Bericht

Bericht - 09.04.2008

Ort: Rathaussaal

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates wurden von den zahlreich erschienenen EinwohnerInnen keine Fragen gestellt.

Bürgermeisterin Rita Behr gab anschließend bekannt, dass in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2008 keine Beschlüsse gefasst wurden, die öffentlich bekannt zu geben wären.

Zum möglichen Flurbereinigungsverfahren auf Gemarkung Hengstfeld fanden zwei gemeinsame Informationsveranstaltungen von Landratsamt Schwäbisch Hall, Flurneuordnungsamt und Gemeinde Wallhausen statt. Bei der Veranstaltung am 28. Februar 2008 in der Turn- und Festhalle Hengstfeld wurde von den Grundstückseigentümern der Wunsch nach einer Begrenzung der Kosten auf 70.- €/ha geäußert. Diese Kosten waren vom Amt für Flurneuordnung ermittelt worden und können eingehalten werden, wenn die veranschlagten Kosten für den Wegebau und Instandhaltung in Höhe von insgesamt 450.000.- € eingehalten werden. Im Gemeinderat wurde das Für und Wider einer Kostendeckelung ausführlich diskutiert, insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass die Eigentümer bei einer Kostendeckelung auf die Entscheidungsfreiheit verzichten, im Laufe des Verfahrens beispielsweise zusätzliche Wege zu planen. Letztendlich schloss sich der Gemeinderat dem Wunsch der Eigentümer nach einer Kostendeckelung an und beschloss die Kostenobergrenze von 70.- € pro Hektar. Weiter äußerten die Eigentümer bei den beiden Informationsveranstaltungen den Wunsch, über die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens in geheimer Abstimmung zu entscheiden. Auch die Modalitäten für dieses geheime Abstimmungsverfahrens wurden vom Gemeinderat beschlossen. Grundlage ist eine Liste des Katasteramts, mit deren Hilfe die Grundstückseigentümer angeschrieben werden. Die Gewichtung der Stimme erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Jagdgenossenschaft. So hat jeder Eigentümer eine Stimme. Miteigentümer oder Gesamthandeigentümer können ihr Stimmrecht als Eigentümer nur einheitlich ausüben. Der Beschluss bedarf sowohl der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Grundstückseigentümer, als auch der Mehrheit der Grundfläche. Von der Verwaltung wird ein Abstimmungsverzeichnis angelegt. Jeder Abstimmungsberechtigte erhält eine Nummer, die anstelle seiner persönlichen Daten auf seinem Stimmzettel abgedruckt ist. Damit ist gewährleistet, dass bei der Auszählung der Name des Abstimmenden nicht erkennbar ist. Da das Landesamt für Flurneuordnung zur Durchführung eines Zweitverfahrens eine hohe Akzeptanz der Grundstückseigentümer verlangt (in Hengstfeld fand schon einmal eine Flurbereinigung statt), wird davon abgesehen, nicht abgegebene Stimmzettel als Ja-Stimmen zu werten. Es wird eine eindeutige Abstimmung pro oder contra Flurbereinigung gefordert.

Mit dem Beschluss über die Erweiterung des Baugebiets Obere Heide wurde auch festgelegt, die Straße Heidäcker in einen als Zufahrt für ein Baugebiet angemessenen Zustand mit einseitigem Gehweg, Neubelag und beidseitiger Berandung zu bringen, wie Ingenieur Andreas Ruis vom Planungsbüro CDM aus Crailsheim erläuterte. Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde eine Kamerabefahrung der Abwasserkanäle in dem Bereich vorgenommen, die ergab, dass Schäden vorliegen, die vor einem Straßenausbau beseitigt werden müssen. Betroffen ist nicht nur der Hauptkanal, sondern auch die Seitenanschlüsse der einzelnen Grundstücke, über die bedingt durch gebrochene oder ohne Dichtung verlegte Rohre relativ viel Fremdwasser in den Kanal gelangt. Fremdwasser erhöht unnötigerweise die Betriebskosten der Kläranlagen und die von der Gemeinde an das Land zu zahlende Abwasserabgabe. Die festgestellten Schäden müssen im Rahmen der Verpflichtungen aus der Eigenkontrollverordnung beseitigt werden. Die voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 40.000.- € entfallen zu gleichen Teilen auf den öffentlichen Kanal und die privaten Seitenanschlüsse. Die Beseitigung der Schäden kann größtenteils im sog. geschlossenen Verfahren kostengünstig mit der Einbringung von Partlinern erfolgen. Partliner sind Glasfasergewebematten, die nach der Einbringung in das schadhafte Kanalrohr mit einer Kunstharzlösung bestrichen werden und aushärten. Nur an einer Stelle im Bereich der Einmündung Heidäcker in die Hengstfelder Straße ist es erforderlich, die Schäden im offenen Verfahren zu beseitigen, also die Straße aufzugraben. Die Kosten bei der Sanierung der Seitenanschlüsse sind nach der Abwassersatzung der Gemeinde von den Eigentümern zu tragen. Es handelt sich um die Sanierungskosten des Kanalabschnitts auf Privatgrundstücken von der Grundstücksgrenze bis zum Kontrollschacht. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der CDM GmbH und beschloss die Sanierung des Hauptkanals Heidäcker und der Seitenanschlüsse mit der satzungsgemäßen Beteiligung der Anlieger. Die Verwaltung wird mit den Anliegern noch Gespräche über die Umsetzung der Maßnahme führen.

Die Wegekommission bestehend aus Vertretern von Gemeinderat, Verwaltung, Bauhof und Landwirtschaft hat ihre Arbeit beendet und die gemeindeeigenen Wege begutachtet. Die von Bauhofleiter Martin Jakob berechneten voraussichtlichen Kosten für die von der Kommission als dringend notwendig erachteten Unterhaltungsmaßnahmen betragen rund 26.000.- €, 6.000.- € mehr als im Haushaltsplan veranschlagt. Angesichts der Dringlichkeit der Maßnahmen wurde beschlossen, diese im vollen Umfang durchzuführen.
Zum Tagesordnungspunkt 6 Feuerwehr: Zustimmung zur Wahl des Abteilungskommandanten der Abteilung Wallhausen und seines Stellvertreters und ihrer Ernennung begrüßte Bürgermeisterin Rita Behr den amtierenden Abteilungskommandanten Reiner Kreft, seinen Stellvertreter Hartmut Blumenstock und Gesamtwehrkommandant Friedrich Utz im Rathaussaal. Am 15. Februar 2008 fanden in der Abteilungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wallhausen, Abteilung Wallhausen, die Wahlen des Abteilungskommandanten und seines Stellvertreters statt. In seinem Amt als Abteilungskommandant wurde Herr Reiner Kreft bestätigt. Auch sein Stellvertreter Hartmut Blumenstock wurde wiedergewählt. Nach den Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg und der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Wallhausen werden der Abteilungskommandant und sein Stellvertreter von den Angehörigen ihrer Abteilung gewählt und nach der Zustimmung des Gemeinderates von der Bürgermeisterin bestellt. Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten erwartungsgemäß der Wahl zu und Bürgermeisterin Behr verpflichtete die beiden Gewählten per Handschlag und Aushändigung der Ernennungsurkunden für die kommenden fünf Jahre auf ihr verantwortungsvolles Amt.

Die Neuverpachtung der Jagd im Bereich der Ortschaft Michelbach/Lücke steht an. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft hatten auf ihrer Sitzung am 19. März 2008 beschlossen, die Jagdverpachtung wieder auf die Dauer von neun Jahren auf die Gemeinde Wallhausen zu übertragen. Weiter beschlossen die Jagdgenossen, den Reinerlös der Pacht, sofern dieser nicht zur Regulierung von Wildschäden benötigt wird, wie bisher für den Feldwegebau und –unterhaltung auf der Gemarkung Michelbach/Lücke zu verwenden. Der Ortschaftsrat Michelbach/Lücke beschloss daraufhin in seiner anschließenden Sitzung nach Prüfung des einzigen Angebots, die Jagd vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates an die bisherigen Pächter wieder zu verpachten. Der Gemeinderat stimmte den getroffenen Regelungen zu und übertrug die Umsetzung der gefassten Beschlüsse an den Ortschaftsrat Michelbach/Lücke.

Im Bereich Finanzmanagement beschlossen die Mitglieder des Gemeinderates, die Verlängerung von Zinsfestschreibungen bei zwei Kommunalkrediten für die restliche Laufzeit bei der DG Hyp Hamburg unter Vermittlung durch die Crailsheimer Volksbank eG. Dabei profitiert die Gemeinde von den derzeit noch niedrigen Zinsen. So ermäßigt sich der Zinssatz bei dem Kommunalkredit mit einem Restbetrag von 48.255,72 € von bisher 5,05 % auf 4,32 % bei einer Restlaufzeit von sechs Jahren, bei dem zweiten Kommunalkredit mit einem Restbetrag von 66.467,94 € von 5,10 auf 4,49 % bei einer Restlaufzeit von 12 Jahren.
Weiter wurde beschlossen, die noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung aus dem Jahr 2007 in Höhe von 121.900.- € in Anspruch zu nehmen. Die Kreditermächtigung musste im Vorjahr nicht voll ausgeschöpft werden, da die Schlussrechnungen für einige Maßnahmen wie z. B. der neuen UV-Entkeimungsanlage im Pumpwerk Schainbach erst im Jahr 2008 eingingen, und jetzt bezahlt werden müssen. Der Kredit in Höhe der restlichen Kreditermächtigung wurde an die DG Hyp Hamburg (über die Crailsheimer Volksbank) zu 4,66 % bei einer Laufzeit von 25 Jahren vergeben.

Unter dem Tagesordnungspunkt Spendenannahmen wurde der Annahme einer Gebrauchtfahrzeugspende im Wert von 200.- € für Übungszwecke an die Freiwillige Feuerwehr und einer Spende in Höhe von 100.- € an den Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr zugestimmt.

Folgenden Baugesuchen wurde zugestimmt:
Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Flst. 987/8 in Wallhausen unter Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Flst. 740/19 in Hengstfeld unter Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Neubau einer Doppelgarage auf Flst. 740/18 in Hengstfeld.

Abbruch einer Scheune auf Flst. 1400 in Limbach.

Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf Flst. 445/4 in Wallhausen.

Folgende Angelegenheiten wurden u. a. unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Verschiedenes angesprochen:

Die Einführung des BOS-Digitalfunks verzögert sich bis voraussichtlich Mitte des Jahres, da es noch keine geprüften und zertifizierten Funkgeräte auf dem Markt gibt, wie Hauptamtsleiter Bernulf Ohr mitteilte. Das Kürzel BOS steht für „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“. Der neue Digitalfunk ist verschlüsselt und damit abhörsicher und überzeugt u. a. mit einer stark verbesserten Sprachqualität. Mittlerweile wurden auch kreisweit die Standorte für sog. Basisstationen festgelegt, die eine lückenlose Abdeckung des Landkreises gewährleisten sollen. Nach einer Mitteilung der Polizeidirektion Schwäbisch Hall ist auf dem Gebiet der Gemeinde Wallhausen keine solche Basisstation geplant. Mit der Umstellung auf den BOS-Digitalfunk benötigt die Freiwillige Feuerwehr zwei Basisstationen für die Feuerwehrmagazine, ein Handfunkgerät für die Einsatzleitung und vier Fahrzeuggeräte. Im Haushaltsplan sind 18.000.- € veranschlagt, eine endgültige Aussage über die Kosten kann erst getroffen werden, wenn zertifizierte Geräte auf dem Markt sind.
In diesem Jahr finden die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. Die nächste Amtsperiode beginnt am 1.1.2009 und endet am 31.12.2013. Die Schöffen und Jugendschöffen werden in einem mehrstufigen Verfahren gewählt. Aufgabe der Gemeinde ist es, Vorschlagslisten mit Kandidaten aufzustellen. Die Zahl der Kandidaten bemisst sich im Verhältnis der Einwohnerzahl und wird der Gemeinde vom Landgericht Ellwangen/Jagst für die Schöffen und vom Landratsamt Schwäbisch Hall für die Jugendschöffen mitgeteilt. Der Aufruf zur Kandidatur für die Schöffenwahl wurde bereits veröffentlicht und stieß auf unerwartet großes Interesse, wie Hauptamtsleiter Ohr mitteilte. Die Aufstellung der Vorschlagsliste durch den Gemeinderat erfolgt voraussichtlich in einer der beiden Mai-Sitzungen.

In der Sitzung am 17. Oktober 2007 hatte der Gemeinderat beschlossen, Aufnahmeanträge in das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum für die Teilorte Wallhausen und Hengstfeld zu stellen. Bürgermeisterin Rita Behr konnte jetzt bekannt geben, dass für zwei Vorhaben die Bewilligungsbescheide eingingen. Neben einem Privatvorhaben wird auch das Dorfgemeinschaftshaus der evangelischen Kirchengemeinde und der bürgerlichen Gemeinde gefördert.

Ein herzliches Dankeschön der SpVgg Hengstfeld-Wallhausen überbrachte Bürgermeisterin Behr für den Zuschuss für einen neuen Rasenmähertraktor für die Sportplätze in Hengstfeld.

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