Lfd. Nr. | Amtshandlung | Gebühr in € |
1. | Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) | 2,50 bis 5.000,00 € |
2. | Anträge | |
2.1 | Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist. | 2,50 bis 200,00 € |
2.2 | Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung): bei Unzuständigkeit gebührenfrei | 1/10 bis volle Gebühr, mindestens 2,50 € |
2.3 | Zurücknahme eines Antrags | 1/10 bis 1/2 der vollen Gebühr, mindestens 2,50 € |
3. | Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche (mündliche Auskünfte sind gebührenfrei) | nach Zeitaufwand Mitarbeiter (1,00 €/Min.) |
4. | Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen | 2,50 bis 2.500,00 € |
5. | Beglaubigung, Bestätigungen | |
5.1 | Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln: Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz. | 10,00 € |
5.2 | Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift, einschließlich der Kopiergebühr | 4,00 € für die erste Seite, weitere Seiten je 1,00 € |
5.3 | Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift, einschließlich der Kopiergebühr | 3,00 € für die erste Seite, weitere Seiten je 1,00 € |
6. | Bescheinigungen | |
6.1 | Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) | 1,50 bis 50,00 € |
6.2 | Gebührenfrei sind Bestätigungen, die die Gemeinde für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftssteuerrechts (z.B. §§ 10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG) ausstellt (Spendenbescheinigungen) | |
7. | Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist. | 2,50 bis 1.000,00 € |
8. | Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, usw.): | |
8.1 | wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzuverlässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat | nach Zeitaufwand; je angefangene Viertelstunde 15,00 € |
8.2 | bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenansatz abzusehen (§ 4 Abs. 4 Satz 3 der Satzung). | nach Zeitaufwand; je angefangene Viertelstunde 15,00 €; bei Rücknahme vor Beginn der Bearbeitung gebührenfrei |
9. | Kopiergebühren | |
9.1 | Für Ablichtungen (Fotokopien) und mittels Textautomat erstellte Mehrstücke werden erhoben: | |
9.1.1 | bei einem Format bis zu DIN A4 für jede Seite (schwarz-weiß). Fotokopien von Schulzeugnissen / Abschlusszeugnissen sind gebührenfrei | 0,50 € |
9.1.2 | bei einem größeren Format für jede Seite (schwarz-weiß) | 1,00 € |
9.1.3 | bei einem Format bis zu DIN A4 für jede Seite (Farbkopie) | 1,00 € |
9.1.4 | bei einem größeren Format für jede Seite (Farbkopie) | 2,00 € |
10. | Baugesetzbuch Ausstellung Negativzeugnis gem. § 28 Abs. 1 BauGB: (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) | |
10.1 | Bis 50.000,00 € Kaufpreis | 15,00 € |
10.2 | Über 50.000,00 € Kaufpreis | 26,00 € |
11. | Bauordnungsrecht | |
11.1 | Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren (§ 53 Abs. 5 Nr. 1 LBO) | 0,5 vom Tausend der Baukosten bzw. Abbruchskosten, mindestens 55,00 € |
11.2 | Mitteilung über die Unvollständigkeit der Unterlagen nach § 53 Abs. 6 LBO | wie 11.1 |
11.3 | Benachrichtigung der Angrenzer und Nachbarn (§ 55 LBO) | 5,00 € je zu benachrichtigendem Angrenzer, mindestens 27,50 € |
12. | Bestattungsrecht | |
12.1 | Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz) | 20,00 € |
13 | Fischereischeine | |
13.1 | Erteilung von Fischereischeinen einschließlich Ersatzfischereischeinen (§§ 31, 32 FischG) | |
13.1.1 | Jahresfischereischein | 16,00 € |
13.1.2 | Fischereischein auf Lebenszeit | 25,00 € |
13.1.3 | Jugendfischereischein | 8,00 € |
13.2 | Einziehung der Fischereiabgabe (§§ 35, 36 FischG) bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (die erstmalige Einziehung ist gebührenfrei) | 11,00 € |
14. | Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder | |
14.1 | Bei Sachen bis zu 500,00 € Wert | 2 % des Werts, mindestens jedoch 2,50 € |
14.2 | Bei Sachen über 500,00 € Wert | 2 % von 500,00 € und 1 % des Mehrwerts |
15. | Gewerbesachen | |
15.1 | Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO) | 22,00 € |
15.2 | Erteilung von Auskünften aus der Gewerbedatei | 15,00 € |
15.3 | Spiele | |
15.3.1 | Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) | 250,00 € |
15.3.2 | Bestätigung gemäß § 33 c Abs. 3 GewO | 60,00 € |
15.3.3 | Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs. 1 GewO) | 250,00 € |
15.4 | Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes (§ 34 Abs. 1 GewO) | 150,00 € |
15.5 | Erlaubnis zum Betrieb des Versteigerungsgewerbes (§ 34 b Abs. 1 GewO) | 150,00 € |