Im Jahr 1993 führte der Landkreis Schwäbisch Hall das Duale System zur Wertstofferfassung ein. Das bedeutet, dass wieder verwertbare Stoffe direkt im Haushalt erfasst werden. Im Jahr 1996 wurde dieses dann um die Pflicht zur Trennung von kompostierbaren Küchen- und Gartenabfällen vom übrigen Restmüll erweitert. Seit 01. Januar 2008 gilt das „Ident-System“.
Das neue Chipsystem, auch „elektronische Banderole“ genannt, ist die Weiterentwicklung des bisherigen Banderolensystems. Für alle, die bisher mit Jahresgebührenmarken oder Banderolen gekennzeichnete Tonnen zur Leerung bereitgestellt haben, ändert sich nichts. Die Mengengebühr bleibt gleich, sie wird jedoch künftig im Jahresgebührenbescheid an den Grundstückseigentümer abgerechnet.
Als Vorauszahlung gilt folgende Berechnung: 60 l, 120 l und 240 l sowie 1,1 Kubikmeter-Containern mit 14 – täglichem Leerungsrhythmus werden 12 Leerungen zu Grunde gelegt. Das gilt sowohl für die Restmüll-, als auch für die Biomülltonne. Die Vorauszahlung bei wöchentlicher Leerung der 1,1 Kubikmeter-Containern wird mit 48 Leerungen berechnet.
Die exakte Abrechnung kommt mit dem Gebührenbescheid im nächsten Jahr. Dann werden die bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Sind die Tonnen weniger als 12 mal (48 mal bei 1,1 Kubikmeter wöchentlich) geleert worden, wird der Restbetrag erstattet. Waren mehr Leerungen erforderlich, muss nachgezahlt werden. Aus der Anzahl der Leerungen im Jahr ergibt sich dann die Höhe der Vorauszahlungen für das kommende Jahr. Der Müll wird bei der Abfuhr nicht gewogen. Die Gebühr errechnet sich allein nach der Zahl der Leerungen, in Abhängigkeit von der Größe der Tonnen.
Falls Sie dennoch Fragen zur Müllentsorgung haben, wenden Sie sich bitte an das Beratungstelefon im Landratsamt Schwäbisch Hall, Tel. 0791 755- 8822 oder im Bürgermeisteramt Wallhausen an Herr Conrad, Tel. 07955 9381-17.