Bericht

Bericht - 07.12.2022

Ort: Rathaussaal

Bürgermeister Frickinger gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 16.11.2022 folgende Beschlüsse gefasst hat:

 

  1. Die erarbeiteten Plangebiete zur Aufstellung von Wohnbaugebieten nach dem „beschleunigten Verfahren“ sollen in der Gemeinderatssitzung am 07.12.2022 als Beschluss vorgeschlagen werden
  1. Einem geplanten Grundstückstauschvertrag mit Aufgeld wurde zugestimmt.
  1. Nach Abklärung der Förderung eines Abbruches des Gebäudes Reubacher Straße 20, Michelbach an der Lücke, soll über die weitere Zukunft des Grundstückes entschieden werden.

 

Weiter vergab der Gemeinderat die Rohrnetzanalyse und -berechnung (RNAB) für den Teilort Schainbach zu einem Preis von netto 14.800 € an das Ing.-Büro RBS Wave, Stuttgart. Für den Ortsteil Schainbach wurde auch die Erstellung eines Löschwasserkonzepts nach tatsächlichem Aufwand, maximal in Höhe von netto 3.500 €, an das Ing.-Büro RBS Wave, Stuttgart vergeben.

 

Beim Rohrnetz muss unterschieden werden zwischen dem Netz der Hohenloher Gruppe in Hengstfeld und Michelbach/Lücke und dem Netz in Wallhausen und Schainbach, das der Gemeinde gehört. Herr M. Eng. (Master of Engineering) Philipp Schmidt, von der RBS wave GmbH, ein Ingenieurbüro aus Stuttgart mit verschiedenen Außenbüros, erläuterte dem Gemeinderat das Thema. Grundsätzlich geht es bei der Rohrnetzanalyse und -berechnung darum, bei einem Leitungsaustausch den richtigen Querschnitt zu wählen. In Hengstfeld und Michelbach hat die RBS wave GmbH im Auftrag der Hohenloher Gruppe bereits eine Rohrnetzanalyse und -berechnung erstellt.

 

Der Gemeinderat hat sich in einer Sitzung mit möglichen Baugebieten nach § 13b BauGB befasst, ebenso die beiden Ortschaftsräte, teilte Bürgermeister Frickinger mit. Der Bebauungsplanaufstellungsbeschluss nach § 13b BauGB gibt die Möglichkeit, dass man innerhalb von zwei Jahren einen Bebauungsplan realisieren kann. So beschloss der Gemeinderat zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigen Verfahren nach § 13b BauGB die Aufstellung folgender Bebauungspläne (Aufstellungsbeschluss):


            a)         Bebauungsplan „Zinnhöhe V“ in Hengstfeld

            b)         Bebauungsplan „Zehntwiesen“ in Hengstfeld

            c)         Bebauungsplan „Wintergässle“ in Hengstfeld

            d)         Bebauungsplan „Balwiesen“ in Hengstfeld

            e)         Bebauungsplan „Kleiner Riemen II“ in Michelbach

            f)          Bebauungsplan „Schwarzer Buck III“ in Michelbach

            g)         Bebauungsplan „Schwarzer Buck II“ in Michelbach

            f)          Bebauungsplan „Gailrother Feld III“ in Michelbach

            g)         Bebauungsplan „Hochholz II“ in Wallhausen

            h)         Bebauungsplan „Heidäcker“ in Wallhausen

            i)          Bebauungsplan „Bergäcker“ in Wallhausen

            j)          Bebauungsplan „Höheäcker“ in Wallhausen

            k)         Bebauungsplan „Gässlesäcker II“ in Schainbach

 

Bürgermeister Frickinger geht nicht davon aus, dass alle ausgewählten Baugebiete auch verwirklicht werden. Es ist der Wunsch, in jeder Ortschaft (Wallhausen, Hengstfeld und Michelbach/Lücke) jeweils ein Baugebiet zu entwickeln, man wäre aber auch froh, wenn man nur ein Baugebiet von den 13 ausweisen könnte.

 

Weiter beschloss der Gemeinderat, von der Möglichkeit einer Optionserklärung gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz bei einer möglichen Verlängerung der Übergangsfrist Gebrauch zu machen und das bisherige Umsatzsteuerrecht noch bis auf Weiteres anzuwenden.

 

Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2017 durch das Kommunalamt des Landkreises liegt vor und wurde dem Gemeinderat bekanntgegeben. Die Jahre 2015 bis 2017 sind die letzten kameralen Haushalte, stellte Bürgermeister Frickinger fest. Die Mitglieder des Gemeinderates können in die Prüfberichte Einsicht nehmen. Die wichtigsten Punkte des Prüfberichts wurden berücksichtigt. Bürgermeister Frickinger bescheinigte Kämmerer Rosenäcker, dass er einen sehr guten Job gemacht hat. Der Gemeinderat nahm von den Prüfungsfeststellungen Kenntnis.

 

Die Wassergebühren steigen insbesondere wegen der gestiegenen Energie- und Baukosten, teilte Bürgermeister Frickinger mit. Die Gebühren sind kostendeckend kalkuliert, die Gemeinde als Wasserversorger darf keine Gewinne erzielen. Die Gebühren für den Fremdwasserbezug bei der Hohenloher Gruppe und der NOW wurden im Schnitt um 8 % erhöht, die Kalkulation wurde daraufhin neu berechnet, erläuterte Kämmerer Rosenäcker. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab 01.01.2023 = 2,62 €. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter ab 01.01. 2023 = 2,62 €. Die Bereitstellungsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab 01.01.2023 = 2,62 €. Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung des Wasserzinses mit notwendiger Änderung der Wasserversorgungssatzung.

 

In einem Wasserrechtsverfahren wurde die Gemeinde zur Grundwasserentnahme aus dem Brunnen W11 Wallhausen gehört. Geplant ist, auf Flst. 1227 bei Schainbach (unterhalb des Wildsees) einen neuen Brunnen W11 zur Getränkeherstellung zu nutzen. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu, wenn die wasserrechtliche Fachprüfung keine Beeinflussung der gemeindlichen Brunnen feststellt, die Grundwasserneubildung gewährleistet ist, sowie keine Brauchwassernutzung (unter Beachtung des Anschluss- und Benutzungszwangs für die öffentliche Wasserversorgung) hiermit geplant ist.

 

Weiter stimmte der Gemeinderat dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Hochholz, Flst. 1388 bezüglich der Unterschreitung der Dachneigung mit 15° anstatt 22° - 48° und der Dacheindeckung komplett in Stahltrapezblech zu.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Spendenannahmen stimmte der Gemeinderat der Annahme folgender Spenden zu:

 

  • Spende von 1.053,63 € für die Bücherei der Julius-Wengert-Schule Wallhausen
  • Spende von 250 € für die Gemeindekindergärten

 

Bürgermeister Frickinger dankte den Spendern herzlich.

 

Die Gemeinde ist zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beim Bebauungsplanaufstellungsverfahren "Gewerbepark Satteldorf III“ gefordert. Der Gemeinderat beschloss, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 

Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/ Verschiedenes wies Bürgermeister Frickinger auf die in der Gemeinde anstehenden Veranstaltungen hin.

 

Anschließend fand eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

 

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