Bericht

Bericht - 02.06.2004

Ort: Rathaussaal

Beratung und Feststellung der Planung des Freibadgebäudes Wallhausen, so lautete der erste Tagesordnungspunkt der letzten Gemeinderatssitzung im Rathaussaal in Wallhausen. Architekt Andreas Günther aus Schnelldorf, der mit der Planung beauftragt worden war, war zu diesem Zwecke nach Wallhausen gekommen und hatte seine nach intensiven Gesprächen mit der Gemeinde und der DLRG überarbeiteten Pläne mitgebracht, die er den Mitgliedern des Gemeinderates erläuterte.

Die gravierendsten Veränderungen seines Entwurfes, der vom Gemeinderat aus drei Architektenentwürfen ausgewählt worden war, ergaben sich im Untergeschoss des Freibadgebäudes. Hier wurde Wert auf eine klare Trennung zwischen Gaststätten-WC und dem Freibadbereich gelegt. Auch im Sanitärbereich des Bades wurde klar getrennt zwischen Herren- und Damenbereich (mit Umkleiden, Duschen und WC’s) und dem Bereich mit behindertengerechter Umkleide, Dusche und WC und Babywickelraum, die über zwei Rücksprünge in der Fassade vom Freibad her zu erreichen sind. Ein zusätzlicher Raum bietet Platz für eine Münzwaschmaschine und –trockner, die dort bei Bedarf aufgestellt werden können.

Die Konzeption der Gaststätte als komplett vom Freibad getrennter Einheit ermöglichte es als positiver Nebeneffekt, auf einen ursprünglich geplanten innenliegenden Flur im Untergeschoss mit entsprechendem Raumgewinn und besserer Übersichtlichkeit zu verzichten. Im Untergeschoss befinden sich zudem direkt von außen zu erreichen die Heiztechnik sowie Abstellräume für DLRG und Obst- und Gartenbauverein, die bereits im alten Gebäude zur Verfügung standen. Dort, wo unter dem Freibadgebäude bereits bisher ein offener Bereich existierte, wird eine Bretterwand als Sicht- und Zugangsschutz installiert. Dieser Bereich wird künftig als Abstellbereich dienen.

Die Außenansicht des neuen Gebäudes wird durch zwei gegengeneigte Pultdächer geprägt, die ein Flachdach im Mittelbereich einrahmen. Das neue Gebäude südlich des bestehenden wurde näher an die Straße zum Kindergarten hin gerückt, um möglichst viel Platz für die Liegewiese zu erhalten. Die beiden dadurch verkürzten PKW-Stellplätze werden zu Fahrradstellplätzen umfunktioniert. Im neuen Gebäudeteil befindet sich im Erdgeschoss ein Schulungsraum der DLRG, die auch im neuen Naturerlebnisbad für Aufsicht und Erste-Hilfe-Leistungen mit verantwortlich ist. Der Einsatz der DLRG wird sich nicht auf die Tätigkeit im neuen Bad beschränken. Bereits beim Bau werden umfangreiche Eigenleistungen erbracht. So wird der neue Gebäudeteil im Rohbau samt Fenstern erstellt, und der Innenausbau durch die DLRG in Eigenleistung vorgenommen. Im Untergeschoss des Gebäudeteils sind ein Sanitätsraum und der für die Prüfung der Wasserqualität im Bad vorgeschriebene Badbetriebsraum untergebracht.

Wie im Entwurf befindet sich der Haupteingang zwischen den beiden Gebäuden. Über eine Treppe, die durch eine Verbreiterung der Terrasse etwas zum Badbereich versetzt wird, gelangt man zum Badeteich. Für Rollstuhlfahrer und auch für Kinderwagen ist der Zugang barrierefrei vom Haupteingang über einen geschwungenen Weg leicht möglich. Der Gaststättenbereich wurde gegenüber dem Entwurf vom innerbetrieblichen Ablauf optimiert und Lager- und Kühlräume entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geplant. Der Zugang und auch die Anlieferung zur Gaststätte erfolgen von der Straße her. Für den kleinen Hunger und auch Durst wird auch künftig unabhängig vom Gastronomiebereich ein Kiosk direkt neben dem Haupteingang zur Verfügung stehen.

Um einen möglichst raschen Baubeginn zu ermöglichen, wurde Architekt Günther vom Gemeinderat beauftragt, auf der Grundlage der von ihm vorgestellten Pläne das Baugesuch einzureichen. Sobald diese vorliegt, wird der Umbau als ABM-Maßnahme, die inzwischen von der Agentur für Arbeit genehmigt wurde, durchgeführt. Mit der fachlichen Begleitung der Baumaßnahme wurde die Firma Wiedmann aus Michelbach/Lücke beauftragt.

Eine angesichts der Krisenstimmung in der deutschen Wirtschaft besonders erfreuliches Bauvorhaben ist die Betriebserweiterung der Firma Einsiedel. Der bereits erfolgte Ausbau des Hofraums mit geplanter Überdachung und der Bau einer weiteren Halle, die vom Landratsamt bereits genehmigt wurde, machte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Neben dem Bebauungsplan regte das Landratsamt die Vereinbarung eines Durchführungsvertrages an, in dem die Erschließungsmodalitäten geregelt werden. Dieser Durchführungsvertrag wurde vom Gemeinderat beschlossen und der Bebauungsplanentwurf zum Zwecke der öffentlichen Auslegung und Anhörung der Angrenzer und der Träger öffentlicher Belange auch festgestellt. Für die mit der Asphaltierung des Hofraumes einhergehende Oberflächenversiegelung wird die Firma Einsiedel einen landschaftlichen Ausgleich schaffen. Geplant ist, dass Gemeinde und Landratsamt gemeinsam ein Landschaftsprojekt festlegen, das die Firma Einsiedel finanziell unterstützt.

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