Bericht

Bericht - 21.03.2007

Ort: Rathaussaal

Keine Fragen gab es zu Beginn der jüngsten Gemeinderatssitzung bei Tagesordnungspunkt 1 Einwohnerfragestunde. Nach der Bekanntgabe, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 28. Februar 2007 keine Beschlüsse gefasst worden waren, begrüßte Bürgermeisterin Rita Behr Herrn Dipl. Ing. FH Roland Roll von der Planungsgruppe Roll + Partner, freie Landschaftsarchitekten, der den Landschaftsplanentwurf des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach-Jagst erläuterte. Anlass für die Erstellung des Landschaftsplans war die Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands, zu dem Kirchberg/Jagst, Rot am See und Wallhausen gehören. Nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und des Bundes- und Landesnaturschutzgesetzes ist der Landschaftsplan parallel zum Flächennutzungsplan zu erstellen. Bei der Erstellung des Landschaftsplans wurden alle Behörden und Träger öffentlicher Belange wie z. B. Forst- und Flurbereinigungsamt beteiligt, deren Aufgabenbereich wesentlich berührt sein kann. Der Plan zeigt möglichst vollständig Biotope, Naturdenkmale, Nutzflächen wie Äcker und Wiesen, Wälder, Obstgehölze, Alleen sowie Gewässer und deren Zustand. Auch die vorhandene Bebauung ist im Plan dargestellt. Der Plan zeigt auch auf, wo Belastungen für die Natur wie Emissionen durch Gewerbebetriebe und Oberflächenversiegelungen vorhanden sind. Geplante Bau- und Gewerbegebiete werden in der Landschaftsplanung geprüft und bewertet und Vorschläge gemacht, wie Eingriffe in die Natur durch die Bebauung minimiert, ausgeglichen oder andernorts kompensiert werden können (Stichwort Ausgleichsmaßnahmen). Der Landschaftsplan zeigt auf, wo solche Ausgleichsmaßnahmen möglich und sinnvoll sind. Er stellt demnach die Maßnahmen und Festlegungen für die vorbereitende Bauleitplanung (= Flächennutzungsplanung) dar, die im Interesse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge notwendig sind. Der Landschaftsplan hat Empfehlungscharakter und wird nur dort verbindlich, wo Festsetzungen des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan übernommen werden.
Schwerpunktmäßig empfohlene Maßnahmen sind die Gewässerrenaturierung, Biotopvernetzungen im Gemeindegebiet z. B. durch Alleen, Gewässer- und Ackerrandstreifen, Flächenextensivierungen und Anlage von Feuchtflächen sowie die Entfernung störender Vegetation wie Fichtenmonokulturen.
Alles in allem, so das erfreuliche Fazit von Herrn Dipl. Ing. Roll, verfügt die Gemeinde Wallhausen über eine weitgehend intakte Landschaft.
Neu gefasst wurden die Feuerwehrsatzung und die Feuerwehrentschädigungssatzung. Neben redaktionellen Änderungen der Feuerwehrsatzung wurde eine Reduzierung der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten von drei auf zwei beschlossen. Als Informationsgrundlage für die Neuregelung der Feuerwehrentschädigungssatzung diente das Ergebnis einer Umfrage, die die Verwaltung unter den Nachbargemeinden durchgeführt hatte. In enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und unter Einbeziehung von Kreisbrandmeister Vogel wurden neue Regelungen u. a. für den Erwerb des LKW-Führerscheins der Klasse C erarbeitet. Noch verfügt die Freiwillige Feuerwehr über genügend Führerscheininhaber, die das neue Feuerwehrfahrzeug LF 10/6 fahren dürfen. Um auch für die Zukunft vorzusorgen, wird der in der Bedarfsplanung festgestellte notwendige Erwerb des Führerscheins der Klasse mit einem Festbetrag gefördert. Im Gegenzug verpflichtet sich der Führerscheinerwerber, den Förderbetrag im Falle eines Ausscheidens aus dem Feuerwehrdienst vor Ablauf von 10 Jahren diesen anteilig zurückzuerstatten. Weiter wurde die Verdienstausfallpauschale für mehrtägige Einsätze und Lehrgänge von 72.- auf 100.- € pro Arbeitstag erhöht. Diese Pauschale können Feuerwehrleute anstelle einer Verdienstausfallentschädigung gegen Nachweis beantragen, wenn wie z. B. bei Selbständigen ein solcher Nachweis schwierig zu führen ist.
Ein Problem, mit dem die Gemeinde zunehmend konfrontiert wird, ist die Unterbringung von Obdachlosen, die als Folge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus Räumungsklagen gegen säumige Mieter ihre Wohnung räumen müssen. Die Gemeinde ist als Ortspolizeibehörde verpflichtet, Maßnahmen gegen die drohende Obdachlosigkeit zu ergreifen, sprich die Personen unterzubringen. Da die Gemeinde bisher über keine Obdachlosenunterkünfte verfügt, beschloss der Gemeinderat, einen Wohnraumcontainer zur Obdachlosenunterbringung anzuschaffen. Die Kosten für Anschaffung, Einrichtung und Aufstellung des Containers betragen rund 10.000.- €. Der Container wird zunächst im Gewerbegebiet Am Wasserturm in Wallhausen aufgestellt, kann aber bei Bedarf auch mit relativ geringem Aufwand umgesetzt werden. Infolge dessen wurde der Erlaß einer Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen.
Für den Kindergarten Wallhausen gingen zwei Spenden ein, eine gebrauchte Schreibmaschine im Wert von 100.- € von der Firma Böhme Plastiflor aus Crailsheim und Bastelmaterial im Wert von 250.- € von der Firma Wolz aus Langenburg, deren Annahme der Gemeinderat genehmigte.
Unter dem Tagesordnungspunkt Baugesuche beriet der Gemeinderat über die geplante Erweiterung und den Neubau eines Deck-, Warte- und Abferkelstalls und eines Güllebehälters auf Flst. 920 und 921 auf Gemarkung Wallhausen. Da die gesetzlichen Vorgaben wie Emissionswerte und Gebäudeabstände eingehalten werden, erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen.
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Verschiedenes gab Bürgermeisterin Behr ein Schreiben von Pfarrer Ritter von der evangelischen Kirchengemeinde Hengstfeld bekannt. Pfarrer Ritter berichtet hier vom aktuellen Stand der Neugestaltung des Kirchplatzes in Hengstfeld, die durch den Abriss des Pfarrhauses notwendig geworden war. Die ursprünglich beabsichtigte Erhaltung der Grundmauern des Pfarrhauses ist wegen des schlechten baulichen Zustandes der Mauern doch nicht möglich. Auch der Bereich um die Linden vor der St. Lambert-Kirche wird neu gestaltet. Der Grundriss des Pfarrhauses wird nun mit Bodenplatten nachgezeichnet. Im Rahmen der Arbeiten wird auch ein Pflanzbeet auf dem Grundstücksanteil der Gemeinde neu gestaltet.
(Hier Foto 13kirchplatz.jpg einfügen)
Eine Änderung der Öffnungszeiten des Rathauses ergibt sich ab dem 2. April. Als Reaktion auf das Besucherverhalten wird das Rathaus am Montagnachmittag künftig nur noch bis 18:00 Uhr statt wie bisher bis 18:30 Uhr geöffnet sein. Die Zeit montags nach 18 Uhr wurde von den BürgerInnen kaum angenommen, und wird nun an die Öffnungszeit am Donnerstagnachmittag angehängt. Das Rathaus ist am Donnerstagnachmittag künftig von 14:00 bis 17:30 Uhr geöffnet.
Eine herzliche Einladung zur Teilnahme an den Feierlichkeiten zum 30jährigen Jubiläums des Schützenvereins Hengstfeld an die Mitglieder des Gemeinderates gab Bürgermeisterin Behr anschließend bekannt.
Bei Veranstaltungen im Kulturhaus gibt es in letzter Zeit verstärkt Probleme mit Falschparkern, wie ein Mitglied des Gemeinderates mitteilte. Anstatt die Parkplätze entlang des Naturerlebnisbades zu nutzen wird bis in den Schulhof der Julius-Wengert-Schule hinein geparkt. Eine Abschrankung wird dies künftig verhindern.
Die Saisonkarten für das Naturerlebnisbad werden in der neuen Badesaison mit Lichtbild ausgestellt. Um Familien nicht übermäßig zu belasten beschloss der Gemeinderat, im Fall von Familienkarten auf die ursprünglich geplante Bearbeitungsgebühr für die Ausstellung von weiteren Karten für die Familienmitglieder zu verzichten. Das Bad wird derzeit für die Badesaison vorbereitet, u. a. wird das Becken von Algenbewuchs befreit.
In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden u. a. Grundstücksangelegenheiten besprochen.

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