Bericht

Bericht - 23.11.2011

Ort: Rathaussaal

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde das Einvernehmen zu den folgenden Bauvorhaben erteilt:

- Wohnhausneubau mit Garage, Flst. 931/13 Wallhausen, Erikaweg
- Neubau einer Garage, Flst. 218 Wallhausen, Crailsheimer Straße 37
- Erweiterung des Gastraumes, Flst 346, Wallhausen, Blaufelder Straße 15.

Für das Gewerbegebiet Grund in Wallhausen liegen Grundstücksanfragen vor. Deshalb informierte sich der Gemeinderat über Alternativen für eine weitere Erschließung. Zu diesem Zweck war Dipl. Ing. Andreas Ruis vom Planungsbüro CDM Crailsheim in den Rathaussaal gekommen. Das Gewerbegebiet Grund hat schon eine längere Geschichte, die bis ins Jahr 1992 zurückreicht. 1994 wurde der Bebauungsplan dann aufgestellt und vom Gemeinderat beschlossen. Die bisher vorliegende Planung des rund 5 ha großen Gewerbegebiets sieht eine Erschließungsstraße von der Landesstraße her quer durch das Gebiet mit Anbindung an das bestehende Gewerbegebiet Am Wasserturm vor. Ungefähr in der Mitte der Erschließungsstraße sind zwei Stichstraßen Richtung Osten und Westen geplant. Dipl. Ing. Ruis erläuterte das Entwässerungskonzept für das Gewerbegebiet und verschiedene Alternativen zur raschen Erschließung der Grundstücke für die potenziellen Kaufinteressenten. Bis zur weiteren Beratung in der nächsten Gemeinderatssitzung wird die CDM die Erschließungskosten für verschiedenen Alternativen einschließlich der bisherigen Planung ermitteln.

Geschäftsführer Kastenholz von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises WfG hat die Ausschreibung der Tiefbauarbeiten zur Breitbandversorgung Michelbach/Lücke durchgeführt. Günstigste Bieterin für das Verlegen und Einblasen des Kabels ist die Firma Steinbrenner aus Blaufelden-Wiesenbach mit einem Preis von 119.614.- € brutto bei einer Ausführung im Frühjahr 2012. Der Gemeinderat vergab die Maßnahme an die Firma Steinbrenner. Zu diesen Kosten kommen noch Materialkosten für das Glasfaserkabel. Die Ausschreibung für das Glasfaserkabel wird unmittelbar nach Abschluss der Kabelverlegungsarbeiten durchgeführt. Der nächste Schritt ist dann die Suche nach einem Internet-Anbieter im Rahmen einer Ausschreibung.

Wie man derzeit überall in der Presse lesen kann, ist das Ziel der neuen Landesregierung, bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des Strombedarfs aus „heimischer“ Windkraft zu decken, wie Bürgermeisterin Behr mitteilte. Der Ausbau soll natur- und landschaftsverträglich erfolgen. Hierfür ist eine Änderung des Landesplanungsgesetzes erforderlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regionalpläne zukünftig für Standorte von Windkraftanlagen nur noch Vorranggebiete und keine Ausschlussgebiete mehr festlegen können. Die Gemeinden sollen künftig im Rahmen ihrer Planungshoheit die Möglichkeit erhalten, auch außerhalb dieser Vorranggebiete weitere Standorte für Windkraftanlagen in den Flächennutzungsplänen planerisch festzulegen.

Für den Fall, dass die Gemeinden im Rahmen der Flächennutzungspläne Standorte für Windkraftanlagen festlegen, bedeutet dies im Gegenzug, dass die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb dieser Standorte grundsätzlich nicht zulässig ist. Für den Fall, dass die Gemeinden keine Vorrangflächen ausweisen, kann eine Windkraftanlage theoretisch an jedem Standort erstellt werden, wenn die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Nach wie vor sind die naturschutzrechtlichen Beschränkungen für die Errichtung von Windkraftanlagen, z.B. FFH- und Vogelschutzgebiete, artenschutzrechtliche Belange sowie immissionsschutzrechtlich erforderliche Abstände zu beachten.
Im Rahmen der nächsten Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst soll darüber beraten werden, ob im Flächennutzungsplan Standorte für Windkraftanlagen ausgewiesen werden sollen. Die Verwaltung hält es für sinnvoll, den Bau von Windkraftanlagen durch die Ausweisung von Standorten zu steuern.
Die Vertreter der Gemeinde Wallhausen in der Verbandsversammlung wurden vom Gemeinderat beauftragt, sich in der Verbandsversammlung für die Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen im Rahmen des Flächennutzungsplans auszusprechen.

Bei der Gemeinde Wallhausen sind Spenden für das Projekt „88 Tasten für Wallhausen“ (Anschaffung eines Flügels für das Kulturhaus) und für die Freiwillige Feuerwehr eingegangen. Der Gemeinderat nahm die Spenden einstimmig an.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes wurden u. a. folgende Angelegenheiten beraten:

Nach drei Jahren muss der Bezugspreis für das Mitteilungsblatt erhöht werden, teilte der Krieger-Verlag Blaufelden Bürgermeisterin Behr mit. Der Preis erhöht sich ab dem 1. Januar 2012 von bisher 22,65 € jährlich auf 24,80 € inkl. Trägerlohn. Um die Preiserhöhung möglichst gering zu halten, wurde in Gesprächen der Verwaltung mit dem Verlag vereinbart, dass wurde in Gesprächen der Verwaltung mit dem Verlag vereinbart, dass man sich beim Umfang des Mitteilungsblattes einschränkt. Die Vereine, Kirchen und Organisationen werden von der Verwaltung noch schriftlich über die neuen Vorgaben für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt informiert.

Gemeindekämmerer Jürgen Rosenäcker erstattete einen Zwischenbericht über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr. Kurz vor dem Ende der Rückgabefrist für die Erhebungsbögen konnte Kämmerer Rosenäcker eine mit rund 80 % hohe Rücklaufquote feststellen. Die Beratungstermine im Rathaus und den Verwaltungsstellen wurden sehr gut angenommen und waren durchweg von sachlichen Diskussionen mit den Grundstückseigentümern geprägt.

Bei einem kurzen Sachstandsbericht über das MELAP+-Programm in Michelbach/Lücke konnte Kämmerer Rosenäcker den Eingang des Bewilligungsbescheids für die Modernisierung des denkmalgeschützten Schlosses Michelbach/Lücke bekannt geben.

Weiter gab Bürgermeisterin Behr die folgenden Termine bekannt:

 Adventsbegegnung der evangelischen Kirchengemeinde Wallhausen am 26. und 27.11.
 Bürgerbeteiligung und Offener Ortschaftsrat MELAP+ Michelbach/Lücke mit Wohnumfeldmaßnahme Kreuzweg/ Sonnenweg am 30.11.2011
 Arbeitstermin mit Herrn Baugartner vom Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg mit den Gemeinden des nördlichen MELAP+-Raums im Festsaal Michelbach/Lücke am 5.12.2011.

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