Ist ein Sterbefall eingetreten gibt es immer eine Menge von Formalitäten zu erledigen. Als kurze Information haben wir nachfolgend die wichtigsten Dinge zusammengestellt.
1. Ereignet sich der Todesfall zu Hause, ist zunächst ein Arzt (Hausarzt) zu verständigen.
Dieser nimmt die Leichenschau vor und händigt den Angehörigen die notwendigen Bescheinigungen (Todesbescheinigung und Leichenschauschein) aus, die zur Beurkundung des Todesfalls beim Standesamt benötigt wird.
Mit diesen Bescheinigungen meldet eine der anzeigepflichtigen Personen (Ehegatte,
Kinder, weitere Person oder ein von den Angehörigen beauftragter Bestatter) möglichst umgehend den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an.
Ereignet sich der Sterbefall am Wochenende oder an einem Feiertag, ist das Standesamt
am darauffolgenden Werktag zur Beurkundung aufzusuchen.
Zur Beurkundung werden benötigt:
- Todesbescheinigung
- Nachweis über den Wohnsitz (Meldebestätigung)
- Verstorbene(r) war verheiratet: beglaubigte Kopie aus dem Eheregister (früheres
Familienbuch) oder Eheurkunde
- Verstobene(r) war nicht verheiratet: beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister
oder Geburtsurkunde
- Verstorbene(r) war geschieden: Eheurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk bzw.
Eheurkunde(Heiratsurkunde), Scheidungsurteil oder
neu ausgestellte beglaubigte Kopie aus dem Eheregister
der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk
- Verstorbene(r) war verwitwet: Eheurkunde der letzten Ehe mit Sterbevermerk, bzw. Ehe-
urkunde (Heiratsurkunde), Sterbeurkunde des Ehegatten
oder neu ausgestellte beglaubigte Kopie aus dem Eheregister
der letzten Ehe mit Eintragung des Todes
- Personalausweis/Pass des/der Verstorbenen sowie eventuell des/der Anzeigenden.
2. Ist der Todesfall in einem Krankenhaus oder Heim außerhalb des Gemeindegebietes
eingetreten, ist der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes zu melden. Die zur Be-
urkundung notwendigen Unterlagen (siehe Punkt 1) sind dann dort vorzulegen.
Nach der Beurkundung erhalten Sie die nötigen Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes.
3. Anschließend ist zuerst mit der Gemeinde der Bestattungstermin und die Art der Grab-
stätte abzusprechen. Danach kann der Beerdigungstermin mit dem Pfarramt festgelegt
werden.
4. Für die Einsargung und Überführung in die Leichenhalle ist ein Bestattungsunternehmen
bzw. Schreiner zu verständigen. Der Überführungstermin und der Transport zur Leichenhalle
ist mit der Gemeinde abzusprechen, damit die Leichenhalle vorbereitet werden kann.
5. Die Traueranzeige sollte erst dann aufgegeben werden, wenn der Beerdigungstermin von
der Gemeinde bestätigt wurde.
6. In unserer Gemeinde ist es üblich, dass Nachbarn oder Bekannte sich als Sargträger zur
Verfügung stellen. Stehen keine oder nicht ausreichend Sargträger zur Verfügung, ist dies
der Gemeinde mitzuteilen.
Nach der Beerdigung sollten Sie daran denken
- den Rentenversicherungsträger vom Tode des Rentenberechtigten zu verständigen
- Hinterbliebenenrente bei der Gemeindeverwaltung, Frau Rispei, zu beantragen
- das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (= hinterbliebener Ehegatte kann in bestimmten Fällen
die Rente des Verstorbenen für 3 Monate in voller Höhe erhalten) bei der Post zu be-
antragen (auch beim Rathaus möglich)
- vorhandene Versicherungen des/der Verstorbenen abzumelden
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne Herr Conrad, Tel.: 07955 9381-17 im Rathaus zur Verfügung.