Traditionell findet in der Novembersitzung des Gemeinderates die Blutspenderehrung statt. Bürgermeisterin Behr-Martin konnte hierzu den DRK-Bereitschaftsvorsitzenden Wallhausen, Herrn Roland Rüeck, und seinen Stellvertreter, Herrn Karl Heinz Schall begrüßen, um die Ehrung mit ihnen gemeinsam vorzunehmen. Sie sprach den vielfachen Blutspendern auch im Namen des Gemeinderates und des Roten Kreuzes ihre höchste Anerkennung und herzlichen Dank aus. Besonders bedankte sie sich auch bei den ehrenamtlichen Helfern des DRK Wallhausen, die die Blutspendetermine organisieren und sich rührig um das Wohl der Blutspender kümmern.
Die in der Sitzung anwesenden Blutspender waren:
Olga Gersten (10 Spenden) und Susanne Kreher (25 Spenden
Nicht anwesend war Herr Roland Frey (25 Spenden).
Herr Rüeck und Herr Schall überreichten die Ehrenurkunden des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg – Hessen sowie die Blutspender-Ehrennadeln. Bürgermeisterin Behr-Martin überreichte seitens der Gemeinde ein Weinpräsent.
Eine umfangreiche Beratungsunterlage hatten die Mitglieder des Gemeinderates zum Tagesordnungspunkt drei, der Globalberechnung der Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, erhalten. Dipl. Ing. Peter Heyder, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, die die Globalberechnung erstellt hat, erläuterte die Berechnungen und die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Beiträgen im Wasser- und Abwasserbereich. Dabei ist zu unterscheiden in Gebühren für die laufenden Ausgaben und einmalige Beiträge für Herstellungskosten im Wasser- und Abwasserbereich.
Durch die Globalberechnung der Gemeinde Wallhausen, Stand Oktober 2016, wird die Ermittlung der Beitragssätze für die Abwasserbeseitigung und für die Wasserversorgung der Änderung des Kommunalabgabengesetzes, der weiterentwickelten Rechtsprechung auf diesem Gebiet und den gemeindlichen Veränderungen im Kosten- und Flächenbereich angepasst. Sie ist auf das Jahr 2030 hin ausgerichtet. Als Ergebnis dieser Globalberechnung setzte der Gemeinderat ab dem 1. Januar 2017 die folgenden neuen Beiträge fest:
Entwässerungsbeitrag (Kanalbeitrag) 3,53 €/m² (bisher: 2,97 €/m²
(öffentlicher Abwasserkanal)
Klärbeitrag 1,64 €/m² (bisher: 0,92 €/m²
(mechanischer und biologischer Teil der Kläranlagen,
Sammler und Regenwasserbehandlungsanlagen)
Wasserversorgungsbeitrag 3,48 €/m² (bisher: 2,51 €/m²)
Dipl. Ing. Heyder erläutert ebenfalls ausführlich die Abwasserkalkulation. Es handelt sich um Gebühren für die laufenden Ausgaben. Laut Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist in Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zu unterscheiden. Bei den Gebühren gilt das Kostendeckungsprinzip. Über- oder Unterdeckungen sind innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Mit dem Straßenentwässerungsanteil darf der Bürger nicht belastet werden. Der Gemeinderat setzte die folgenden neuen Gebühren ab dem 1. Januar 2017 fest:
Schmutzwasserbeseitigung 2,95 €/m³ (bisher: 2,64 €/m²
Niederschlagswasserbeseitigung 0,30 €/m² (bisher: 0,37 €/m²).
Die Kalkulation und die Globalberechnung haben zur Folge, dass die entsprechenden Satzungen, die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung vom Gemeinderat mit Wirkung vom 1. Januar 2017 entsprechend geändert wurden. Beide Satzungen sind im amtlichen Teil dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes veröffentlicht.
Dipl. Ing. Holger Gersten, Betriebsleiter des Zweckverbands Wasserversorgung Nordostwürttemberg NOW, war in den Rathaussaal Wallhausen gekommen, um dem Gemeinderat das Betriebsschema der Eigenwasserversorgung zu erläutern.
Im Jahr 2015 betrug der Wasserbezug vom Zweckverband Wasserversorgung Nordostwürttemberg NOW 104.591 m³, das bedeutet eine Auslastung des Bezugsrechts von ca. 74 %. An Eigenwasser wurden lediglich 7.873 m³ gefördert. Von der Hohenloher Wasserversorgungsgruppe wurden 8.491 m³ bezogen. Der Eigenwasseranteil war aufgrund strengerer gesetzlicher Vorschriften und der Belastung mit Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln in den letzten Jahren von rund 80.000 m³ im Jahr 2004 bis auf ca. 10.000 m³ jährlich ab 2009 kontinuierlich zurückgegangen. Das Mischungsverhältnis von Eigen- zu Fremdwasser liegt derzeit nur noch bei 1:13.
Dipl. Ing. Gersten zeigte auf, dass die Förderung und Aufbereitung des Eigenwassers bei der derzeitigen Fördermenge rund 30.000.- € jährlich kostet, das bedeutet 3,75 €/m³. Für den Wasserbezug bei der NOW fallen lediglich 0,82 €/m³ an. Durch einen Verzicht auf die Eigenwasserförderung würde sich der Wasserpreis der NOW durch eine bessere Auslastung des Wasserbezugsrechts der Gemeinde auf 0,80 €/m³ ermäßigen. Dadurch und durch den Wegfall der Förder- und Aufbereitungskosten ergibt sich eine jährliche Einsparung von rund 26.200.- €.
Zudem stehen weitere Investitionen (neue UV-Anlage, Trübungsmesser, Pumpen, Sanierung der 1.600 m langen Leitung vom Pumpwerk Schainbach zum Wasserturm Wallhausen usw.) an. Die voraussichtlichen Kosten für diese Investitionen bezifferte Dipl. Ing. Gersten mit rund 385.000.- €. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Betrieb in diesem Bereich in Relation zu der geringen Einspeisemenge definitiv nicht mehr gegeben, wie Bürgermeisterin Behr-Martin schweren Herzens feststellte. Daraufhin beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Einstellung der Eigenwasserversorgung zum 01.01.2017.
Für die Einrichtung einer zweiten Kinderkrippe in Wallhausen vergab der Gemeinderat verschiedene Gewerke. Architektin Dipl. Ing. Sibylle Müller erläuterte das Ausschreibungsergebnis. Der Auftrag für die Malerarbeiten ging zum Preis von 8.06.,96 € an die Firma Reiss, Michelbach/Lücke, die Bodenbelagsarbeiten wurden für 10.784,67 € an die Firma Vogt aus Michelbach/Lücke vergeben, die Heizungs- und Sanitärinstallationsarbeiten führt die Firma Scheu aus Michelbach/Lücke zum Preis von 7.746,35 € aus, und mit der Ausführung der Elektroarbeiten wurde die Firma Deimling aus Wallhausen zum Angebotspreis von 14.309.- € beauftragt.
Im Vorfeld des geplanten Ausbaus des Einmündungsbereiches der Triftshäuser Straße in die B 290 Crailsheimer Straße ist ein Baugrundgutachten erforderlich, mit dem das Baugrundbüro und Labor für Bodenmechanik Dr. Rickmann aus Dinkelsbühl mit einer Angebotssumme 4.569,60 € beauftragt wurde. Die erforderlichen Bohrarbeiten wird die Firma Keller & Hahn Brunnenbau GmbH aus Insingen zum Angebotspreis von 16.743,87 € ausführen.
Um den Winterdienst des Bauhofs auch mit dem vergangenes Jahr angeschafften John-Deere-Schlepper durchführen zu können, beschloss der Gemeinderat die Anschaffung eines Schneepflugs der Marke Eco zum Preis von 4.717,40 € brutto sowie eines Eco Tellerstreuers für 2.715,91 €, beides geliefert von der Firma Landtechnik Thomas Beck aus Satteldorf-Bronnholzheim.
Der Natural- und Finanzplan 2017 für den Gemeindewald, aufgestellt vom Forstamt, wurde vom Gemeinderat beschlossen. Geplanten Ausgaben u. a. für die Bestandspflege in Höhe von 2.081.- € stehen erwartete Einnahmen in Höhe von 2.175.- € gegenüber.
Aufgrund der Meldungen der sogenannten mittelbewirtschaftenden Stellen, das sind zum Beispiel Schule und Kindergärten, Freiwillige Feuerwehr und Bauhof, hatte Kämmerer Rosenäcker die Haushaltsprioritätenliste für das kommende Jahr aufgestellt. Welche Investitionen von der Prioritätenliste in den Haushaltsplan 2017 übernommen werden, wird vom Gemeinderat noch im Rahmen der Haushaltsplanberatungen festgelegt.
Unter dem Tagesordnungspunkt Annahme von Spenden genehmigte der Gemeinderat die Annahme verschiedener Spenden für die diesjährige Michelbacher Kärwe, für die Beschaffung von Turngeräten für den Kindergarten Michelbach/Lücke, das Projekt Dorfmitte Michelbach/Lücke sowie für das Julius-Wengert-Zimmer im Dorfschulmuseum Hengstfeld.
Nach einem witterungsbedingt eher schleppenden Beginn der Badesaison im Naturerlebnisbad stieg der Besucherzuspruch bei sommerlichem Wetter glücklicherweise doch noch an. So konnten in einem eher durchschnittlichen Jahr ca. 11.000 Besucher im Bad verzeichnet werden; besucherintensivster Tag war mit 700 Besuchern der 10. Juli, wie Kämmerer Rosenäcker in seinem Bericht über die Badesaison 2016 mitteilten konnte. Einnahmen von 26.706,61 € stehen Ausgaben von 85.786,37 € gegenüber. Unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten wie Abschreibungen und Verzinsung des Anlagekapitals betragen die Kosten 192.329,37 €. Damit liegt der Zuschussbedarf bei 165.622,76 €, das bedeutet einen Kostendeckungsgrad von rund 14 %.
Weiter erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu den folgenden Bauvorhaben:
- Errichtung einer Zaunanlage um den Häckselplatz Teilfläche von Flst. 656/1, Gemarkung Hengstfeld, 74599 Wallhausen
- Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen Flst. 1376, Gemarkung Hengstfeld, Beinhornweg 11, 74599 Wallhausen.
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes informierte Kämmerer Rosenäcker den Gemeinderat über den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamts des Landratsamts Schwäbisch Hall. Es waren die Rechnungsjahre 2011 bis 2014 geprüft worden.
Bürgermeisterin Behr-Martin gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 19. Oktober 2016 die Zustimmung zu einer Grundstücksteilung in Hengstfeld erteilt hatte.