Ehegatten können am Tag der Eheschließung oder später während Bestehens der Ehe eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe (z.B. Ehename) abgeben.
Auch Lebenspartner haben die Möglichkeit, während bestehender Lebenspartnerschaft nachträglich eine Erklärung zur Namensführung abzugeben.
Nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft bestehen ebenfalls Möglichkeiten zur Änderung des Familiennamens.
Ohne Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung führen Ehegatten den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter.
Zum Ehenamen kann bestimmt werden:
Beispiel: | ||
Eheschließende: | Mögliche Ehenamen: | |
A.Blau-Grün und O. Gelb geb. Lila-Pink | wie bisher: Blau-Grün Gelb Lila-Pink | |
neu: Blau Grün Lila Pink Blau-Gelb Blau-Lila Blau-Pink Grün-Gelb Grün-Lila Grün-Pink Gelb-Blau Gelb-Grün Lila-Blau Lila-Grün Pink-Blau Pink-Grün | Blau Gelb Blau Lila Blau Pink Grün Gelb Grün Lila Grün Pink Gelb Blau Gelb Grün Lila Blau Lila Grün Pink Blau Pink Grün |
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann einen Begleitnamen hinzufügen. Begleitname kann sein:
oder
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen abgegebene Erklärung zur Namensführung in der Ehe
auch Auswirkungen auf die Namensführung gemeinsamer Kinder haben kann.
Ehegatten, die zum Inkrafttreten des Gesetzes bereits einen Ehenamen führen, können diesen ändern, indem sie einen neuen Ehenamen in Form eines aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamens bestimmen, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen be-stehen - er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.
Außerdem haben sie die Möglichkeit, einen bestehenden Ehenamen zu widerrufen. In diesem Fall führen beide Ehegatten wieder den Familiennamen, den sie zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs des Ehenamens geführt hatten. Für gemeinsame minderjährige Kinder besteht in diesem Fall die Möglichkeit der Neubestimmung des Geburtsnamens in Form eines Doppelnamens, der sich aus dem Namen der Mutter und des Vaters zusammensetzt, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen - er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.
Lebenspartner haben die Möglichkeit, während bestehender Lebenspartnerschaft nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen.
Zum Lebenspartnerschaftsnamen kann bestimmt werden:
Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann einen Begleitnamen hinzufügen. Begleitname kann sein:
Lebenspartner, die zum Inkrafttreten des Gesetzes bereits einen Lebenspartnerschaftsnamen führen, können diesen ändern, indem sie einen neuen Lebenspartnerschaftsnamen in Form eines aus den Namen beider Lebenspartner gebildeten Doppelnamens bestimmen, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen -> er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.
Außerdem haben sie die Möglichkeit, einen bestehenden Lebenspartnerschaftsnamen zu widerrufen. In diesem Fall führen beide Lebenspartner wieder den Familiennamen, den sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Erklärung des Lebenspartnerschaftsnamens geführt hatten.
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen abgegebene Erklärung zur Namensführung in der Lebenspartnerschaft auch Auswirkungen auf die Namensführung gemeinsamer Kinder
haben kann.
Nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft führen die Ehegatten bzw. Lebenspartner grundsätzlich den in der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen weiter.
Für Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:
Standesamt Wallhausen
Herr Conrad
Tel.: 07955 / 938117
E-Mail: juergen.conrad@gemeinde-wallhausen.de
Volljährige Personen haben aus verschiedenen Gründen die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen zu ändern.
Bitte beachten Sie: Sofern Ihr Geburtsname Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsname geworden ist, ändert sich der Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsname nur entsprechend, wenn sich Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner der Namensänderung anschließt.
Sie sind volljährig und führen den Familiennamen eines Elternteils oder einen aus den Familiennamen beider Eltern gebildeten Doppelnamen als Geburtsnamen?
Dann können Sie Ihren Geburtsnamen einmalig neu bestimmen. Sie haben folgende Möglichkeiten:
oder
Die Ersetzung des Familiennamens eines Elternteils bzw. die Hinzufügung des Familiennamens des anderen Elternteils sind nicht möglich, wenn Sie den Ehenamen Ihrer Eltern als Geburtsnamen führen.
Sie können diese Einbenennung rückgängig machen und zu dem vor der Einbenennung
geführten Geburtsnamen zurückkehren, wenn
oder
Wenn Ihr Doppelname bisher durch einen Bindestrich verbunden wird, können Sie jetzt den Bindestrich entfernen. Die Bestandteile des Doppelnamens werden dann nur durch ein Leerzeichen getrennt.
Wenn Ihr Doppelname bisher ohne Bindestrich geschrieben wird, können Sie die einzelnen Namen durch Bindestrich verbinden.
Bitte beachten Sie: Sind Sie verheiratet / in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ihr Geburtsname ist Ehe-/Lebenspartnerschaftsname geworden? Dann können Sie diese Erklärung nur gemeinsam mit Ihrem Ehegatten/Lebenspartner abgeben.
oder
Durch eine sog. Anschlusserklärung können Sie sich der Änderung / Bestimmung des Ehenamens Ihrer Eltern anschließen.
Sie führen den Familiennamen eines Elternteils als Geburtsnamen und dieser wurde geändert?
Durch eine sog. Anschlusserklärung können Sie sich der Änderung anschließen.
Sie führen den Ehenamen Ihrer Eltern als Geburtsnamen? Die Ehe Ihrer Eltern wurde aufgelöst und der Elternteil, dessen Name nicht Ehename war, hat einen früheren Namen wieder angenommen?
Sie können:
oder
Ein Elternteil ist mit einer Person verheiratet, die nicht Ihr zweiter Elternteil ist und führt in dieser Ehe einen Ehenamen?
Sie können durch eine sog. Einbenennung:
oder
einen Doppelnamen bilden aus Ihrem bisherigen Geburtsnamen und diesem Ehenamen, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen à er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden
Sie wurden vor dem 01.05.2025 als volljährige Person adoptiert und haben den Familiennamen der annehmenden Person als neuen Geburtsnamen erhalten?
Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen, indem sie:
oder
Für Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:
Standesamt Wallhausen
Herr Conrad
Tel.: 07955 / 938117
E-Mail: juergen.conrad@gemeinde-wallhausen.de
Ihr Kind trägt den Familiennamen der allein sorgeberechtigten Mutter?
Sie als Mutter können dem Kind:
Die Eltern heiraten ohne einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) zu bestimmen oder erklären nachträglich die gemeinsame Sorge für ihr Kind?
Sie als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern können:
Sie haben geheiratet und einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt?
Ihr Kind erhält Ihren Ehenamen:
Gleiches gilt, wenn der Name, der Geburtsname eines Kindes geworden ist, sich geändert hat. Ihr Kind erhält den geänderten Namen - gegebenenfalls durch gesonderte Erklärung.
Sie haben nach Scheidung oder Tod des Ehepartners Ihren früheren Namen wieder angenommen und das Kind soll diesen erhalten?
In diesem Fall können Sie erklären, dass Ihr Kind:
Sie haben geheiratet, einen Ehenamen erklärt und das Kind lebt mit Ihnen und Ihrem Ehepartner (kein Elternteil des Kindes) im gemeinsamen Haushalt (Einbenennung)?
Ihr Kind kann:
Ihre Ehe mit dem Ehepartner, der nicht Elternteil des Kindes ist, wurde geschieden oder durch Tod aufgelöst oder Ihr Kind ist aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen (Rückbenennung)?
Als sorgeberechtigter Elternteil können Sie die Erteilung des Ehenamens für Ihr Kind wieder rückgängig machen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:
Standesamt Wallhausen
Herr Conrad
Tel.: 07955 / 938117
E-Mail: juergen.conrad@gemeinde-wallhausen.de
Sie sind nicht miteinander verheiratet (Mutter und Vater) und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht?
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht durch Eheschließung (Mutter und Vater) oder durch gemeinsame Erklärung?
Bitte beachten Sie: Der von den Eltern bestimmte Geburtsname gilt auch für ihre weiteren gemeinsamen Kinder.
Sie sind verheiratet und haben einen Ehenamen?
Sie haben noch Fragen?
Für Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:
Standesamt Wallhausen
Herr Conrad
Tel.: 07955 / 938117
E-Mail: juergen.conrad@gemeinde-wallhausen.de