenstruktur angepasst waren.

Hinweis zur finanziellen Auswirkung auf den Gemeindehaushalt
Der Gemeinderat hat beschlossen, die festgestellten Unterdeckungen nicht in den folgenden Gebührenkalkulationen auszugleichen. Die Fehlbeträge werden somit nicht – wie grundsätzlich möglich – über zukünftige Abwassergebühren erhoben, sondern gehen vollständig zulasten des allgemeinen Haushalts.

Damit müssen die entstandenen Verluste aus Steuermitteln gedeckt werden. Dies führt zu einer Belastung des Haushalts und verringert den verfügbaren finanziellen Spielraum für andere kommunale Aufgaben und Maßnahmen.

Um künftig schneller auf Kostenentwicklungen reagieren zu können und sowohl größere Unterdeckungen als auch Überdeckungen zu vermeiden, werden die Gebührenfeststellungen und Gebührenkalkulationen nun fortlaufend mit Unterstützung eines spezialisierten Fachbüros erstellt. Dies dient einer Sicherstellung einer präzisen Gebührenkalkulation durch externe Unterstützung.

Durch diese externe Begleitung ist gewährleistet, dass Veränderungen in der Kostenstruktur zeitnah berücksichtigt werden. Dies verbessert die Planungssicherheit, erhöht die Transparenz und ermöglicht eine verlässliche, sachgerechte Gebührenkalkulation sowohl jetzt als auch in den kommenden Jahren.

Neukalkulation der getrennten Abwassergebühren 2026/2027

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen hat die Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 und 2027 beraten und vollständig beschlossen. Die Berechnungen wurden vom Kommunalberatungsunternehmen Heyder + Partner erstellt und bilden die Grundlage für eine zweijährige, konstante Gebührenfestsetzung. Die Kalkulation umfasst ausschließlich die gebührenfähigen laufenden Kosten der Jahre 2026 und 2027; Verluste aus Vorjahren sind gesetzlich ausgeschlossen und nicht Bestandteil der neuen Gebühren.

Die Gemeinde ist verpflichtet, die Abwassergebühren vollkostendeckend zu erheben. Unterdeckungen dürfen nicht dauerhaft über den Gemeindehaushalt ausgeglichen werden. Verluste im Bereich der Abwasserbeseitigung führen zu Einschränkungen im Haushalt und mindern die Fähigkeit der Gemeinde, notwendige Zuschüsse – insbesondere aus dem Ausgleichsstock – zu erhalten. Dies beeinträchtigt auch andere dringende Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen der kommunalen Infrastruktur.

Steigende Betriebsausgaben
Die laufenden Kosten steigen in beiden Kalkulationsjahren an:

  • 2025: 669.800 €
  • 2026: 674.500 €
  • 2027: 682.800 €

Der Anstieg ergibt sich u. a. aus:

  • höheren Personalkosten aufgrund tariflicher Anpassungen (+20 Tsd. Euro),
  • gesteigerten Betriebsausgaben (+15 Tsd. €), insbesondere durch künftig zwei notwendige Lieferungen des Fällmittels

Erhöhte kalkulatorische Kosten
Die kalkulatorischen Kosten steigen aufgrund der abgeschlossenen Investitionen des Jahres 2025 deutlich an (u. a. Erweiterung Kläranlage Wallhausen, Anschluss Michelbach und Hengstfeld an die Kläranlage Wallhausen, Neubau Abwasserpumpwerke in Michelbach und Hengstfeld, Regenüberlaufbecken wurden nachgerüstet und angepasst)

Ab 2026 fallen die jährlichen Abschreibungen vollständig an.

Das investierte Anlagevermögen der Abwasserbeseitigung beträgt inzwischen rund 18 Mio. Euro.

Um die Gebührendynamik abzufedern, hat der Gemeinderat den kalkulatorischen Zinssatz von 4,5 % auf 3,5 % gesenkt. Ohne diese Absenkung läge die Schmutzwassergebühr bei 6,45 €/m³, was nochmals eine deutliche Mehrbelastung darstellen würde.

Investitionsbedingte Kostenzunahmen
Die höheren Gebühren ergeben sich insbesondere aus:

  • der Zentralisierung der Abwasserbeseitigung,
  • erhöhten Betriebs- und Energiekosten der neuen Kläranlage,
  • zusätzlichen Pumpwerken und Regenüberlaufbecken,
  • allgemeinen Kostensteigerungen für Wartung, Unterhaltung und Sachmittel.

Nach mehreren Jahren Pause führt die Gemeinde zudem wieder Kanalbefahrungen durch. Diese werden aus Kostengründen auf zwei Jahre verteilt, um Gebührenzahler nicht übermäßig zu belasten.

Die Gebührenstruktur ist maßgeblich dadurch geprägt, dass es in Wallhausen kaum industrielle oder gewerbliche Einleiter mit stark verschmutztem Abwasser gibt. Dadurch verteilen sich die unvermeidbaren Fixkosten der Abwasserbeseitigung nahezu vollständig auf private Haushalte. Zudem fehlen großflächige Industrie- und Gewerbegebiete, deren versiegelte Flächen üblicherweise zu einer stärkeren Auslastung der Niederschlagswasserbeseitigung und damit zu gebührendämpfenden Effekten durch Fixkostendegression beitragen würden. Diese strukturellen Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Gemeinde ihre Kosten auf eine verhältnismäßig kleine Zahl an Gebührenzahlern umlegen muss.

Festsetzung der neuen Gebühren ab 01.01.2026
Der Gemeinderat hat folgende Verbrauchsgebühren beschlossen:

  • Schmutzwasser: 5,55 €/m³ (bisher 4,70 €/m³)
  • Niederschlagswasser: 0,58 €/m² (bisher 0,55 €/m²)

Durch die zweijährige Kalkulation bleiben die Gebühren bis Ende 2027 voraussichtlich stabil.

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Wallhausen vom 19.November 2025

Auf Grund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 9, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 
19.November 2025 folgende Satzung zur Änderung der Abwassersatzung beschlossen:

I. Satzungsänderung:

§ 34 Vorauszahlungen, Fälligkeit
Der Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

(2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) kann und die Vorauszahlungen werden jeweils innerhalb 14 Tagen nach Zustellung des Abgabebescheids fällig.

§ 41 Höhe der Abwassergebühren
Die Absätze 1, 2 und 3 erhalten folgende neue Fassung:

(1)    Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser sowie die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: 5,55 €

(2)    Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a) beträgt je m² versiegelte Fläche: 0,58 €

(3)    Die Abwasserabgabe für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 37 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser:
a)    bei Abwasser aus Kleinkläranlagen            34,80 Euro,
b)    bei Abwasser aus geschlossenen Gruben        8,70 Euro,
c)    soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b)    34,80 Euro.
zuzuordnen ist

§ 44 Fälligkeit
Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende neue Fassung:

(1)    Die Benutzungsgebühren sind innerhalb 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 43) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen.

(2)    Die Vorauszahlungen gemäß § 43 werden zum Ende eines Kalendermonats zur Zahlung fällig.

II. Inkrafttreten:

Diese Satzungsänderung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wallhausen geltend gemacht worden ist; dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Wallhausen, den 19.11.2025


gez.
Andreas Frickinger
Bürgermeister

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