Bericht

Bericht - 05.10.2005

Ort: Rathaussaal

Informationen über den Stand der Arbeiten im Naturerlebnisbad Wallhausen wurden durch Bürgermeister Peter Dietz zu Beginn der Gemeinderatssitzung vermittelt. Im Freibadgebäude sind derzeit die Malerarbeiten in vollem Gange und die Mitglieder des Technischen Ausschusses trafen bei einer Ausschusssitzung vergangene Woche noch letzte Festlegungen für das Mobiliar.

Im Außenbereich soll noch vor dem Winter der Fußweg vom Regenerationsteich zur Brücke ins Baugebiet Untere Heide fertig gestellt werden. Im Rahmen einer Renaturierungsmaßnahme des Weidenbaches im Badbereich durch den Wasserverband Brettach werden die Solschalen aus dem Bachbett entfernt. Um das Bad in das Fußwegenetz durch die Weidenbachaue einzubinden und außerhalb der Badesaison für die Spaziergänger zugänglich zu machen, wird die Böschung zum Bach hin so abgeflacht, dass das Ufer zugänglich ist. In diesem Bereich wird ein mobiler Zaun installiert, der außerhalb der Badesaison entfernt werden kann.

Der Fußgängersteg vom Bad zum Regenerationsteich wird danach erstellt. Die Maßnahme soll voraussichtlich im November begonnen werden und wird rund 50.000.- € kosten. Der Anteil der Gemeinde Wallhausen beträgt ca. 30 %. Das Ufer des Regenerationsteiches wird noch bepflanzt und der Damm um 40 cm erhöht, auf der Bachseite des Damms wird dann der Fußweg zur Brücke ins Baugebiet verlaufen. Was die technischen Anlagen betrifft, wurden Dichtigkeitsprobleme beim Pumpenschacht zwischenzeitlich behoben, sodass die Pumpen ordnungsgemäß laufen und dadurch eine Wassertransparenz bis zum Beckenboden erreicht wird. Auch die Probleme mit dem sanierten Flachdach des Betriebsgebäudes bedingt durch fehlerhafte Schweissnahten sind behoben.

Die Erddeponie Limbach füllt sich zusehends. Abhängig von der Bautätigkeit ist davon auszugehen, dass die Kapazitäten maximal noch drei Jahre ausreichen werden. Da der unmittelbar an die Deponie angrenzende Wald durch die Stürme der letzten Jahre und den Käferbefall stark geschädigt ist und zahlreiche Bäume gefällt werden mussten, wurde beschlossen, die Möglichkeit einer Deponieerweiterung Richtung Nordwesten zu prüfen und gegebenenfalls alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, damit die Erweiterung genehmigt wird.

Bereits von der Natur vollzogen ist die Entwidmung des Feldweges Flurstück Nr. 1443 bei Limbach. Der Weg ist als solches nicht mehr zu erkennen, und die öffentliche Anhörung im von der Gemeinde eingeleiteten Entwidmungsverfahren brachte keine Einwendungen oder Bedenken. Aus diesem Grunde beschlossen die Mitglieder des Gemeinderates, den Weg im Gewann Gründlein zu entwidmen und zu veräußern.

Vom Regionalverband Heilbronn-Franken wurde im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans auch die Gemeinde Wallhausen zur Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert. Das deutsche Raumplanungsrecht umfasst eine Abfolge von Planungsentscheidungen auf Bundes- und auf Landesebene bis hin zu konkreten Festlegungen auf Gemeindeebene. In der Landesplanung Baden-Württemberg erfolgt nach dem Landesplanungsgesetz die Sicherung und Ordnung der räumlichen Entwicklung des ganzen Landes durch den Landesentwicklungsplan. Die Aussagen des Landesentwicklungsplans werden für die zwölf Regionen des Landes durch die Regionalplanung als Teil der Landesplanung eigenständig konkretisiert. Die Zuständigkeit hierfür liegt nach dem Landesplanungsgesetz bei den Regionalverbänden. Die Vorgaben im Landesentwicklungsplan und in den Regionalplänen, die in Ziele und Grundsätze unterschieden werden, binden die kommunale Bauleitplanung und die Fachplanung und haben damit auch Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst mit den drei Mitgliedsgemeinden Kirchberg/Jagst, Rot am See und Wallhausen.

Im vorgelegten Regionalplanentwurf ist für die Gemeinde Wallhausen der Bereich Windenergie bedeutsam. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst ist im Regionalplanentwurf das Sondergebiet Windkraft nordwestlich von Schainbach/Limbach nicht enthalten.

Bei der Festlegung des Sondergebiets Schainbach/Limbach im Flächennutzungsplan wurde ausführlich erörtert, den Bau von Windenergieanlagen aus städtebaulichen und landschaftlichen Gründen auf insgesamt zwei Standorte bei Kirchberg/Jagst und Schainbach/Limbach zu konzentrieren. Der Wegfall des Standortes Schainbach/Limbach würde einerseits bedeuten, dass künftig im gesamten Gemeindegebiet Windenergieanlagen mit höchstens 2 Anlagen pro Standort und einer Nabenhöhe kleiner als 50 m zulässig wären. Gleichzeitig wäre die Beschränkung auf Anlagen mit einer Nabenhöhe kleiner 50 m ein Ausschlusskriterium für den Bau moderner Windenergieanlagen, da die heute üblichen Anlagen ausschließlich Nabenhöhen von 90 m und mehr aufweisen. Aus diesen Gründen beschloss der Gemeinderat, gemäß den bereits früher gefassten Beschlüssen darauf zu dringen, das im Flächennutzungsplan festgelegte Sondergebiet Windenergie auch in den Regionalplan aufzunehmen.

Die Planungen für die Abwassermaßnahme Schönbronn laufen. Die Straßenbauverwaltung plant im Zuge der Bauarbeiten den Ausbau der Ortsdurchfahrt. Von der Gemeinde wäre der einseitige Gehweg zu finanzieren. Er wird von der Fahrtrichtung aus Hengstfeld Richtung Michelbach/Lücke gesehen auf der rechten Seite verlaufen. Der Regelquerschnitt der Straße nach dem Ausbau beträgt 6 m mit einer Engstelle vor der Einmündung der Straße „Am Lindenbrunnen“. Die Möglichkeit einer optischen Straßenverengung an den Ortseingängen wird noch geprüft, um eine Verlangsamung des Verkehrs zu erreichen. Unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Zuschüsse gewährt werden, könnte die Maßnahme nächstes Jahr durchgeführt werden.

Die Bautätigkeit zieht wieder an. So stimmte man im kürzlich fertig gestellten Birnenweg in Hengstfeld dem Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Grenzgarage zu.

Die Mobilfunkbetreiber sind gehalten, Standorte für neue Antennenanlagen im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen zu finden. Auf eine Anfrage des Mobilfunkbetreibers E-Plus für eine Sendeanlage im Ortsbereich Hengstfeld wurde von der Gemeindeverwaltung der fern von Wohngebieten gelegene ehemalige Wasserturm bei Schönbronn vorgeschlagen, der auch von der Betreiberfirma als geeignet erachtet wird. Hier sollen drei Sektoral- und vier Richtfunkantennen mit maximal 9,9 m Höhe erstellt werden. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, einen entsprechenden Mietvertrag abzuschließen.

Das marode Dach des Feuerwehrmagazins Michelbach/Lücke wird saniert. Den Zuschlag erhielt die Firma Holzbau Schmidt aus Wallhausen als günstigste Bieterin für 7.346.- € netto. Dieser Betrag kann sich durch Eigenleistungen der Freiwilligen Feuerwehr noch etwas ermäßigen.

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung des Gemeinderates wurden in nichtöffentlicher Sitzung noch Grundstücks- und Personalangelegenheiten beraten.

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