Bericht

Bericht - 18.09.2013

Ort: Rathaussaal

In der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Septembersitzung des Gemeinderates bezog sich ein Einwohner auf einen Pressebericht über das geplante Flurneuordnungsverfahren in Hengstfeld und wies darauf hin, dass für die Grundstückseigentümer weitere Kosten für den Landabzug bei einem möglichen Flurneuordnungsverfahren angefallen wären.

Dipl. Ing. Andreas Ruis vom Planungsbüro CDM Smith AG aus Crailsheim erläuterte dem Gemeinderat das Ergebnis der Ausschreibung der Kanalsanierungsarbeiten 2013 in Hengstfeld. Jedes Jahr investiert die Gemeinde im Wechsel in Hengstfeld, Wallhausen und Michelbach/Lücke rund 200.000.- € in die Kanalsanierung. Auf die beschränkte Ausschreibung der Arbeiten in der Hauptstraße, der Mittelgasse und dem Friedhofsweg hatten sieben Firmen Angebote abgegeben, das günstigste Angebot kommt von der Firma Swietelski-Faber aus Landsberg am Lech, an die der Auftrag auch für 210.399,94 € brutto vergeben wurde. Die Arbeiten müssen bis April 2014 ausgeführt sein.

Damit ist die Kanalsanierung in Hengstfeld bis auf den Abschnitt der Hauptstraße ab der Einmündung der Hirtengasse bis zum Ortsausgang Richtung Wallhausen abgeschlossen, wie Dipl. Ing. Ruis mitteilte. Auch in Michelbach/Lücke ist die Kanalsanierung bis auf Einzelschäden in der Reubacher Straße und die Komplettsanierung der Roßbürger Straße abgeschlossen. In Wallhausen handelt es sich um ein größeres Kanalnetz mit Einzelschäden. Teilweise ist es sinnvoll, eine Sanierung im Zusammenhang mit der Sanierung der Wasserleitung durchzuführen. Für das Jahr 2014 ist geplant, u. a. die Kirchberger Straße, die Crailsheimer Straße und die Bahnhofstraße, den Häfnersbuck sowie die Triftshäuser Straße zu sanieren. Die Zusammenstellung der Maßnahme ergab Gesamtkosten von rund 280.000.- € brutto, davon 210.000.- € netto reine Baukosten. Kämmerer Rosenäcker teilte hierzu mit, dass der Fördersatz für Landeszuschüsse bei der Kanalsanierung mit 37,1 % etwas höher ist als im Vorjahr. Bei Nettobaukosten von 210.000.- € kann mit einem Landeszuschuss von rund 103.000.- € gerechnet werden, rund 177.000.- € müssen von der Gemeinde investiert werden. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Förderantrag für die Kanalsanierung Wallhausen 2014 zu stellen.

Dipl. Ing. Ruis gab dann das Ausschreibungsergebnis für das Geländer entlang des neuen Fußweges von der Weidenbachaue zur B 290 bekannt. Sieben Schlosser wurden angeschrieben, von denen drei Firmen ein Angebot abgaben. Günstigste Bieterin war die Firma Stahl aus Rot am See, die auch den Auftrag zum Angebotspreis von 3.755,64 € (brutto) erhielt.

Die Kläranlage Wallhausen ist nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik und sanierungsbedürftig, was mit hohen Kosten verbunden ist. Eine von der Gemeinde in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2010 ging von Kosten für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage je nach Variante von 2,3 bis zu 3,37 Mio € aus. Hinzu kommen noch die Kosten für einen möglichen Anschluss der Kläranlagen Schainbach, Hengstfeld und Michelbach/Lücke an die Kläranlage in Wallhausen. Landeszuschüsse werden fast ausnahmslos nur noch für Neubauten, nicht für eine Bestandssanierung gewährt. Vom Landratsamt Schwäbisch Hall kam daher der Hinweis, mit der Gemeinde Satteldorf eine gemeinsame Lösung zu suchen. In diesem Zusammenhang muss auch eine Lösung für die Kläranlagen Schainbach, Hengstfeld und Michelbach/Lücke gefunden werden.

Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln, egal ob für eine Erweiterung der Kläranlage Wallhausen oder eine gemeinsame Lösung mit Satteldorf, ist die Erstellung eines Strukturgutachtens. Von der Firma Weber-Ingenieure GmbH war deshalb Dipl. Ing. Johann Flohr gekommen.

Herr Flohr stellte künftige Anforderungen an die Abwasserbehandlung wie Phosphorrecycling, Filtration/Entkeimung/Aktivkohlebehandlung, um zum Beispiel Arzneimittelrückstände zu filtern, vor. Auch wird vom Landratsamt gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie verstärkt der Vorfluter betrachtet, in den die Kläranlage einleitet. Es werden mittlerweile erhöhte Anforderungen an Vorfluter gestellt. Das Land verlangt eine Prüfung, ob der Erhalt der bestehenden Kläranlage sinnvoll ist, oder ein Zusammenschluss mit anderen Kommunen. Dabei wird eine Gesamtbetrachtung sowohl der Investitionskosten als auch der Betriebskosten gefordert; die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme muss nachgewiesen werden. Das Strukturgutachten wird vom Land mit 50 % gefördert.

Durch eine Beteiligung der Gemeinde Satteldorf mit einer Abwasserzuführung aus Wallhausen zur Kläranlage Neidenfels kann dort eine Schlammfaulung verbunden mit einer Senkung der Betriebskosten über eine eigene Strom- und Wärmeerzeugung in einem Blockheizkraftwerk wirtschaftlich betrieben werden, was eine solche interkommunale Zusammenarbeit auch für Satteldorf attraktiv macht. Dipl. Ing. Flohr machte auf eine Nachfrage aus dem Gemeinderat deutlich, dass das Gutachten ergebnisoffen ist. Geografisch erfolgt eine Gesamtbetrachtung der Gemeinde Wallhausen zusammen mit den Nachbargemeinden.

Der Gemeinderat beschloss, einen Zuschussantrag für das Strukturgutachten zu stellen und nach dessen Bewilligung das Büro Weber-Ingenieure GmbH Pforzheim mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Von den Kosten von 23.562.- € würden nach Abzug des Landeszuschusses 11.781.- € verbleiben, die im Verhältnis 60: 40 von den Gemeinden Wallhausen = 7.068,60 € und Satteldorf = 4.712,40 € getragen werden.

Für den Bauhof der Gemeinde Wallhausen wurde in der Sommerpause als Ersatz für den 29 Jahre alten Radlader ein neueres Fahrzeug Baujahr 2005 erworben, das Bauhofleiter Hermann Hagelstein vorstellte. Dabei konnte mit dem Kaufpreis von 25.585.- € brutto der im Haushalt veranschlagte Betrag von 25.000.- € nahezu eingehalten werden. Unter Anrechnung des Verkaufserlöses für das Altgerät in Höhe von 1.000.- € wurde der Haushaltsansatz sogar unterschritten.

Auch für die Freiwillige Feuerwehr wurden Ersatzbeschaffungen im Rahmen des Haushaltsplans beschlossen. Abteilungskommandant Jens Scheu aus Michelbach/Lücke, der die Anschaffungen erläuterte, war von den Abteilungskommandanten Armin Wacker aus Hengstfeld und Rainer Schust aus Wallhausen begleitet worden. Die Einsatzjacke 90 wird bei der Freiwilligen Feuerwehr seit 14 Jahren getragen und hat nur noch einen sog. Bestandsschutz, d. h. Neuzugänge dürfen nicht mehr mit dieser Jacke ausgerüstet werden. Dies gilt auch für die bisherigen Aluhelme. Da eine funktionale und den neuesten Sicherheitsbestimmungen entsprechende Einsatzkleidung quasi eine Lebensversicherung für die Feuerwehrleute im Einsatz darstellt, wurde die Ausrüstung der 30 Atemschutzgeräteträger mit neuen Jacken und Helmen beschlossen. Im Vorfeld der Bestellung wurden Kontakte zu anderen Feuerwehren, speziell mit der Crailsheimer Feuerwehr, geknüpft und so konnte ein günstiges Angebot eingeholt werden. Für das Michelbacher Feuerwehrfahrzeug wurden zudem vier neue Funkgeräte und Handlampen bestellt. Die Gesamtkosten für die 30 Einsatzjacken und –helme, die vier Funkgeräte und Handlampen sowie fünf C-Schläuche betragen 24.455,22 € und sind durch den Haushaltsplan abgedeckt.

Im nächsten Jahr finden wieder Kommunalwahlen statt. Vor Kommunalwahlen sind die Einwohnerverhältnisse und die Sitzverteilung einer Gemeinde zu prüfen. Die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates ist nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg abhängig von der Einwohnerzahl, gestaffelt nach Gemeindegrößen. In Gemeinden mit unechter Teilortswahl wie der Gemeinde Wallhausen kann auch die nächsthöhere oder nächstniedrigere Gemeindegrößenklasse gewählt werden. Der Gemeinderat beschloss, die Festlegungen der Hauptsatzung über die Sitzzahl, die unechte Teilortswahl und die Ortschaftsverfassung beizubehalten. Die Sitzzahl des Gemeinderates wird mit 18 Sitzen beibehalten.

Bürgermeisterin Behr stellte das Votum der Grundstückseigentümer im Bereich der geplanten Flurbereinigung Satteldorf-Hengstfeld (Vogelschutzgebiet) vor, das eindeutig gegen die Durchführung des Verfahrens ausfiel.

Das Ergebnis im Einzelnen:

Umfragebeteiligung nach Teilnehmerzahl: 68 von 81 TN: 84 %

Umfragebeteiligung nach Fläche: 259 ha von 303 ha: 85 %

JA, Einverständnis nach Teilnehmerzahl: 27 %

JA, Einverständnis nach Fläche: 33 %

NEIN, Ablehnung nach Teilnehmerzahl: 72 %

NEIN, Ablehnung nach Fläche: 65 %

Neutral nach Teilnehmerzahl: 1 %

Neutral nach Fläche: 2 %

Bürgermeisterin Behr schlug vor, sich dem Votum der Grundstückseigentümer anzuschließen und zu beschließen, wegen fehlender Akzeptanz der Eigentümer keinen Antrag auf die Durchführung eines Flurneuordnungsverfahrens zu stellen. Sie machte dabei deutlich, dass die Gemeinde die Feldwege ohne das Verfahren nicht in dem Maße richten kann wie erforderlich; die Wege können lediglich wie bisher geflickt werden.

Kämmerer Jürgen Rosenäcker erläuterte den Rechnungsabschluss 2012. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die Finanzkraft der Gemeinde Wallhausen weiter erholt. Es konnte eine Zuführung in Höhe von 386.714,11 € im Verwaltungshaushalt für den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. Im Haushaltsplan 2012 war man noch von einer Negativzuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt von 17.302.- € ausgegangen.

Da für den allgemeinen Haushalt kein Kredit aufgenommen werden musste, konnte die Kreditermächtigung 2012 als Haushaltseinnahmerest in Höhe von 394.760.- € ins Jahr 2013 übertragen werden. Aufgrund des Haushaltsergebnisses von 2012 entsteht kein neuer Fehlbetrag.

Der bisherige Stand an Fehlbeträgen aus Vorjahren konnte im Haushaltsjahr 2012 von 75.489,43 € auf 38.359,50 € reduziert werden.

Die Jahresrechnung 2012 schließt je in Einnahmen und im laufenden Soll und im Vergleich zum Haushaltsplan 2012 wie folgt ab:

Rechnungsergebnis 2012

Verwaltungshaushalt 7.331,170,42 €

Vermögenshaushalt 1.455.281,73 €

Gesamthaushalt 8.786.452,15 €

Haushaltsplan 2012

Verwaltungshaushalt 7.123.277,00 €

Vermögenshaushalt 1.929.090,00 €

Gesamthaushalt 9.052.367,00 €

Veränderung

Verwaltungshaushalt + 207.893,42 €

Vermögenshaushalt – 473.808,27 €

Gesamthaushalt – 265.914,85 €

Der Gemeinderat nahm vom Rechnungsabschluss 2012 Kenntnis und stimmte den außer- und überplanmäßigen Ausgaben zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss zu den Rechnungsakten zu nehmen und dem Landratsamt anzuzeigen.

Unter dem Tagesordnungspunkt Spendenannahmen stimmte der Gemeinderat der Annahme von Spenden anlässlich der Michelbacher Kirchweih, für die Aktion „88 Tasten für Wallhausen“ (Anschaffung eines Flügels für das Kulturhaus) und den Kindergarten Michelbach/Lücke zu.

Anschließend erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen der Gemeinde zu den folgenden Baugesuchen:

- Anlegung eines Beregnungsteiches für Sonderkulturen, Flst. 1257 und 1256 Gemarkung Wallhausen, Roßbürg

- Neubau eines Carports, Flst. 284/41, Gem. Wallhausen, Holderweg 9

- Erweiterung Edeka-Markt, Flst. 942/63 und Teilfl. 942 Gem. Wallhausen, Frankenstraße 50

- Umnutzung eines Büroteils zum Wohnraum, Flst. 421 und 422, Gem.- Wallhausen, Triftshäuser Str. 8

Die Bauanfrage für einen Wohnhausneubau auf Flst. 1043 Gem. Hengstfeld, Asbach, in der es grundsätzlich um den Standort des Gebäudes ging, wurde positiv beschieden.

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes informierte Bürgermeisterin Behr über die folgenden Themen:

Die Gemeinde Wallhausen wurde in das Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ aufgenommen. Mit dem Förderprogramm wird das Ziel verfolgt, innerörtliche Brachflächen neu zu nutzen. Der Zuschuss zu den Planungskosten von 18.000.- € - mit der Planung wurde das Büro Stadt + Umwelt Ludwigsburg beauftragt - beträgt bei einem Fördersatz von 60 % 10.800.- €, der Anteil der von der Gemeinde zu tragenden Kosten liegt bei 7.200.- €.

Abgelehnt wurde dagegen der Antrag auf Aufnahme in ein Förderprogramm für die Wasserversorgung für eine Vollmitgliedschaft der Gemeinde in der Hohenloher Gruppe. Das Programm war überzeichnet.

Bürgermeisterin Behr informierte das Gremium über die Antwort von Verkehrsminister Hermann auf ihr Schreiben wegen der Ortsumgehung von Wallhausen. Der Minister teilte ihr mit, dass die Ortsumgehung aufgrund des fehlenden Mindestaufkommens an PKW- und LKW-Verkehr aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen werden soll. Bürgermeisterin Behr kritisierte, dass bei dieser Entscheidung nur das Verkehrsaufkommen, nicht aber die Gefährlichkeit der Ortsdurchfahrt berücksichtigt wird.

Der Baubeginn für den Park-and-Ride-Platz, die Busbucht und die Lichtzeichenanlage für den Bahnhalt Wallhausen wurde von der Baufirma für die 41. KW angekündigt, teilte Bürgermeisterin Behr mit. Die Arbeiten für den Fußweg vom Weidenbach zur B 290 sollen nach Auskunft der Baufirma in der 39. KW beginnen.

Der neue Fahrplan liegt Bürgermeisterin Behr seit dem 12. September vor. Er wird bei einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung am Dienstag, dem 1. Oktober um 18 Uhr im Kulturhaus gemeinsam vom Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH und dem Nahverkehrsamt des Landkreises vorgestellt. Es gibt Änderungen, die auch Bürgermeisterin Behr überrascht haben, deshalb sollten auch die Einwohner von Hengstfeld und Michelbach/Lücke an der Veranstaltung teilnehmen. So wie es aussieht, gibt es für die Schüler aus Hengstfeld und Michelbach/Lücke künftig zwei Möglichkeiten, zur Schule nach Crailsheim zu fahren: Zum einen mit dem Bus zum Bahnhalt Wallhausen und von dort mit dem Zug zum Crailsheimer Bahnhof und zum anderen mit dem Bus zum Lise-Meitner-Gymnasium in Crailsheim und von dort mit dem Stadtbus zu den anderen Schulen. Für Sonntag, den 15. Dezember ist eine Eröffnungsfeier des neuen Bahnhalts anlässlich der ersten Zugfahrt geplant. Ab dem 16. Dezember verkehren die Züge dann fahrplanmäßig.

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