Bei Fragen und Notfällen bezüglich der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Wasserwärter,
das Rathaus Wallhausen, N. N., Tel. 07955/9381-14 (0160-4252787)
das Wasserwerk Creglingen, Tel. 07933/596
oder 0170/2 82 48 76
oder an die Betriebszentrale der HOWA Blaufelden, Tel. 07953/9 89 00.
Asbach, Hengstfeld, Michelbach/Lücke, Roßbürg, Schönbronn:
Wasserwärter Oberndörfer, Tel. 0171/7 64 94 72
Limbach, Wallhausen, Baugebiet Obere Heide:
Wasserwärter Wirsching, Tel. 0171/7 64 94 71
Wallhausen ohne Baugebiet Obere Heide:
Wasserwärter Patschke, Tel. 0178/8047791
Störmanagement / Leitwarte
NOW Crailsheim über 24 Stundenerreichbarkeit, Tel. 07951-481-11
Zweckverband Hohenloher Wasserversorgungsgruppe
Ihr Wasserversorger gibt bekannt:
Nach der Trinkwasserverordnung ist das Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Verbraucher über die Qualität des Wassers zu informieren. Ebenso ist nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz dem Verbraucher der Härtebereich des abgegebenen Trinkwassers einmal jährlich bekannt zu geben.
Das von der GemeindeWallhausen an den Verbraucher abgegebene Trinkwasserentspricht den Vorschriften der Trinkwasserverordnung!
Angeschlossen erhalten Sie die einzelnen aktuellen Werte (2023) für die jeweiligen Versorgungsbereiche:
Gemeinde Wallhausen
Ort Wallhausen und Schainbach
Das von der Gemeinde Wallhausen an den Verbraucher abgegebene Trinkwasser entspricht den Vorschriften der Trinkwasserverordnung. Die maximale Chlorzugabe beträgt 0,3 mg Chlordioxid je Liter.
Parameter | ermittelter Wert | Grenzwert |
Härte
| dH 13,3 | Härtebereich mittel |
-
|
pH-Wert | 7,62 | 6,5 – 9,5 |
Nitrat | 22,9 | 50 mg/l |
Nitrit | < 0,02 | 0,1 mg/l |
Sulfat | 26,6 | 240 mg/l |
Eisen | < 0,005 | 0,2 mg/l |
Natrium | 11,8 | 200 mg/l |
Mangan | < 0,005 | 0,05 mg/l |
Fluorid | 0,07 | 1,5 mg/l |
Leitfähigkeit | 522 | 2.500 µS/cm |
Michelbach/Lücke – Süd, Roßbürg, Hengstfeld, Asbach, Schönbronn, Limbach
Parameter | ermittelter Wert | Grenzwert |
Härte
| dH 13,3 | Härtebereich mittel |
-
|
pH-Wert | 7,62 | 6,5 – 9,5 |
Nitrat | 22,9 | 50 mg/l |
Nitrit | < 0,02 | 0,1 mg/l |
Sulfat | 26,6 | 240 mg/l |
Eisen | < 0,005 | 0,2 mg/l |
Natrium | 11,8 | 200 mg/l |
Mangan | < 0,005 | 0,05 mg/l |
Fluorid | 0,07 | 1,5 mg/l |
Leitfähigkeit | 522 | 2.500 µS/cm |
Wallhausen – Michelbach/Lücke – Nord
Parameter | ermittelter Wert | Grenzwert |
Härte
| dH 13,6 | Härtebereich mittel |
-
|
pH-Wert | 7,44 | 6,5 – 9,5 |
Nitrat | 23,2 | 50 mg/l |
Nitrit | < 0,02 | 0,1 mg/l |
Sulfat | 39,2 | 240 mg/l |
Eisen | < 0,005 | 0,2 mg/l |
Natrium | 8,90 | 200 mg/l |
Mangan | < 0,005 | 0,05 mg/l |
Fluorid | 0,12 | 1,5 mg/l |
Leitfähigkeit | 502 | 2.500 µS/cm |
Weitere Untersuchungsergebnisse können Sie bei der Betriebsführungsstelle des Zweckverbandes Tel. 07953-9890-0 erhalten. Internet www.wv-hohenlohe.de
Im Jahr 1993 führte der Landkreis Schwäbisch Hall das Duale System zur Wertstofferfassung ein. Das bedeutet, dass wieder verwertbare Stoffe direkt im Haushalt erfasst werden. Im Jahr 1996 wurde dieses dann um die Pflicht zur Trennung von kompostierbaren Küchen- und Gartenabfällen vom übrigen Restmüll erweitert. Seit 01. Januar 2008 gilt das „Ident-System“.
Das neue Chipsystem, auch „elektronische Banderole“ genannt, ist die Weiterentwicklung des bisherigen Banderolensystems. Für alle, die bisher mit Jahresgebührenmarken oder Banderolen gekennzeichnete Tonnen zur Leerung bereitgestellt haben, ändert sich nichts. Die Mengengebühr bleibt gleich, sie wird jedoch künftig im Jahresgebührenbescheid an den Grundstückseigentümer abgerechnet.
Als Vorauszahlung gilt folgende Berechnung: 60 l, 120 l und 240 l sowie 1,1 Kubikmeter-Containern mit 14 – täglichem Leerungsrhythmus werden 12 Leerungen zu Grunde gelegt. Das gilt sowohl für die Restmüll-, als auch für die Biomülltonne. Die Vorauszahlung bei wöchentlicher Leerung der 1,1 Kubikmeter-Containern wird mit 48 Leerungen berechnet.
Die exakte Abrechnung kommt mit dem Gebührenbescheid im nächsten Jahr. Dann werden die bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Sind die Tonnen weniger als 12 mal (48 mal bei 1,1 Kubikmeter wöchentlich) geleert worden, wird der Restbetrag erstattet. Waren mehr Leerungen erforderlich, muss nachgezahlt werden. Aus der Anzahl der Leerungen im Jahr ergibt sich dann die Höhe der Vorauszahlungen für das kommende Jahr. Der Müll wird bei der Abfuhr nicht gewogen. Die Gebühr errechnet sich allein nach der Zahl der Leerungen, in Abhängigkeit von der Größe der Tonnen.
Falls Sie dennoch Fragen zur Müllentsorgung haben, wenden Sie sich bitte an das Beratungstelefon im Landratsamt Schwäbisch Hall, Tel. 0791 755- 8822 oder im Bürgermeisteramt Wallhausen an Herr Conrad, Tel. 07955 9381-17.