Bericht

Bericht - 13.12.2023

Ort: Rathaussaal

In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres am 13. Dezember wurde eine neue Vereinsförderrichtlinie beschlossen. Die bisherigen Fördersätze sind seit über 20 Jahren unverändert. Die gemeindliche Förderung soll mit dazu beitragen, dass die Vereine ihrer Aufgabe als Träger des sportlichen und kulturellen Lebens gerecht werden können.

 

Weiter wurde die Ausschreibung der Planungsleistungen für die dunkelgrauen Flecken und die Finanzierung beim Breitbandausbau beschlossen. Herr Heinz Kastenholz, der Geschäftsführer des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall erläuterte dem Gemeinderat die Planungen. Bereits abgeschlossen ist im Gemeindegebiet die Erschließung der sogenannten „weißen Flecken“. Von einem weißen Fleck spricht man, wenn eine Versorgungsleistung von unter 30 Mbit/s im Download zur Verfügung steht. In einem zweiten Schritt sollen nun die „grauen Flecken“ ausgebaut werden. Als „graue Flecken“ werden Gebiete definiert, in denen ein Netzbetreiber vertreten ist, jedoch in naher Zukunft voraussichtlich kein weiteres Netz aufgebaut wird und eine Versorgung von mindestens 30 Mbit/s, aber weniger als 100 Mbit/s im Download vorhanden ist. Die Bewilligungsbescheide liegen dem Zweckverband für den Bereich Gesamtgemeinde Wallhausen bereits vor. Der Gemeinderat nahm von den geplanten Breitbandprojekten (hellgrau und dunkelgrau) zustimmend Kenntnis und beschließt die Finanzierung über die Kreditvariante über den Zweckverband Breitband Schwäbisch Hall (Bezahlung einer Kapitalumlage).

 

Im Bereich der baulichen Entwicklung der Gemeinde wurde die Firma STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart Beratungsleistungen zur Erstellung einer Erschließungskonzeption mit einem Honorarvolumen von 7.500.- € beauftragt. Ziel der Beratungsleistungen ist es einen sachgerechten, nachhaltigen und vor allem auch konsensfähigen Ansatz zur Umsetzung von geplanten Entwicklungsbereichen in der Wohnbau-, Mischgebiets- und Gewerbeentwicklung zu finden. Ergebnis soll ein Erschließungskonzept mit Kostenprognosen sein in dem die zukünftigen Entwicklungsbereiche für Wohnbau- und Gewerbeentwicklung der Gemeinde dargestellt werden.

 

Das Gebäude der Alten Schule in Hengstfeld soll saniert werden (Inwertsetzung). Bei der Generalsanierung der Alten Schule in Hengstfeld geht es vor allem um die Instandsetzung des Daches, der Ziegelfassaden und Sandsteingewände, Austausch der alten Ölheizung und Öleinzelöfen, komplette Erneuerung der Elektrotechnik, Schaffung eines barrierefreien Zugangs für das EG und Einbau einer neuen Küche im Jugendraum. Der Gemeinderat beschloss, die Maßnahme auszuschreiben.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme inkl. PV-Anlage betragen insg.

                                                                                   714.000 Euro (brutto).

Die bewilligte LEADER-Förderung beträgt               348.060 Euro.

Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt                     365.940 Euro.

 

Weiter wurde Der Ausschreibungsbeschluss für die geplante Aktivfläche mit Calisthenics Outdoor-Park, Skaterplatz, Verkehrsübungsplatz, Basketballfeld und Eislaufbahn beim Naturerlebnisbad Wallhausen gefasst. Die finanziellen Eckdaten:

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen insg.              189.805 Euro (brutto)

Die bewilligte LEADER-Förderung beträgt                           95.700 Euro

Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt                                 94.105 Euro

 

Bebauungsplan „Hochholz, 1. Änderung“

 

Im Zuge der Bebauung des Baugebietes „Hochholz“ wurden Bauanträge gestellt, die teilweise nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen. Konnten Befreiungen nicht erteilt werden, so mussten Umplanungen durchgeführt werden. Da ein eingereichter Bauantrag für eine Halle im Mischgebiet nicht befreit werden konnte, wurde am 31.01.2023 ein Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des BP „Hochholz“ im sog. „beschleunigten“ Verfahren nach § 13a BauGB gefasst.

 

Folgende Änderungen werden für das Mischgebiet vorgenommen:

 

  • Die Dachneigung wird von 0° bis 48° festgesetzt und bei Dachneigungen unter 22° dürfen neben Dachsteinen und -ziegeln auch andere Materialien verwendet werden.
  • Außerdem wird im allgemeinen Wohngebiet die maximale Gebäudelänge von 15 m auf 20 m erhöht.

 

Der Gemeinderat billigte den entsprechenden Entwurf des Bebauungsplans „Hochholz, 1. Änderung“ vom 13.12.2023 des Fachbereiches Kreisplanung und fasste denbAuslegungsbeschluss im Verfahren nach § 13a BauGB gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden).

 

Für die Sanierung der Kalthalle Bauhof (altes Bauhofgebäude) stehen im Haushalt insgesamt 100.000 € zur Verfügung. Die Zimmerei Stoll, Wallhausen, wurde mit der Erstellung der Holzfassade als Boden-Deckel-Schalung in Douglasie 24mm sägerau beauftragt. Diese Fassadenkonstruktion ist sehr dauerhaft, kostengünstig und somit wirtschaftlich und nachhaltig für die Gemeinde Wallhausen. Gemäß aktuellem Kostenstand inkl. der Beauftragung der Holzfassade an die Zimmerei Stoll, Wallhausen in Höhe von 24.287,90 € brutto sind in Summe aller Gewerke 99.891,69 € vergeben.

Weiter erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zu den folgenden Baugesuchen bzw. nahm von ihnen Kenntnis:

a) Baugenehmigungsverfahren
Neubau einer Halle, Schainbacher Hauptstraße 15, Flst. 1116/2, 74599 Wallhausen-Schainbach

b) Baugenehmigungsverfahren
Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage (150 kW elektrisch) zur energetischen Nutzung von Wirtschaftsdüngern, Flst. 919 und 920, 74599 Wallhausen

c) Baugenehmigungsverfahren
Neubau eines Bullenmaststalles mit Futterhalle, einer landwirtschaftlichen Bergehalle, eines Fahrsilos und eines Lagers für flüssige Wirtschaftsdünger, Flst. 919 und 920, 74599 Wallhausen

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